"Musnad" (7). Und [Imam Ahmad] (8) sagte: Eine gute (jayyid) Überlieferungskette. Yahya ibn Sa'id überliefert sie von Shu'ba, (9) von al-Hakam, von 'Abd al-Rahman ibn Abi Layla, von 'Abd Allah ibn 'Ukaym. In einem anderen Wortlaut: Das Schreiben des Gesandten Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, erreichte uns einen Monat oder zwei Monate vor seinem Tod (10). Dies ist ein abrogierender (nasikh) Text für das, was ihm vorausging, da er aus der letzten Lebenszeit des Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, stammt. Sein Wortlaut deutet darauf hin, dass die Erlaubnis zuvor erteilt wurde und dieses [Schreiben] später erfolgte, aufgrund seiner Aussage: "Ich hatte euch eine Erlaubnis erteilt". Man hat sich nach der jeweils letzten Anordnung des Gesandten Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, zu richten.
Sollte man einwenden: Dies ist ein mursal-Bericht, da er aus einem Schreiben stammt, dessen Überbringer nicht bekannt ist. So sagen wir: Das Schreiben des Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, hat dieselbe Gültigkeit wie sein gesprochenes Wort. Wäre dies nicht der Fall, so hätte der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, an niemanden schreiben können; er schrieb jedoch an die Könige der angrenzenden Gebiete und an andere, wodurch das Beweisargument (hujja) für sie verbindlich wurde und die Botschaft sie erreichte. Wäre es kein Beweisargument, wäre die Antwort für sie nicht verpflichtend gewesen, die Botschaft hätte sie nicht erreicht, und sie hätten eine Entschuldigung dafür gehabt, die Antwort zu unterlassen, weil sie den Überbringer des Schreibens und dessen Vertrauenswürdigkeit nicht kannten. Abu Bakr al-Shafi'i überlieferte mit seiner Kette von Abu al-Zubayr, von Jabir, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: "Nutzt von dem verendeten Tier nichts!" (11). Seine Überlieferungskette ist gut (hasan). Dies begründet sich auch daraus, dass es sich um einen Teil des verendeten Tieres handelt, weshalb es verboten ist, gemäß Seiner Aussage, des Erhabenen: {Verboten ist euch das Verendete} (12). Es wird daher nicht durch die Gerbung rein, wie das Fleisch, und da es durch den Tod unrein wurde, bleibt es unrein, wie es vor der Gerbung war.
al-Ahwadhi 7/234, 235. Und al-Nasa'i in: Kapitel über das, womit die Häute verendeter Tiere gegerbt werden, aus dem Buch der Far' und 'Atira. Al-Mujtaba 7/155. Und Ibn Maja in: Kapitel über denjenigen, der sagt, dass man von einem verendeten Tier weder Haut noch Sehnen nutzen darf, aus dem Buch der Kleidung. Sunan Ibn Maja 2/1194. (7) Al-Musnad 4/310, 311. (8) Aus M. (9) Aus A ausgelassen. (10) Siehe das, was bei der Klassifizierung (takhrij) des vorangegangenen Hadiths bereits erwähnt wurde. Al-Tirmidhi sagte: Ich hörte Ahmad ibn al-Hasan sagen: Ahmad ibn Hanbal pflegte diesem Hadith zu folgen, aufgrund dessen, was darin erwähnt wurde, dass es zwei Monate vor seinem Tod geschah, und er pflegte zu sagen: Dies ist die letzte Anordnung des Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm. Später ließ Ahmad ibn Hanbal diesen Hadith jedoch fallen, da es Unsicherheiten bezüglich seiner Überlieferungskette gab, weil einige von ihnen sagten: Von 'Abd Allah ibn 'Ukaym von ihren Ältesten aus dem Stamm Juhayna. 'Aridat al-Ahwadhi 7/235, 236. (11) Jam' al-Jawami', von al-Suyuti 1/907. (12) Sure al-Ma'ida 3.
"مُسْنَدِهِ" (٧) وقال [الإمام أحمد] (٨): إسْنادٌ جَيِّدٌ، يَرْوِيه يحيى بن سعيد عن شُعْبة، (٩) عن الحَكَم، عن عبد الرحمن بن أبي لَيْلَى، عن عبد اللَّه بن عُكَيْم. وفى لفظٍ: أتانا كتابُ رسولِ اللَّه -صلى اللَّه عليه وسلم- قبلَ وفاتِه بشَهْرٍ أو شَهْرَين (١٠) وهو ناسِخٌ لما قَبْلَه؛ لأنه في آخرِ عُمْرِ النبيِّ -صلى اللَّه عليه وسلم-، ولفظُه دَالٌّ علَى سَبْقِ التَّرْخِيصِ، وأنه مُتأخِّرٌ عنه، لقوله: "كُنْتُ رَخَّصْتُ لَكُمْ". وإنما يُؤْخَذُ بالآخِرِ فالآخِرِ مِن أمرِ رسولِ اللَّه -صلى اللَّه عليه وسلم-
فإن قيل: هذا مُرْسَلٌ؛ لأنه مِن كتابٍ لا يُعْرَفُ حامِلهُ. قلنا: كتابُ النبيِّ -صلى اللَّه عليه وسلم- كلَفْظِه. ولولا ذلك لم يكْتُب النبيُّ -صلى اللَّه عليه وسلم- إلى أحدٍ، وقد كتَب إلى مُلوكِ الأطْرافِ، وإلى غيرهمْ فَلِزمَتْهم الحُجَّةُ به، وحصَل له البلاغُ، ولو لم يكنْ حُجَّةً لم تَلْزَمْهم الإِجابةُ، ولا حصَل به بلاغٌ، ولَكان لهم عُذْرٌ في تَرْكِ الإِجابةِ؛ لجهلِهم بحامِل الكتابِ وعَدالتهِ، وروَى أبو بكر الشافِعىُّ، بإسْنادِه، عن أبي الزُّبَيْر، عن جابرٍ، أن النبيَّ -صلى اللَّه عليه وسلم-، قال: "لَا تَنْتَفِعُوا مِنَ الْمَيْتةِ بِشَىْءٍ" (١١). وإسْنادُه حَسَنٌ، ولأنه جُزْءٌ من المَيْتَةِ، فكان مُحَرَّمًا، لقولِه تعالى: {حُرِّمَتْ عَلَيْكُمُ الْمَيْتَةُ} (١٢). فلم يطْهُر بالدَّبْغِ كاللَّحْمِ، ولأنه حُرِّمَ بالموتِ، فكان نَجِسًا كما قَبْلَ الدَّبْغِ.
= الأحوذى ٧/ ٢٣٤، ٢٣٥. والنسائي، في: باب ما يدبغ به جلود الميتة، من كتاب الفرع والعتيرة. المجتبى ٧/ ١٥٥. وابن ماجه، في: باب من قال لا ينتفع من الميتة بإهاب ولا عصب، من كتاب اللباس. سنن ابن ماجه ٢/ ١١٩٤.(٧) المسند ٤/ ٣١٠، ٣١١.(٨) من: م(٩) سقط من: أ.(١٠) انظر ما مر في تخريج الحديث السابق.قال الترمذي: وسمعت أحمد بن الحسن يقول: كان أحمد بن حنبل يذهب إلى هذا الحديث؛ لما ذكر فيه قبل وفاته بشهرين، وكان يقول: هذا آخر أمر النبي -صلى اللَّه عليه وسلم-. ثم ترك أحمد بن حنبل هذا الحديث لما اضطربوا في إسناده؛ حيث روى بعضهم فقال عن عبد اللَّه بن عكيم عن أشياخ لهم من جهينة. عارضة الأحوذى ٧/ ٢٣٥، ٢٣٦.(١١) جمع الجوامع، للسيوطي ١/ ٩٠٧.(١٢) سورة المائدة ٣.