Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 5. Rechtsfrage: Er sagte: (Es sei denn, die Unreinheit besteht aus Urin oder flüssigem Kot, dann wird es unrein, außer es handelt sich um große Wassermengen wie die Zisternen auf dem Weg nach Mekka und ähnliche Gewässer, die nicht geleert werden können; diese werden durch nichts verunreinigt.) · ShamelaTranslate