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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 1 · Seite 112

Übersetzung · DE

Mit den Masani' (Anlagen) sind die Becken gemeint, die als Wasserquelle für die Pilger angelegt wurden, aus denen sie trinken. In ihnen sammelt sich eine große Menge Wasser, die für sie ausreicht (1) und sogar darüber hinausgeht. Daher werden diese durch keine der Unreinheiten unrein, solange sich das Wasser nicht verändert. Wir kennen niemanden, der dies ablehnt. Ibn al-Mundhir sagte: Die Gelehrten sind sich einig, dass bei einer großen Menge Wasser, wie etwa einer Bucht (2) des Meeres oder Ähnlichem, wenn Unreinheit hineinfällt und weder Farbe, Geschmack noch Geruch verändert, es in seinem Zustand verbleibt und man sich damit reinigen kann. Was dasjenige betrifft, das ausgeschöpft werden kann (wenn es die Menge von zwei Qullah-Maßen erreicht), so wird es nicht durch Unreinheiten verunreinigt, außer durch den Urin von Menschen oder deren flüssigen Kot. Hierzu gibt es zwei Überlieferungen von Ahmad, von denen die bekanntere lautet: Es wird dadurch unrein.

Ähnliches wurde von 'Ali und al-Hasan al-Basri überliefert. al-Khallal sagte: Uns wurde von 'Ali, möge Gott mit ihm zufrieden sein, mit einer authentischen Überlieferungskette berichtet, dass er nach einem Jungen gefragt wurde, der in einen Brunnen urinierte, woraufhin er anordnete, diesen auszuschöpfen (3). Ähnliches wurde von al-Hasan al-Basri berichtet.

Der Beweis hierfür ist, was Abu Huraira vom Propheten – Friede sei auf ihm – überlieferte, dass er sagte: „Keiner von euch soll in das stehende Wasser urinieren, das nicht fließt, und sich anschließend daraus waschen.“ (Von den Gelehrten) übereinstimmend überliefert (4). In einer anderen Formulierung heißt es: „... und dann daraus die rituelle Waschung (Wudu) vollziehen.“ (Authentisch). Bei al-Bukhari steht: „... und sich dann darin waschen.“ Dies gilt sowohl für eine kleine als auch für eine große Menge. Es ist spezifisch bezüglich des Urins (5) und authentischer als die Überlieferung (6) über die zwei Qullah-Maße, weshalb es zwingend vorzuziehen ist.

Die zweite Überlieferung besagt, dass es nicht unrein wird, solange sich das Wasser nicht verändert, wie bei anderen Unreinheiten auch. Dies wurde von Abu al-Khattab und Ibn 'Aqil gewählt. Dies ist auch die Lehrmeinung von al-Shafi'i, und die Mehrheit der Gelehrten unterscheidet nicht zwischen Urin und anderen Unreinheiten, aufgrund der Aussage des Propheten – Friede sei auf ihm –: „Wenn das Wasser zwei Qullah-Maße erreicht, wird es nicht unrein.“ Zudem ist die Unreinheit (7) von menschlichem Urin nicht schwerwiegender als die von Hunde-Urin, [und dieser] (8) macht die zwei Qullah-Maße nicht unrein, weshalb menschlicher Urin erst recht nicht dazu führen kann. Der Hadith von Abu Huraira muss unter Einschränkung betrachtet werden, da dies durch das belegt wird, was nicht ausgeschöpft werden kann. Daher zieht man dasjenige, das die zwei Qullah-Maße erreicht, dem Vergleich heran oder schränkt es durch den Hadith über die zwei Qullah-Maße ein, denn es ist besser, ihn durch den Hadith des Propheten – Friede sei auf ihm – einzuschränken, als ihn durch reine Meinung und Willkür ohne Beleg einzuschränken. Wären beide Hadithe gleichwertig, müsste man zum Analogieschluss (Qiyas) auf andere Unreinheiten ausweichen.

Anmerkungen

(1) Weggelassen in M. (2) Al-Rijl des Meeres: seine Bucht. (3) In M: "yanzuhuha" (sie mögen es ausschöpfen). (4) Dies wurde bereits in Rechtsfrage 3, Seite 32 behandelt, siehe auch 34, 42. (5) In M: "mit Urin". (6) In M: "Hadith". (7) Weggelassen in M. (8) Im Original: "dann".

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