unrein ist, oder einige der Teilströme rein und andere unrein sind und das reine Wasser keine zwei Qulla ausmacht, so ist nach der offensichtlichen Lehrmeinung der Rechtsschule das Ganze unrein, selbst wenn es viel ist. Es ist jedoch möglich, dass es rein ist, und dies ist die Lehrmeinung von al-Schafi'i, aufgrund seiner Aussage – Friede sei auf ihm: "Wenn das Wasser zwei Qulla erreicht, trägt es keine Unreinheit." Und weil es viel Wasser ist, das sich durch die Unreinheit nicht verändert hat, ist es also rein, so wie wenn es verändert wäre und diese Veränderung durch das Verweilen des Wassers verschwunden wäre.
Wir sagen jedoch: Es hat sich Unreines zu Unreinem gesellt, daher ist das Ganze unrein geworden, wie bei anderen Dingen als Wasser. Und wenn (66) einige der Teilströme zwar rein sind, aber nur wenig, dann ist dies etwas, das die Unreinheit nicht von sich selbst abwehren kann, also ist es bei anderem erst recht nicht der Fall.
Wenn das Wasser viel ist und durch Unreinheit verändert war, sich die Veränderung aber von selbst legte, so ist das Ganze rein. Wenn sie jedoch durch reines Wasser, das weniger als zwei Qulla beträgt, oder durch die Ansammlung von unreinem Wasser beseitigt wurde, so ist es nach der offensichtlichen Lehrmeinung der Rechtsschule unrein; denn es wehrt die Unreinheit nicht von sich selbst ab, also wehrt es sie auch nicht von anderem ab. Es ist jedoch möglich, dass es rein wird, da der Grund für die Unreinheit beseitigt wurde, womit auch die Unreinheit selbst beseitigt ist, so wie wenn sie durch Schöpfen oder Verweilen verschwunden wäre.
Abschnitt: Über die Reinigung von unreinem Wasser. Dies ist in drei Kategorien unterteilt:
Die erste Kategorie ist das Wasser, das weniger als zwei Qulla beträgt. Seine Reinigung erfolgt durch Vermehrung mit zwei Qulla reinem Wasser, entweder indem es hineingegossen wird oder indem es darin entspringt. Dadurch verschwindet seine Veränderung, falls es verändert war. War es nicht verändert, so wird es allein durch die Vermehrung rein; denn zwei Qulla tragen keine Unreinheit und werden nur durch Veränderung unrein. Deshalb wird auch kein unreines Wasser, das darauf trifft, es verunreinigen, solange es sich nicht dadurch verändert. Dasselbe gilt, wenn es hinzukommt. Und es ist eine notwendige Folge des Urteils über die Reinheit der beiden Qulla, dass auch das, womit sie sich vermischt (67) haben, rein wird.
Die zweite Kategorie ist, wenn es genau zwei Qulla beträgt. Es ist dann entweder nicht durch Unreinheit verändert, dann wird es durch die erwähnte Vermehrung rein und nicht anders. Oder es ist verändert, dann wird es durch eines von zwei Dingen rein: durch die erwähnte Vermehrung [wenn sie die Veränderung beseitigt] (68) oder dadurch, dass man es stehen lässt, bis seine Veränderung durch langes Verweilen verschwindet.
(66) In M: "wa-in". (67) In the original: "ikhtalaṭat". (68) Omitted from: the original.
نَجِسةٌ، أو بعضَ الجِرْياتِ طاهِرٌ وبعضَها نَجِسٌ، ولا يتوالَى مِن الطاهِر قُلَّتان، فظاهرُ المذهبِ أنَّ الجميعَ نَجِسٌ، وإن كَثُرَ، ويحْتَمِلُ أن يكونَ طاهِرًا، وهو مذهبُ الشافعيِّ؛ لقولهِ عليه السلام: "إذَا بَلَغَ الْمَاءُ قُلَّتَينِ لَمْ يَحْمِلِ الْخَبَثَ". ولأنَّه ماءٌ كثيرٌ لم يتغيَّرْ بالنجاسة، فكان طاهِرًا، كما لو كان متغيِّرًا فزال تغيُّرهُ بمُكْثِه.
ولنا أنَّه انْضَمَّ النَّجِسُ إلى النَّجِسِ، فصار الجميعُ نَجِسًا كغيرِ الماء، وإذا (٦٦) كان بعضُ الْجِرْياتِ طاهِرًا، لكنَّه قليلٌ، فهو ممَّا لا يدْفَعُ النجاسةَ عن نفسِه، فعن غيرِه أوْلَى.
فإن كان الماءُ كثيرًا متُغَيِّرًا بالنجاسةِ، فزال تغيُّرهُ بنفسِه، طَهُرَ الجميعُ، وإن زال بماءٍ طاهرٍ دون القُلَّتَين، أو باجْتماعِ ماءٍ نَجِسٍ إليه، فظاهِرُ المذهبِ أنه نَجِسٌ؛ لأنه لا يدْفَعُ النجاسةَ عن نفسِه، فلا يدفعُها عن غيرِه، ويَحْتَمِلُ أن يطهُرَ؛ لأنَّه أزالَ عِلَّةَ التَّنْجيس، فأزال التَّنْجِيس، كما لو زال بنَزْحٍ أو بمُكْثِه.
فصل: في تطْهِير الماء النَّجِسِ، وهو ثلاثة أقسام:
أحدها، ما دون القُلَّتين، فتطْهيرُه بالمُكاثرةِ بقُلَّتَين طاهِرَتين، إمَّا أن يُصَبَّ فيه، أو يَنْبُعَ فيه، فيزولُ بهما تغيُّرُه إن كان مُتَغَيِّرًا، وإن لم يكن مُتغَيِّرًا طَهُرَ بُمجَرَّدِ المُكاثَرةِ؛ لأنَّ القُلَّتَين لا تحْمِلُ الخبَثَ، ولا تنْجُس إلا بالتَّغَيُّر، ولذلك لو ورَد عليها ماءٌ نَجِسٌ لم يُنَجِّسْها، ما لم تتَغَيَّرْ به، فكذلك إذا كانت وارِدةً، ومِن ضَرُورةِ الحُكْمِ بطهارتِهما طَهارةُ ما اختلطتا (٦٧) به.
القسم الثاني، أن يكونَ وَفْقَ القُلَّتَين، فلا يخلُو مِن أن يكونَ غيرَ مُتَغَيِّرٍ بالنجاسةِ، فيَطْهُر بالمُكاثَرةِ المذكورة لا غيرُ، الثاني أن يكونَ مُتغيِّرًا فيَطْهُر بأحَدِ أمْرَيْن؛ بالمُكاثرةِ المذكورةِ [إذا أزالت التَّغيُّرَ] (٦٨)، أو بتَرْكِه حتى يزولَ تغَيُّرُه بطُولِ مُكْثِه.
(٦٦) في م: "وإن".(٦٧) في الأصل: "اختلطت".(٦٨) سقط من: الأصل.