Und wenn sie zusammen mit einer der Waschungen vollzogen wird, so handelt es sich um eine andere Art, und somit werden beide Überlieferungen miteinander in Einklang gebracht.
Abu Hanifa sagte: Die Anzahl ist bei keiner der Unreinheiten zwingend erforderlich; vielmehr wird so lange gewaschen, bis die Vermutung vorherrscht, dass sie von der Unreinheit gereinigt ist. Denn es wurde vom Propheten – Allahs Segen und Friede seien auf ihm – überliefert, dass er bezüglich des Hundes, der aus einem Gefäß trinkt, sagte: „Es wird dreimal, fünfmal oder siebenmal gewaschen“ (3), ohne eine bestimmte Anzahl festzulegen. Zudem handelt es sich um eine Unreinheit, für die keine feste Anzahl vorgeschrieben ist, genau wie wenn sie auf dem Boden wäre.
Wir hingegen stützen uns auf das, was Abu Huraira überlieferte, dass der Gesandte Allahs – Allahs Segen und Friede seien auf ihm – sagte: „Wenn ein Hund aus dem Gefäß eines von euch trinkt, so wascht es siebenmal.“ Dies ist vereinbart (Muttafaqun 'alaih). Bei Muslim und Abu Dawud heißt es: „Das erste Mal mit Erde.“ Dies ergänzt den Hadith von Abdullah ibn al-Mughaffal, den wir bereits erwähnten. Ihr Hadith (4) wird von Abd al-Wahhab ibn al-Dahhak überliefert, welcher schwach ist (5). Andere vertrauenswürdige Überlieferer haben hingegen überliefert: „So wascht es siebenmal.“ Sollte es zudem die Möglichkeit geben, dass beim Überlieferer Zweifel bestanden, so gebietet es die Vorsicht, den Hadith nicht als Beweis heranzuziehen und stattdessen nach anderen Quellen zu handeln. Was den Boden betrifft, so wird dort beim Waschen aus Gründen der Erschwernis Nachsicht geübt, anders als bei anderen Gegenständen.
Abschnitt: Falls jemand anstelle von Erde etwas anderes verwendet, wie etwa Ushnan (6), Seife, Kleie (7) oder Ähnliches, oder es ein achtes Mal wäscht, so gibt es laut Abu Bakr zwei Ansichten dazu:
Die erste ist, dass es nicht genügt; denn es handelt sich um eine rituelle Reinigung, bei der die Verwendung von Erde angeordnet wurde, weshalb nichts anderes an deren Stelle treten kann, ähnlich wie beim Tayammum. Zudem ist der Befehl dazu eine gottesdienstliche Handlung (Ta'abbud), für die kein rationaler Grund ersichtlich ist, weshalb ein Analogieschluss (Qiyas) hier nicht zulässig ist.
Die zweite ist, dass es genügt; denn diese Substanzen sind bei der Beseitigung [der Unreinheit] wirksamer als Erde. Dass die Erde explizit genannt wurde, dient lediglich als Hinweis auf die Reinigungskraft derselben.
(3) Herausgegeben von al-Daraqutni in: Bab wulugh al-kalb fi al-ina' (Kapitel über das Lecken eines Hundes aus dem Gefäß), aus dem Kitab at-Tahara 1/65. (4) Fehlt in M. (5) In der Randbemerkung von M steht: „Dies ist ein Irrtum, denn Muslim und andere haben es über andere Überlieferungswege tradiert, bei denen dieser Abd al-Wahhab nicht vorkommt; vielmehr herrscht Konsens über deren Authentizität.“ Dieser Abd al-Wahhab ist Abu al-Harith Abd al-Wahhab ibn al-Dahhak ibn Aban al-Sulami al-Aradi al-Hims. Siehe seine Biografie in: Mizan al-I'tidal 2/679, 680, und Tahdhib al-Tahdhib 6/446-448. Siehe auch Nasb ar-Raya 1/131 bezüglich der Authentifizierung des anderen Hadith, den Abu Huraira überlieferte. (6) Ushnan, mit damma auf dem Hamza und kasra – sprachlich gesehen ein Lehnwort; auf Arabisch wird es als al-Hurd bezeichnet. Al-Misbah al-Munir. (7) An-Nukhala: die Schale von Getreidekörnern.