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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 1 · Seite 136Abschnitt

Übersetzung · DE

Hamid; denn es ist wenig Wasser, das mit einem unreinen Ort in Berührung kam, ähnlich wie wenn es ihn nicht gereinigt hätte.

Abu Bakr sagte: (29) Die Reinheit des Abgelösten von der Erde wird nur festgestellt, wenn die Substanzen des Urins bereits eingetrocknet sind (30). Waren ihre Substanzen jedoch noch vorhanden und floss das Wasser darüber, so reinigt es sie. Über das Abgelöste gibt es zwei Überlieferungen, genau wie beim Abgelösten von etwas anderem als Erde. Er sagte: Dass es unrein ist, ist in seiner Aussage die korrektere Ansicht.

[Der Autor sagte:] (31) Das Vorzuziehende ist, seine Reinheit festzustellen; denn der Prophet - Allahs Segen und Friede auf ihm - befahl, den Urin des Beduinen unmittelbar nach dem Urinieren zu waschen, ohne das Eintrocknen zur Bedingung zu machen.

Kapitel: Wenn man einen Teil des unreinen Gewandes wäscht, ist dies zulässig, und das Gewaschene wird rein, nicht das Übrige. Wenn dies durch Eintauchen eines Teils in wenig stehendes Wasser geschieht und man es darin reibt, so wird das Wasser unrein und nichts davon wird rein; denn durch das Eintauchen in das Wasser wurde es unrein und reinigte daher nichts. Wenn man es jedoch in einem Gefäß über einen Teil gießt, so wird das gereinigt, was man gewaschen hat, während das Abgelöste unrein ist; denn es ist unvermeidlich, dass das abfließende Wasser mit einem nicht gewaschenen Teil in Berührung kommt (32) und dadurch unrein wird.

Kapitel: Wenn das Gewand einer Frau von ihrem Menstruationsblut getroffen wird (33), ist es empfehlenswert, dass sie es mit ihrem Fingernagel abkratzt, um die Rauheit zu entfernen, es dann zerreibt, damit es weicher zum Waschen wird, und es dann mit Wasser wäscht; aufgrund der Aussage des Propheten - Allahs Segen und Friede auf ihm - zu Asma bezüglich des Menstruationsblutes: "Kratze es ab, zerreibe es dann, und wasche es dann mit Wasser." Übereinstimmend überliefert (34). Wenn sie sich darauf beschränkt, es mit Wasser zu entfernen, ist dies zulässig. Wenn seine Farbe nicht verschwindet und die Entfernung beschwerlich ist oder das Gewand beschädigt oder beeinträchtigt, so wird davon abgesehen [wegen der Aussage des Propheten - Allahs Segen und Friede auf ihm -: "Und seine Spur soll dich nicht stören"] (35). Und wenn...

Anmerkungen

(29) In M: "Abu al-Khattab", das in der Vorlage und in A Bestätigte ist "Abu Bakr", und Abu Bakr ist Ahmad ibn Muhammad ibn Harun al-Khallal. (30) In M: "der Urin", das in der Vorlage und in A Bestätigte ist "seine Substanzen". (31) Aus: [Der Autor sagte]. (32) In M: "das Gewaschene". (33) Fehlt in M. (34) Siehe das Vorhergehende auf Seite 17; al-Bukhari hat es nicht mit diesem Wortlaut überliefert. (35) Fehlt in der Vorlage. Der Hadith wurde von Abu Dawud überliefert, in: Kapitel: Die Frau wäscht ihr Gewand, das sie während ihrer Menstruation trägt, aus dem Buch der rituellen Reinheit (Kitab al-Tahara), Sunan Abi Dawud 1/88.

Arabisch (Quelle)

حامدٍ؛ لأنه ماءٌ قليلٌ، لَاقَىَ مَحَلًّا نَجِسًا، أشْبَه ما لو لم يُطَهِّرْها.

قال أبو بكر: (٢٩) إنما يُحْكَمُ بطَهارةِ المُنْفَصِلِ مِن الأرض إذا كانتْ قد نَشِفَتْ أعْيانُ البَوْلَة، (٣٠) فإن كانتْ أعْيانُها قائمةً، فجرَى الماءُ عليها، طَهَّرهَا. وفى المُنْفَصِل رِوَايتان، كالمُنْفَصِلِ عن غيرِ الأرْض. قال: وكَوْنُه نَجِسًا أصَحُّ في كلامه.

[قال المصنِّفُ: ] (٣١) والأَوْلَى الحُكْمُ بطهارتهِ؛ لأنَّ النبيَّ -صلى اللَّه عليه وسلم- أمَر بغَسْلِ بَوْلِ الأعْرابِىِّ عَقِيبَ بَوْلِه، ولم يشْتَرِطْ نشافَه.

فصل: إذا غَسل بعضَ الثَّوْبِ النَّجِسِ، جازَ، ويطْهُرُ المَغْسولُ دونَ غَيْرِه؛ فإن كان بغَمْسِ بعضِه في ماءٍ يسيرٍ راكِدٍ يَعْرُكُه فيه، نَجُسَ الماءُ، ولم يطْهُرْ منه شيءٌ؛ لأنه بغَمْسِه في الماءِ صار نَجِسًا، فلم يُطهِّرْ منه شيئًا، وإن كان يَصُبُّ علَى بعضِه في جَفْنَةٍ طَهُرَ ما طَهَّرَه، وكان المُنْفَصِلُ نَجِسًا؛ لأنه لا بُدَّ مِن أن يُلَاقِىَ الماءَ المُنْفَصِلَ جزءٌ غيرُ مَغْسُولٍ (٣٢)، فيَنْجُس به.

فصل: إذا أصاب ثَوْبَ المرأةِ مِن (٣٣) دَمِ حَيْضِها، اسْتُحِبَّ أن تَحُتَّه بظُفُرِها، لتذهبَ خُشونَتهُ، ثم تَقْرُصَه لِيَلِين للغَسْلِ، ثم تغْسِلَه بالماء؛ لقَوْل النبيِّ -صلى اللَّه عليه وسلم- لأسْماءَ في دمِ الحَيْضِ: "حُتِّيهِ، ثُمَّ اقْرُصِيهِ، ثُمَّ اغْسِلِيهِ بِالْمَاءِ". مُتَّفَق عليه (٣٤). فإن اقْتصَرتْ علَى إزالتهِ بالماءِ جاز، فإن لم يَزُلْ لَوْنُه، وكانت إزالتُه تَشُقُّ أو يُتْلِفُ الثَّوْبَ ويضُرُّه، عُفِىَ عنه [لِقَوْلِ النبيِّ -صلى اللَّه عليه وسلم-: "وَلَا يَضُرُّكِ أَثَرُهُ] (٣٥) ". وإن

Anmerkungen

(٢٩) في م: "أبو الخطاب"، والمثبت في: الأصل، أ. وأبو بكر هو أحمد بن محمد بن هارون الخلال.(٣٠) في م: "البول"، والمثبت في: الأصل، أ.(٣١) من: اوحدها.(٣٢) في م: "المغسول".(٣٣) سقط من: م.(٣٤) انظر ما تقدم في صفحة ١٧، ولم يروه بهذا اللفظ البخاري.(٣٥) سقط من: الأصل، والحديث أخرجه أبو داود، في: باب المرأة تغسل ثوبها الذي تلبسه في حيضها، من كتاب الطهارة. سنن أبي داود ١/ ٨٨.

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