Ersten (Vorgangs) entfernt hat, so wissen wir mit Gewissheit, dass er in einem der beiden Fälle mit Unreinheit gebetet hat. Wenn er jedoch die Spur des Ersten wäscht, so liegt darin eine Bedrängnis und eine Aufhebung seines (einstigen) Rechtsurteils (Ijtihad) durch sein neues Rechtsurteil, und wir wissen, dass eines der beiden Gebete ungültig ist, ohne jedoch genau zu bestimmen welches; daher ist es für ihn verpflichtend, beide zu wiederholen. Falls er sich mit dem ersten (Gefäß) wäscht, so hat er sich mit etwas gewaschen, das er für unrein hält.
Was Ibn al-Majishun sagte, ist hinfällig; denn dies führt dazu, dass er sich mit Gewissheit selbst verunreinigt und sein Gebet konsensual ungültig macht.
Was Ibn Maslama sagte, [beinhaltet eine Bedrängnis] (7) und wird durch die Gebetsrichtung (Qibla) entkräftet; denn es ist für ihn nicht verpflichtend, in vier Richtungen zu beten.
Abschnitt: Ist für ihn das Tayammum (rituelles Trockenwaschen) vor dem Ausgießen der beiden Gefäße zulässig?
Es gibt hierzu zwei Überlieferungen:
Die erste lautet: Es ist nicht zulässig; denn er besitzt Wasser, das mit Gewissheit rein ist, daher ist das Tayammum bei dessen Vorhandensein nicht zulässig. Wenn er sie vermischt oder ausgießt, ist ihm das Tayammum gestattet, da er kein reines Wasser mehr besitzt.
Die zweite lautet: Das Tayammum ist schon vorher zulässig. Dies wurde von Abu Bakr gewählt. Und das ist das Richtige; denn er ist nicht in der Lage, das Reine zu verwenden, ähnlich wie wenn er sich in einem Brunnen befände, aus dem er nicht schöpfen kann. Sollte er sie zum Trinken benötigen, ist das Ausgießen ohne Widerspruch nicht verpflichtend; denn das Tayammum wäre ihm selbst dann gestattet, wenn beide Gefäße rein wären, umso mehr also bei Unklarheit. Wenn er trinken möchte, soll er ermitteln (Tahatti) und aus dem Gefäß trinken, das er für rein hält; denn es ist eine Notwendigkeit, die das Trinken von Unreinem gestattet, wenn er nichts anderes findet, daher ist dasjenige, von dem er die Reinheit vermutet, umso mehr zulässig.
Wenn er nicht die Vermutung hegt, dass eines von beiden rein ist, trinkt er aus einem der beiden, und dies verhält sich so, wie wenn ein verendetes Tier unter geschächteten Tieren in einer Notsituation ununterscheidbar wäre und er nichts anderes fände; denn wenn die Verwendung von Unreinem gestattet ist, ist die Verwendung dessen, von dem er die Reinheit vermutet, erst recht zulässig.
Wenn er aus einem der beiden trinkt oder von dem Unklaren isst und anschließend reines (Tahur) Wasser findet, muss er dann seinen Mund auswaschen?
(7) In der Vorlage: "faharaj" (eine Bedrängnis). (8) In A: "bi-mudhakkat" (unter geschächteten Tieren).