[Kapitel über die Gefäße]
10 - Problemstellung, Abu al-Qasim, möge Allah ihm gnädig sein, sagte: (Jede Haut eines verendeten Tieres [Mayta], ob sie gegerbt wurde oder nicht, ist unrein [najis].) Es gibt keinen Dissens innerhalb der Rechtsschule hinsichtlich der Unreinheit der Haut eines verendeten Tieres vor der Gerbung, und uns ist niemand bekannt, der dem widersprochen hätte. Was die Zeit nach der Gerbung betrifft, so ist die bekannte Ansicht in der Rechtsschule, dass sie ebenfalls unrein ist. Dies ist eine der zwei Überlieferungen von Malik und wird auch von 'Umar und dessen Sohn 'Abd Allah ibn 'Umar, möge Allah mit beiden zufrieden sein, 'Imran ibn Husayn und 'A'isha, möge Allah mit ihr zufrieden sein, überliefert.
Von Ahmad gibt es eine weitere Überlieferung, dass die Haut dessen, was zu Lebzeiten rein war, durch die Gerbung rein wird. Ähnliches wurde von 'Ata', al-Hasan, al-Sha'bi, al-Nakha'i, Qatada, Yahya al-Ansari, Sa'id ibn Jubayr, al-Awza'i, al-Layth, al-Thawri, Ibn al-Mubarak und Ishaq berichtet. Dies wurde auch von 'Umar, Ibn 'Abbas, Ibn Mas'ud und 'A'isha, möge Allah mit ihnen zufrieden sein, überliefert, wobei sie sich in der Frage unterschieden, was zu Lebzeiten rein ist. Dies ist die Lehrmeinung von al-Shafi'i, welcher die Reinheit aller Tiere außer Hund und Schwein vertritt; so ist bei ihm jede Haut außer deren Haut rein. Bezüglich der menschlichen Haut gibt es bei ihm zwei Ansichten.
Abu Hanifa sagte: Jede Haut wird durch Gerbung rein, außer der Haut des Schweins.
Von Abu Yusuf wurde überliefert, dass jede Haut rein wird. Dies ist eine Überlieferung von Malik und die Lehrmeinung derjenigen, die die Reinheit aller Tiere für zulässig erklärten, weil der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: „Wenn das Fell gegerbt ist, so ist es rein geworden.“ Dies ist ein übereinstimmend überlieferter Bericht. Und weil der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, ein verendetes Schaf fand, das einer freigelassenen Sklavin von Maymuna als Almosen gegeben worden war.
(1) Fehlt in M. (2) Abu al-Khattab Qatada ibn Di'ama ibn Qatada al-Sadusi, der Hafiz seiner Zeit und ein Vorbild der Exegeten und Hadith-Gelehrten; er verstarb im Jahr 117 n.H. Sieyar A'lam al-Nubala' 5/266-283. (3) Mit diesem Wortlaut wurde er von Muslim in: Kapitel über die Reinheit der Haut verendeter Tiere durch Gerbung, aus dem Buch der Menstruation [Kitab al-Hayd], überliefert. Sahih Muslim 1/277. Und Abu Dawud in: Kapitel über die Häute verendeter Tiere, aus dem Buch der Kleidung. Sunan Abi Dawud 2/386 =