Abschnitt: Wenn er berichtet, dass ein Hund aus diesem Gefäß getrunken hat, ist die Annahme seiner Aussage verpflichtend, unabhängig davon, ob er sehend oder blind ist; denn auch der Blinde hat durch Berichte und Sinne einen Weg zur Erkenntnis dessen.
Wenn er jedoch berichtet, dass ein Hund aus diesem Gefäß getrunken hat, nicht aber aus jenem, und ein anderer sagt: „Er hat nicht aus dem ersten getrunken, sondern aus dem zweiten“, so ist die Meidung beider geboten. Er akzeptiert die Aussage eines jeden von ihnen hinsichtlich der Bestätigung, nicht aber hinsichtlich der Verneinung, da es möglich ist, dass jeder von ihnen etwas weiß, das dem anderen verborgen blieb. Es sei denn, sie bestimmen einen spezifischen Zeitpunkt und einen einzelnen Hund, und die Zeit ist zu knapp, um aus beiden zu trinken; dann widersprechen sich ihre Aussagen, sie fallen weg und die Verwendung beider ist zulässig. Wenn einer von ihnen sagt: „Er hat aus diesem Gefäß getrunken“, und der andere sagt: „Er ist hinuntergegangen, hat aber nicht getrunken“, so wird die Aussage desjenigen, der es bestätigt (den Akt des Trinkens), bevorzugt. Es sei denn, sein Trinken war nicht zweifelsfrei, wie bei einem Blinden, der von seinen Sinnen berichtet; dann wird die Aussage des Sehenden bevorzugt, da er sachkundiger ist.
Abschnitt: Wenn einem Menschen von unterwegs Wasser auf ihn fällt, ist er nicht verpflichtet, sich danach zu erkundigen; denn der Grundzustand ist die Reinheit. Salih sagte: Ich fragte meinen Vater über einen Mann, der an einem Ort vorbeikommt und auf den ein oder zwei Tropfen fallen. Er sagte: „Wenn es ein Abfluss – also eine Toilette – ist, dann wasche es ab. Wenn es kein Abfluss ist, dann frage nicht danach.“ Denn 'Umar, möge Allah mit ihm zufrieden sein, kam zusammen mit 'Amr ibn al-'As an einem Wasserbecken vorbei. Da sagte 'Amr: „O Besitzer des Beckens, kommen die Raubtiere an dein Becken?“ 'Umar sagte: „O Besitzer des Beckens, berichte uns nichts, denn wir gelangen an sie und sie gelangen an uns.“ Dies überlieferte Malik im „al-Muwatta“.
(16) In M: „ist es für ihn verpflichtend“. (17) In der Vorlage ausgefallen. (18) Im Kapitel über die rituelle Reinheit für die Gebetswaschung (Wudu), aus dem Buch der rituellen Reinheit. Al-Muwatta 1/23, 24; ebenso überliefert von al-Daraqutni, im Kapitel über das veränderte Wasser, aus dem Buch der rituellen Reinheit. Sunan al-Daraqutni 1/32. Ein Teil davon wurde bereits auf Seite 67 erwähnt.
سببَها، فقال القاضي: لا يلْزمُ (١٦) قبولُ خَبَرِه؛ لاحْتمالِ اعتقادِه نجاسةَ [الماءِ بسببٍ لا يعتقدُه المُخْبَرُ، كالحنفىِّ يرَى نجاسةَ الماءِ الكثير، والشافعىّ يرى نجاسةَ] (١٧) الماء اليَسِير بما لا نَفْسَ له سائلةٌ، والمُوَسْوَسِ الذي يعتقِدُ نجاستَه بما لا يُنَجِّسُه. ويَحْتَمِلُ أن يَلْزَمَ قبولُ خَبرهِ، إذا انْتَفَتْ هذه الاحْتمالاتُ في حَقِّه.
فصل: فإن أخْبره أن كلبًا وَلَغ في هذا الإِناء، لَزِمَ قبولُ خَبَرهِ، سواء كان بَصِيرًا أو ضَرِيرًا؛ لأن للضَّرِيرِ طريقًا إلى العِلْمِ بذلك بالْخَبَرِ والحِسِّ.
وإن أخبرَه أن كلبًا وَلَغ في هذا الإِناءِ ولم يَلِغْ في هذا. وقال آخرُ: لم يَلِغْ في الأوَّلِ، وإنما ولغَ في الثاني. وجَب اجْتنابُهما، فيَقْبَلُ قولَ كلِّ واحدٍ منهما في الإِثْباتِ دون النَّفْى؛ لأنه يجوزُ أن يَعْلَمَ كلُّ واحدٍ منهما ما خَفِىَ علَى الآخَرِ، إلَّا أن يُعَيِّنا وَقْتًا مُعَيَّنًا، وكلبًا واحدًا، يَضِيقُ الوقتُ عن شُرْبِه منهما، فيتعارَضُ قَوْلاهما، ويَسْقُطان، ويُباحُ اسْتعمالُ كلِّ واحدٍ منهما. فإن قال أحدُهما: شَرِبَ مِن هذا الإِناء. وقال الآخَرُ: نزلَ ولم يشْرَبْ. قُدِّمَ قَوْلُ الْمُثْبِتِ، إلَّا أن يكونَ لم يتحَقَّقْ شُرْبه، مثل الضَّرِيرِ الذي يُخْبِرُ عن حِسِّه، فُيقَدَّمُ قولُ البَصِيرِ؛ لأنه أعْلَمُ.
فصل: إذا سقَط علَى إنسانٍ مِن طريقٍ ماءٌ، لم يَلْزَمْه السُّؤالُ عنه؛ لأن الأصْلَ طَهارتُه، قال صالح: سألتُ أبى عن الرجلِ يَمُرُّ بالموضِعِ، فيَقْطُر عليه قَطْرةٌ أو قَطْرتان؟ فقال: إن كان مَخْرَجًا - يعني خَلاءً - فاغْسِلْه، وإن لم يكنْ مَخْرَجًا فلا يُسْألُ عنه؛ فإنَّ عمر، رَضِىَ اللَّه عنه، مَرَّ هو وعمرو بن العاص علَى حَوْضٍ، فقال عمرو: يا صاحبَ الْحَوْضِ، أتَرِدُ علَى حَوْضِكَ السِّباعُ؟ فقال عمر: يا صاحبَ الْحَوْضِ، لا تُخْبِرْنا، فإنَّا نَرِدُ عليها، وتَرِدُ علينا. روَاه مالك، في "الموطَّأ" (١٨).
(١٦) في م: "يلزمه".(١٧) سقط من: الأصل.(١٨) في باب الطهور للوضوء، من كتاب الطهارة. الموطأ ١/ ٢٣، ٢٤، ورواه الدارقطني، في: باب الماء المتغير، من كتاب الطهارة. سنن الدارقطني ١/ ٣٢. وتقدم بعضه في صفحة ٦٧.