Da das Wasser, das dem vielen Wasser gegenüberliegt, ebenfalls viel ist, wird es nicht verunreinigt; und das, was dem geringen Wasser gegenüberliegt, ist gering, daher wird es verunreinigt. Wenn wir uns beispielsweise einen Hund an einer Seite eines Flusses vorstellen, wobei ein Haar von ihm auf der anderen Seite ist, so würde das Wasser, das dem Haar gegenüberliegt, keine zwei Qulla erreichen aufgrund der Geringfügigkeit dessen, was ihm gegenüberliegt, während das, was dem Hund gegenüberliegt, mehrere Qulla erreicht. Der Qadi und Ibn Aqil haben erwähnt, dass der Teilstrom (Jiriya), der der Unreinheit zwischen den beiden Ufern des Flusses gegenüberliegt, auf das zurückzuführen ist, was wir erwähnt haben, aufgrund dessen, was wir dargelegt haben.
Sollte gesagt werden: Dies führt dazu, dass zwischen großer und geringer Unreinheit unterschieden wird (bzw. zur Gleichsetzung führt).
Wir antworten: Das religiöse Gesetz (Schar') hat sie beim stehenden Wasser, welches ein Grundprinzip (Asl) ist, gleichgesetzt; daher ist die Gleichsetzung zwischen ihnen beim fließenden Wasser, welches ein abgeleiteter Fall (Far') ist, zwingend erforderlich.
Abschnitt: Wenn sich an einer Seite des Flusses stehendes Wasser befindet, das vom Lauf des Wassers abweicht, aber mit dem fließenden Wasser verbunden ist, oder wenn sich auf dem Boden des Flusses eine Vertiefung befindet, in der sich stehendes Wasser befindet, und dies zusammen mit dem ihm gegenüberliegenden Teilstrom weniger als zwei Qulla beträgt, so werden beide durch das Vorhandensein der Unreinheit in einem von beiden unrein; denn es handelt sich um verbundenes Wasser, das weniger als zwei Qulla umfasst, wodurch das Ganze wie beim stehenden Wasser unrein wird. Wenn einer von beiden zwei Qulla beträgt, so wird keiner von beiden unrein, solange sie sich begegnen, es sei denn, sie verändern sich; denn die zwei Qulla stoßen die Unreinheit von sich selbst und von dem ab, womit sie in Berührung kommen. Es bleibt dann zu unterscheiden, ob sich die Unreinheit im Fluss oder im stehenden Wasser befindet. Wenn sie im Fluss ist und dieser zwei Qulla beträgt, so ist er in jedem Fall rein, ebenso wie das stehende Wasser. Wenn er weniger als zwei Qulla beträgt, so ist er unrein, bevor er mit dem stehenden Wasser zusammentrifft; trifft er dann darauf, wird er durch die Verbindung damit rein. Wenn er sich dann davon trennt, kehrt er aufgrund seiner Geringfügigkeit bei vorhandener Unreinheit wieder zur Verunreinigung zurück. Befindet sich die Unreinheit im stehenden Wasser, so wird es keinesfalls unrein, weil es zusammen mit dem, womit es in Berührung kommt, immer noch zwei Qulla ergibt. Wenn das stehende Wasser weniger als zwei Qulla beträgt und der Teilstrom ebenso, sie jedoch in ihrer Summe mehr als zwei Qulla ergeben, und die Unreinheit im stehenden Wasser liegt, so wird keines von beiden unrein; denn zusammen mit dem, womit es in Berührung kommt, ist es mehr als zwei Qulla. Befindet sich die Unreinheit jedoch im Fluss, so ist die Analogie (Qiyas) nach der Lehrmeinung unserer Anhänger, dass das stehende Wasser sowie der Teilstrom, der die Unreinheit enthält, und alles, was danach an dem stehenden Wasser vorbeifließt, unrein wird; denn der Teilstrom, der die Unreinheit enthält, war bereits vor dem Zusammentreffen mit dem stehenden Wasser unrein, und dann wurde (60) das stehende Wasser dadurch unrein, da es sich um Wasser handelte, das weniger als zwei Qulla umfasste, auf das unklares Wasser traf, und der Teilstrom wurde nicht rein; denn er gleicht unreinem Wasser, das auf eine Menge von weniger als zwei Qulla gegossen wurde. Nachdem das stehende Wasser unrein geworden war, wurde auch das, was daran vorbeifließt, unrein. Es ist möglich, dass die Reinheit des Teilstroms im Moment der Begegnung mit dem stehenden Wasser angenommen wird, ohne dass das stehende Wasser dadurch unrein wird, da es sich um viel Wasser handelt, das sich nicht verändert hat, wodurch es nicht unrein wird; gemäß der Aussage des Propheten - Allahs Segen und Friede seien auf ihm -: "Wenn das Wasser zwei Qulla erreicht, verunreinigt es nichts." Dies ist die Lehrmeinung von al-Schafi'i.
(60) In M: "tanajjus".
الكثيرةِ، فإنَّ المُحاذِىَ للكثيرةِ كثيرٌ فلا يتنَجَّسُ، والمُحاذِىَ للقليلةِ قليلٌ فيتنجَّس، فإننا لو فَرضْنا كلبًا في جانبِ نهرٍ، وشَعْرةٌ منه في الجانبِ الآخَرِ، لكانَ المُحاذِى للشَّعْرةِ لا يبلُغ قُلَّتَيْن؛ لِقلَّةِ ما يحاذِيها، والمُحاذِى للكلبِ يبلُغ قِلالًا، وقد ذكر القاضي وابنُ عَقِيلٍ، أن الْجِرْيَةَ المُحاذِيةَ للنَّجاسةِ فيما بين طَرَفَىِ النهرِ ويتعَيَّنُ حَمْلُه على ما ذكَرْناه، لما بَيَّنَّاه.
فإن قيل: فهذا يُفْضِى إلى التَّسْوِيَةِ بين النجاسةِ الكثيرةِ والقَلِيلةِ.
قُلْنا: الشَّرْعُ سَوَّى بينهما في الماءِ الرَّاكدِ، وهو أصلٌ، فتَجِبُ التَّسْوِيَةُ بينهما في الجارِى، الذي هو فَرْعٌ.
فصل: فإن كان في جانبِ النهر ماءٌ واقِفٌ، مائِلٌ عن سَنَنِ الماء، مُتَّصِلٌ بالجارِى، أو كان في أرض النهرِ وَهْدَةٌ، فيها ماءٌ واقِفٌ، وكان ذلك مع الْجِرْيَةِ المُقابِلَةِ له دون القُلَّتَيْن، نَجُسَا جميعًا بوُجودِ النجاسةِ في أحدِهما؛ لأنَّه ماءٌ مُتَّصِلٌ دون القُلَّتَيْن، فينْجُس بها جميعهُ كالرَّاكِد. وإن كان أحدُهما قُلَّتَيْن لم ينْجُسْ واحدٌ منهما ما داما مُتلاقِيَيْن إلَّا بالتغيُّرِ؛ لأنَّ القُلَّتَيْن تدْفَعُ النجاسةَ عن نفسِها، وعمَّا لاقَتْهُ. ثم لا يخْلُو مِن كَوْنِ النجاسةِ في النهرِ، أو في الواقِفِ، فإن كانتْ في النهرِ وهو قُلَّتان فهو طاهِرٌ علَى كلِّ حالٍ، وكذلك الواقِفُ، وإن كان دون القُلَّتَيْن فهو نَجِسٌ قبلَ مُلاقاتِه للواقفِ، فإذا حاذاه طَهُرَ باتِّصالِه به، فإذا فارَقه عاد إلى التنَجُّس؛ لقِلَّتِه مع وُجودِ النجاسةِ فيه. وإن كانت النجاسةُ في الواقِفِ لم ينْجُس بحالٍ، لأنه لا يزالُ هو وما لَاقاهُ قُلَّتَيْن. فإن كان الواقِفُ دون القُلَّتَيْن، والجِرْيَةُ كذلك، إلَّا أنهما بمجْموعِهما يَزيدان عن القُلَّتَيْن، وكانت النجاسةُ في الواقفِ، لم ينْجُسْ واحدٌ منهما؛ لأنها مع ما تُلاقِيه أكثرُ مِن قُلَّتَيْن. وإن كانتْ في النهرِ، فقياسُ قَوْلِ أصحابِنا أن ينْجُسَ الواقِفُ، والجِرْيَةُ التي فيها النجاسةُ، وكلُّ ما يَمُرُّ بعدَها بالواقِفِ؛ لأن الْجِرْيَةَ التي فيها النجاسةُ كانت نَجِسةً قبلَ مُلاقاةِ الواقفِ، ثم نَجُسَ (٦٠) بها الواقِفُ؛ لكَوْنِه ماءً دون القُلَّتَيْن وَرَدَ عليه ماءٌ نَجِسٌ، ولم تَطْهُرِ
(٦٠) في م: "تنجس".