Was nun die Füchse betrifft, so baut sich ihr Rechtsurteil auf ihrer Zulässigkeit auf, und bezüglich ihrer gibt es zwei Überlieferungen; ebenso leitet sich daraus die Entscheidung für ihre Felle ab. Wenn wir von ihrer Unzulässigkeit ausgehen, dann unterliegen ihre Felle dem gleichen Urteil wie die Felle der restlichen Raubtiere. Dasselbe gilt für wildlebende Katzen. Was jedoch die domestizierten Katzen angeht, so sind sie unzulässig. Werden ihre Felle durch das Gerben rein? Dies wird aus zwei Überlieferungen abgeleitet.
Abschnitt: Wenn wir davon ausgehen, dass Felle durch das Gerben rein werden, so werden davon jene Felle nicht rein, die bereits zu Lebzeiten nicht rein waren. [Dagegen wird rein, was zu Lebzeiten rein war] (23). Ahmad legte ausdrücklich fest, dass sie rein werden.
Einige unserer Gelehrten sagten: Es wird nur das rein, was von einem Tier stammt, dessen Fleisch gegessen werden darf. Dies ist die Lehrmeinung von al-Awza'i, Abu Thawr und Ishaq; denn es wurde vom Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, überliefert, dass er sagte: "Die Gerbung des Leders ist seine Schlachtung (dhakatuhu)" (24). Er verglich also das Gerben mit der rituellen Schlachtung (dhakat), und die Schlachtung wirkt nur bei Tieren, deren Fleisch verzehrt werden darf. Zudem ist das Gerben eines der Mittel zur Reinigung des Fells, so dass es bei nicht essbaren Tieren keine Wirkung entfaltet, ebenso wie das Schlachten (25).
Die offensichtliche Auffassung Ahmads ist, dass alles, was zu Lebzeiten rein ist, durch das Gerben gereinigt wird, aufgrund der Allgemeinheit seines Wortlauts in diesem Punkt. Zudem umfasst seine Aussage, Allahs Segen und Friede auf ihm: "Welches Leder auch immer gegerbt wurde, so ist es rein geworden", sowohl essbare als auch andere Tiere. Ausgenommen davon ist, was bereits zu Lebzeiten unrein war; denn (26) das Gerben bewirkt lediglich die Beseitigung einer Unreinheit, die durch das Verenden eingetreten ist, so dass es im Übrigen bei der allgemeinen Gültigkeit verbleibt.
Ihre Überlieferung lässt die Deutung zu, dass er mit "Schlachtung" (dhakat) das Angenehmmachen meinte, nach ihrem Ausdruck "ein angenehmer (dhakiyya) Duft", das heißt: ein wohlriechender Duft. Dies macht alles angenehm. Hierauf deutet hin, dass er die "Schlachtung" (dhakat) spezifisch dem Leder zuschrieb, und das, was das Leder auszeichnet, ist sein Angenehmmachen und seine Reinigung. Die Schlachtung hingegen, die das Töten (durch Schnitt) meint, wird nur dem gesamten Tier zugeschrieben. Es ist auch möglich, dass er mit "Schlachtung" die Reinheit meinte, indem er die Reinheit als "Schlachtung" bezeichnete. Somit wäre der Wortlaut allgemein auf jedes Leder bezogen und würde auch das umfassen, worüber wir uns uneinig waren.
(23) Aus "M" ausgefallen. (24) Überliefert von al-Nasa'i, im Kapitel "Über die Felle verendeter Tiere" aus dem Buch über das Fari'a- und 'Atira-Opfer. Al-Mujtaba 7/153, 154. Und Imam Ahmad im Musnad 3/476, 5/6, 7. Ähnlich auch im Musnad 1/277, 372, 3/476, 5/6. (25) In "M": "al-dhabh" (das Schlachten). (26) In "A" und "M": "li-kawn" (aufgrund der Tatsache, dass).