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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 1 · Seite 1389 – Rechtsfrage: Er sagte: (Wenn er auf einer Reise zwei Gefäße bei sich hat, ein unreines und ein reines, und er sie nicht voneinander unterscheiden kann, soll er beide ausschütten und Tayammum vollziehen).

Übersetzung · DE

…welche nicht mit Pech bestrichen sind, sodass sie Teile der Unreinheit aufsaugen; diese werden durch das Reinigen nicht rein, denn sobald eine Flüssigkeit darin gelassen wird, bringt sie den Geschmack und die Farbe des Weines darin zum Vorschein (42).

9 - Frage: Er sagte: "Wenn er auf der Reise zwei Gefäße bei sich hat, ein unreines und ein reines, und sie für ihn ununterscheidbar werden, so schüttet er beide aus und führt die Tayammum-Reinigung durch."

Er hat den Zustand der Reise nur deshalb für diese Fragestellung spezifiziert, weil dies der Zustand ist, in dem die Tayammum-Reinigung zulässig ist und Wasser meist fehlt. Er meinte: Wenn er kein anderes reines Wasser außer den beiden ununterscheidbaren Gefäßen findet; denn sobald er anderes reines Wasser außer diesen findet, führt er damit die rituelle Waschung durch, und weder das Ermitteln (Tahatti) noch die Tayammum-Reinigung sind zulässig, ohne Meinungsverschiedenheit.

Die ununterscheidbaren Gefäße umfassen zwei Zustände:

Erstens: Dass die Anzahl der reinen nicht die der unreinen übersteigt; in diesem Fall gibt es keinen Widerspruch in der Rechtsschule (Madhhab), dass ein Ermitteln (Tahatti) bezüglich der beiden nicht zulässig ist.

Zweitens: Dass die Anzahl der reinen Gefäße überwiegt (1); Abu Ali al-Najjad (2), einer unserer Gelehrten, vertrat die Ansicht, dass ein Ermitteln (Tahatti) in diesem Fall zulässig sei. Dies ist auch die Lehrmeinung von Abu Hanifa; denn das Offensichtliche ist die Verwendung des Reinen, da sich die Seite (3) der Erlaubnis durchgesetzt hat, weshalb das Ermitteln zulässig ist, so wie wenn er seine Schwester unter den Frauen einer Stadt wie Ägypten nicht identifizieren kann.

Der offensichtliche Wortlaut von Ahmad besagt jedoch: Es ist unter keinen Umständen zulässig, dabei zu ermitteln. Dies ist auch die Ansicht der Mehrheit seiner Anhänger (4) sowie die Aussage von al-Muzani (5) und Abu Thawr.

Al-Shafi'i sagte: Man soll ermitteln und mit dem Gefäß die rituelle Waschung vollziehen, das nach seiner Meinung in beiden Zuständen überwiegt; denn dies ist eine Bedingung

Anmerkungen

(42) In A und M: "zeigte sich". (1) In M: "die reinen (weiblich)". (2) Abu Ali al-Husayn ibn Abd Allah al-Najjad al-Saghir al-Baghdadi. Er war ein hochangesehener Rechtsgelehrter, ein Imam in den Grundlagen der Religion (Usul al-Din) und deren Zweigen (Furu'). Er starb im Jahr 360 n.H. Tabaqat al-Hanabila 2/140-142; al-'Ibar 2/321. (3) In der Vorlage: "Argument" (Hujja). (4) In der Vorlage: "die Gefährten" (al-Sahaba). (5) Abu Ibrahim Isma'il ibn Yahya ibn Isma'il al-Muzani, der Schüler von Imam al-Shafi'i, ein Verteidiger seines Madhhabs und Verfasser des "Mukhtasar". Er starb im Jahr 264 n.H. Tabaqat al-Shafi'iyya al-Kubra 2/93-109.

Arabisch (Quelle)

ما ليس بمُزَفَّتٍ، فيتَشَرُّب أجْزاءَ النجاسة، فلا يطْهُر بالتَّطْهِير، فَإنَه متَى تُرِكَ فيه مائِعٌ أظْهرَ (٤٢) فيه طَعْمَ الخمرِ ولَوْنَه.

٩ - مسألة؛ قال: (وِإذَا كَانَ مَعَهُ فِي السَّفَرِ إِناءَانِ؛ نَجِسٌ وطَاهِرُ، واشْتَبَهَا عَلَيْهِ، أَرَاقَهُمَا، ويَتَيمَّم).

إنَّما خَصَّ حالةَ السفرِ بهذه المسألة؛ لأنها الحالةُ التي يجوز التَّيَمُّمُ فيها، ويُعْدَمُ فيها الماءُ غالِبًا، وأراد: إذا لم يجدْ ماءً غيرَ الإِناءَيْن المُشْتَبِهَيْن، فإنَّه متى وجدَ ماءً طَهُورًا غيرَهما توَضَّأ به، ولم يَجُزِ التَّحَرِّى ولا التَّيَمُّمُ، بغيرِ خلافٍ.

ولا تخلُو الآنِيَةُ المُشْتَبِهَة مِن حالَيْن:

أحدهما، أن لا يَزِيد عددُ الطاهِر علَى النَّجِسِ، فلا خِلافَ في المذهبِ أنه لا يجوزُ التَّحَرِّى فيهما.

والثانى، أن يكثُرَ عددُ الطاهر (١)؛ فذهب أبو عليٍّ النَّجَّادُ (٢)، مِن أصحابِنا، إلى جَوازِ التَّحَرِّى فيها. وهو مذهبُ أبى حنيفة؛ لأنَّ الظاهرَ إصابةُ الطاهِرِ، لأنَّ جِهَة (٣) الإِباحةِ قد ترجَّحتْ، فجاز التَّحَرِّى، كما لو اشْتَبَهتْ عليه أُخْتُه في نِسَاءِ مِصْرٍ.

وظاهرُ كلام أحمد: أنه لا يجوزُ التَّحَرِّى فيها بحالٍ. وهو قَوْلُ أكثرِ أصحابِه (٤). وقولُ المُزَنِىِّ (٥)، وأبى ثَوْرٍ.

وقال الشافعيُّ: يتَحَرَّى، ويتَوَضَّأُ بالأغْلبِ عندَه في الحالَين؛ لأنه شَرْطٌ

Anmerkungen

(٤٢) في أ، م: "ظهر".(١) في م: "الطاهرات".(٢) أبو على الحسين بن عبد اللَّه النجاد الصغير البغدادي، كان فقيها معظما، إماما في أصول الدين وفروعه، توفى سنة ستين وثلاثمائة. طبقات الحنابلة ٢/ ١٤٠ - ١٤٢، العبر ٢/ ٣٢١.(٣) في الأصل: "حجة".(٤) في الأصل: "الصحابة".(٥) أبو إبراهيم إسماعيل بن يحيى بن إسماعيل المزني، صاحب الإمام الشافعي، وناصر مذهبه، وصاحب المختصر، توفى سنة أربع وستين ومائتين. طبقات الشافعية الكبرى ٢/ ٩٣ - ١٠٩.

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