Sollte gesagt werden: Es ist eine religiöse Bestimmung zur Verunreinigung bei geringer Wassermenge ergangen, basierend auf seiner Aussage (57) - Allahs Segen und Friede seien auf ihm -: "Wenn das Wasser zwei Qulla erreicht, trägt es keine Unreinheit."
Wir antworten: Dies ist ein Argument für seine Reinheit; denn das Wasser des Kanals in seiner Gesamtheit hat die zwei Qulla erreicht, daher trägt es keine Unreinheit. Die Spezifizierung eines Teilstroms daraus durch diese Bemessung ist eine willkürliche Festlegung ohne Beweis. Zudem bezieht sich die Überlieferung nur auf stehendes Wasser, und es ist nicht zulässig, das fließende Wasser darauf im Wege des Analogieschlusses (Qiyas) zu vergleichen, aufgrund seiner Stärke durch das Fließen und die Verbindung mit seinem Ursprung. Des Weiteren weist die Überlieferung ihrem Wortlaut (Mantuq) nach nur auf die Verneinung der Unreinheit für das hin, was zwei Qulla erreicht hat. Hier wird jedoch mit dem Sinngehalt (Mafhum) argumentiert, und die Erfüllung des Anspruchs dieses Sinngehalts ergibt sich bereits dadurch, dass sich der Zustand von dem, was unter zwei Qulla liegt, von dem unterscheidet, was diese Menge erreicht hat. Diese Unterscheidung ist bereits dadurch gegeben, dass sich fließendes und stehendes Wasser hinsichtlich der Verunreinigung unterscheiden, wenn sie unter der Menge von zwei Qulla liegen, während sie sich nicht unterscheiden, wenn sie diese erreicht haben. Dies ist ausreichend.
Der Qadi und seine Anhänger sagten: Jeder Teilstrom des fließenden Wassers wird für sich betrachtet. Wenn die Unreinheit mit dem Wasser fließt, ist das, was vor ihr liegt, rein, da sie es nicht erreicht hat, und das, was hinter ihr liegt, ist rein, da es sie nicht erreicht hat. Die Strömung, die die Unreinheit enthält, ist rein, sofern sie zwei Qulla erreicht, es sei denn, sie verändert sich durch die Unreinheit. Ist sie jedoch geringer als zwei Qulla, ist sie unrein. Wenn die Unreinheit am Ufer des Flusses, an dessen Grund oder in einer Vertiefung (58) feststeht, dann ist jede Strömung, die daran vorbeifließt, unrein, falls sie geringer als zwei Qulla ist, und rein, falls [die Strömung] (59) zwei Qulla beträgt, es sei denn, sie verändert sich.
Der Teilstrom (Jiriya) ist das Wasser, das die Unreinheit enthält, sowie das, was sich unmittelbar davor und dahinter befindet, sofern es üblicherweise dazu gehört, sich auszubreiten, falls es von der Art ist, die sich ausbreitet, zusammen mit dem, was dem alles zwischen den beiden Ufern des Flusses gegenüberliegt. Wenn sich die Unreinheit erstreckt, so gilt für jeden Teil davon dasselbe wie für den Teilstrom, der bei geringer Unreinheit in Betracht gezogen wird. Es wird nicht die gesamte gegenüberliegende Fläche als ein einziger Teilstrom betrachtet, damit dies nicht dazu führt, dass großes Wasser durch geringe Unreinheit verunreinigt wird, oder dass die Verunreinigung bei großem Wasser verneint wird, obwohl viel Unreinheit vorhanden ist.
(57) In M: "li-qawlihi". (58) Al-wahda: the low-lying place. (59) In M: "balaghat".
فإن قِيلَ: قد ورَد الشرعُ بتَنْجِيسِ قليلِه؛ بقوله (٥٧) عليه السلام: "إِذَا بَلَغَ الماءُ قُلَّتَيْنِ لم يَحْمِلِ الْخَبَثَ".
قُلْنا: هذا حُجَّةٌ علَى طَهارتِه؛ لأنَّ ماءَ الساقية بمَجْمُوعِه قد بلَغ القُلَّتَيْن، فلا يَحْمِلُ الخَبَثَ، وتخْصِيصُ الجِرْية منه بهذا التقْديرِ تحَكُّمٌ لا دليلَ عليه، ثم الخبرُ إنما ورَد في الماءِ الرَّاكد، ولا يصحُّ قِياسُ الجارِى عليه، لِقُوَّتِه بجَريانِه واتِّصالِه بمادته، ثم الخبرُ إنما يدُلُّ بمَنْطُوقِه على نَفْىِ النجاسةِ عمَّا بلَغ القُلَّتَيْن، وإنما يُسْتَدلُّ ها هنا بمَفْهُومِه، وقَضاء حَقِّ المفهومِ يحصُل بمُخالَفةِ ما دون القُلَّتَيْن لِمَا بلَغهما، وقد حصَلتِ المُخالفةُ بكَونِ ما دون القُلَّتَيْن يفْتَرِقُ فيه الماءُ الجارى والرَّاكدُ في التَّنْجِيس، وما بَلَغهُما لا يختلِفُ، وهذا كافٍ.
وقال القاضي، وأصحابُه: كلُّ جرْيَةٍ من الماءِ الجارِى مُعْتبرَةٌ بنفسِها، فإذا كانت النجاسةُ جارِيةً مع الماءِ، فما أمامَها طاهِرٌ؛ لأنها لم تصِلْ إليه، وما خَلفهَا طاهرٌ؛ لأنه لم يصِلْ إليها، والجِرْيةُ التي فيها النجاسةُ إن بلَغتْ قُلَّتَيْن فهى طاهِرةٌ، إلَّا أن تتغَيَّر بالنجاسةِ، وإن كانت دون القُلَّتَيْن فهى نَجِسةٌ، وإن كانت النجاسةُ واقِفةً في جانب النهرِ، أو قَرارِه، أو في وَهْدةٍ (٥٨) منه، فكلُّ جِرْيَةٍ تَمُرُّ عليها إن كانت دون القُلَّتَيْن فهى نَجِسَةٌ، وإن [كانت الجِرْيةُ] (٥٩) قُلَّتَيْن فهى طاهرةٌ، إلَّا أن تتغَيَّرَ.
والجِرْيَةُ: هي الماءُ الذي فيه النجاسةُ، وما قَرُبَ منها مِن خَلْفِها وأمامِها، ممَّا العادةُ انْتِشارُها إليه إن كانتْ ممَّا ينْتَشِر، مع ما يحُاذِى ذلك كلَّه ممَّا بين طَرَفَىِ النَّهْرِ، فإن كانت النجاسةُ مُمْتَدَّةً فلكلِّ جُزْءٍ منها مثلُ تلك الجِرْيَةِ المُعْتبرَةِ للنجاسة القليلة، ولا يُجْعلُ جميعُ ما يُحاذِيها جِرْيةً واحدةً، لئلَّا يُفضِى إلى تَنْجِيس الماء الكثيرِ بالنَّجاسةِ القليلةِ، ونَفْىِ التَّنْجِيس عن الكثيرِ مع وجُودِ النجاسةِ
(٥٧) في م: "لقوله".(٥٨) الوهدة: المكان المطمئن.(٥٩) في م: "بلغت".