Der Teilstrom (Jiriya), denn er ist wie unklares Wasser, das auf eine Menge von weniger als zwei Qulla gegossen wurde. Nachdem das stehende Wasser unrein geworden war, wurde auch das, was daran vorbeifließt, unrein. Es ist möglich, dass die Reinheit des Teilstroms im Moment der Begegnung mit dem stehenden Wasser angenommen wird, ohne dass das stehende Wasser dadurch unrein wird, da es sich um viel Wasser handelt, das sich nicht verändert hat, wodurch es nicht unrein wird; gemäß der Aussage des Propheten - Allahs Segen und Friede seien auf ihm -: "Wenn das Wasser zwei Qulla erreicht, verunreinigt es nichts." Dies ist die Lehrmeinung von al-Schafi'i.
Dies gilt alles, solange es sich nicht verändert hat. Wenn es sich verändert hat, so ist es unrein, und sein Urteil entspricht dem der unreinen Substanzen selbst. Wenn also das stehende Wasser allein verändert ist, so ist der Teilstrom, der daran vorbeifließt, rein, sofern er zwei Qulla beträgt; beträgt er weniger als zwei Qulla, so ist er unrein. Wenn der Teilstrom verändert ist und das stehende Wasser zwei Qulla beträgt, so ist es rein, andernfalls ist es unrein. Wenn ein Teil des stehenden Wassers verändert ist und ein Teil nicht, und das nicht veränderte Wasser zusammen mit dem Teilstrom, der (61) darauf trifft, zwei Qulla ergibt, so wird es nicht unrein; denn es ist Wasser, das über die zwei Qulla hinausgeht und sich nicht verändert hat, also ist es rein, so wie wenn der Teilstrom zwei Qulla betrüge. Wenn der veränderte Teil des (62) stehenden Wassers an die zwei Teilströme (63) angrenzt und der unveränderte Teil weder an ihn angrenzt noch mit ihm verbunden ist, weder vom oberen Wasserlauf noch von (64) seinem unteren Ende, noch von einer seiner Seiten, und jeder von beiden weniger als zwei Qulla beträgt, so sollte alles unrein sein; denn alles, was auf das unreine Wasser trifft, erreicht nicht die zwei Qulla. Wenn es jedoch von einer Seite damit verbunden ist, so ist alles, was sich nicht verändert hat, rein, sofern es die zwei Qulla erreicht; denn es ist wie zwei Becken, zwischen denen ein Graben liegt. Wenn man daran zweifelt, so ist das Wasser rein; denn das Grundprinzip ist die Reinheit, und diese verschwindet nicht durch Zweifel. Allah weiß es am besten.
Abschnitt: Wenn die Teilströme an einem Ort zusammenkommen und dieser durch Unreinheit verändert ist, so ist er unrein, auch wenn er viel ist. Wenn in einem der Teilströme reines, aufeinanderfolgendes Wasser (65) enthalten ist, das zwei Qulla erreicht – sei es zuvor oder danach –, so ist das Ganze rein, solange es sich nicht verändert hat; denn die zwei Qulla stoßen die Unreinheit von sich selbst und von dem ab, womit sie zusammenkommen. Wenn das zusammenkommende Wasser weniger als zwei Qulla beträgt und in einigen der Teilströme etwas Unreines enthalten ist, so ist nach der offensichtlichen Lehrmeinung der Rechtsschule alles unrein. Wenn es zwei Qulla beträgt, jedoch alle Teilströme...
(61) Omitted from: the original. (62) In M: "minhu". (63) In M: "al-jārī". (64) Omitted from: the original. (65) In M: "mutawāl".
الجِرْيَةُ؛ لأنها بمنزلةِ ماءٍ نَجِسٍ صُبَّ علَى ما دون القُلَّتَيْن، فلمَّا صار الواقِفُ نَجِسًا نَجُسَ ما يَمُرُّ عليه، ويَحْتَمِلُ أن يُحْكَمَ بطهارةِ الجِرْيَةِ حَالَ مُلاقاتِها للواقِف، ولا يتنَجَّسُ الواقفُ بها، لأنه ماءٌ كثيرٌ لم يتغَيَّرْ فلا يَنْجُس؛ لِقولِ النبيِّ -صلى اللَّه عليه وسلم-: "إذَا بَلَغ الْمَاءُ قُلَّتَيْن لَمْ يُنجِّسْهُ شَيْءٌ". وهذا مذهبُ الشافعيِّ.
وهذا كلُّه ما لم يتغيَّرْ، فإن تغيَّرَ فَهو نَجِسٌ، وحكمُه حكمُ أعْيانِ النجاسة، فإذا كان الواقفُ متغيِّرًا وحدَه فالْجرْيَةُ التي تَمُرُّ به إن كانتْ قُلَّتَيْن فهي طاهِرةٌ، وإن كانت دون القُلَّتَيْن فهى نَجِسةٌ، وإن كانت الْجِرْيَةُ مُتغيِّرةً، والواقفُ قُلَّتان، فهو طاهِرٌ، وإلَّا فهو نَجِسٌ، وإن كان بعضُ الواقفِ مُتغيِّرًا وبعضُه غيرَ متغيِّرٍ، وكان غيرُ المتغيِّر مع الجِرْيَةِ المُلاقِيَةِ له (٦١) قُلَّتَيْن لم يَنْجُسْ؛ لأنه ماءٌ زائِدٌ عن القُلَّتَيْن لم يتغيَّرْ، فكان طاهِرًا، كما لو كانت الجِرْيةُ قُلَّتَيْن، وإن كان المُتغَيِّرُ من (٦٢) الواقفِ يَلِى الجِرْيتيْن (٦٣) وغيرُ المتغيِّرِ لا يَلِيه ولا يَتَّصِل به من أعْلَى الماءِ ولا من (٦٤) أسْفَلِه، ولا مِن ناحيةٍ من نَواحِيه، وكلُّ واحدٍ منهما دون القُلَّتَيْن، فينْبغِي أن يكونَ الكلُّ نَجِسًا؛ لأنَّ كلَّ ما يُلاقِي الماءَ النَّجِسَ لا يبلغُ القُلَّتَيْن، وإن اتصَّلَ به مِن ناحيةٍ فكُلُّ ما لم يتغَيَّرْ طاهِرٌ إذا بلَغ القُلَّتَيْن؛ لأنه كالغَدِيرَيْن اللذَيْن بينهما ساقِيةٌ، وإن شَكَّ في ذلك فالماءُ طاهِرٌ؛ لأنَّ الأصلَ الطهارةُ، فلا تزولُ بالشَّكِّ، واللَّه أعلم.
فصل: إذا اجْتَمعتِ الجِرْياتُ في مَوْضِعٍ، فإن كان متغيِّرًا بالنجاسةِ فهو نَجِسٌ، وإن كَثُرَ، وإن كان في بعضِ الْجِرْياتِ ماءٌ طاهِر متواترٌ (٦٥) يبلع قُلَّتَين، إمَّا سابقًا وإمَّا لاحِقًا، فالجميعُ طاهِرٌ. ما لم يتغيَّرْ؛ لأنَّ القُلَّتين تدْفَعُ النجاسةَ عن نفسِها، وعمَّا اجتمعتْ معه. وإن كان المجتمِعُ دون القُلَّتَين، وفي بعضِ الجِرْياتِ شيءٌ نَجِسٌ، فالكلُّ نَجِسٌ في ظاهِر المذهب. وإن كان قُلَّتَين إلَّا أن الجِرْياتِ كلَّها
(٦١) سقط من: الأصل.(٦٢) في م: "منه".(٦٣) في م: "الجارى".(٦٤) سقط من: الأصل.(٦٥) في م: "متوال".