Und wir sagen: Das ursprüngliche Prinzip ist [die Reinheit des Wassers] (56), und ob das Wasser mit der Stelle der Unreinheit in Berührung kam, ist zweifelhaft, denn der Ausgang schließt sich, sobald das Tier in das Wasser fällt. Daher wird die Gewissheit nicht durch einen Zweifel aufgehoben.
Abschnitt: Bei jedem Tier entspricht das Urteil bezüglich seiner Haut, seiner Haare, seines Schweißes, seiner Tränen und seines Speichels dem Urteil über seinen Speichelrest (Su'r) in Bezug auf Reinheit und Unreinheit; denn der Speichelrest erhält sein Urteil der Unreinheit nur an der Stelle, die [durch das Zusammentreffen mit] (57) dem Speichel und dem Körper des Tieres unrein wurde. Wäre es also rein, so wäre sein Speichelrest rein, und wäre es unrein, so wäre sein Speichelrest unrein.
8 - Rechtsfrage; er sagte: (Und jedes Gefäß, in das eine Unreinheit gelangt ist; durch das Lecken eines Hundes oder durch Urin oder Ähnliches, wird siebenmal gewaschen, wobei eines dieser Male mit Erde zu erfolgen hat).
Die Unreinheit unterteilt sich in zwei Arten:
Die erste ist die Unreinheit des Hundes, des Schweins und dessen, was von beiden abstammt. Diesbezüglich gibt es im Madhhab keinen Dissens, dass es siebenmal gewaschen werden muss, wobei eines dieser Male mit Erde zu erfolgen hat. Dies ist auch die Ansicht von al-Shafi'i.
Von Ahmad wurde überliefert, dass es achtmal gewaschen werden muss, wobei eines dieser Male mit Erde zu erfolgen hat. Dies wurde auch von al-Hasan überliefert, aufgrund des Hadith von Abdullah ibn al-Mughaffal, dass der Gesandte Allahs – Allahs Segen und Friede seien auf ihm – sagte: „Wenn ein Hund aus einem Gefäß trinkt, so wascht es siebenmal und reibt es ein achtes Mal mit Erde ein.“ Überliefert von Muslim (1).
Die erste Überlieferung ist jedoch korrekter (2), und dieser Hadith wird dahingehend interpretiert, dass er die Erde als achtes Mal gezählt hat; denn
(56) In M: „at-tahara“ (die Reinheit). (57) In M: „jandusu li-mulaqatihi“ (es wird unrein durch das Zusammentreffen mit). (1) In: Bab hukm wulugh al-kalb (Kapitel über das Urteil des Leckens eines Hundes), aus dem Buch der rituellen Reinheit (Kitab at-Tahara). Sahih Muslim 1/235. Ebenso wurde es von Abu Dawud herausgegeben in: Bab al-wudu' bi-su'r al-kalb (Kapitel über die rituelle Waschung mit dem Speichelrest eines Hundes), aus dem Kitab at-Tahara. Sunan Abi Dawud 1/18. Und von al-Nasa'i in: Bab ta'fir al-ina' alladhi walagha fihi al-kalb bi-t-turab (Kapitel über das Einreiben des Gefäßes, aus dem der Hund geleckt hat, mit Erde), aus dem Kitab at-Tahara. al-Mudschtaba 1/47. Und von Ibn Maja in: Bab ghasl al-ina' min wulugh al-kalb (Kapitel über das Waschen des Gefäßes nach dem Lecken eines Hundes), aus dem Kitab at-Tahara. Sunan Ibn Maja 1/130. Und von al-Darimi in: Bab fi wulugh al-kalb (Kapitel über das Lecken eines Hundes), aus dem Kitab al-Wudu'. Sunan al-Darimi 1/188. Und von Imam Ahmad in: al-Musnad 4/86, 5/56. Mit dem Wortlaut „awlahunna bi-t-turab“ (das erste davon mit Erde) wurde es von al-Tirmidhi herausgegeben in: Bab ma dja'a fi su'r al-kalb (Kapitel über das, was bezüglich des Speichelrests eines Hundes überliefert wurde), aus den Abschnitten zur rituellen Reinheit. 'Aridat al-Ahwadhi 1/133. Und von al-Nasa'i in: Bab ta'fir al-ina' bi-t-turab min wulugh al-kalb fihi (Kapitel über das Einreiben des Gefäßes mit Erde nach dem Lecken eines Hundes darin). al-Mudschtaba min as-Sunan 1/144, 145. (2) Siehe zuvor auf Seite 17.