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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 1 · Seite 165Abschnitt

Übersetzung · DE

Dies ist die Notwendigkeit, davon abzusehen [aufgrund der Schwierigkeit, diese zu vermeiden] (12). Die Notwendigkeit [sie zu reinigen] (13) ist entfallen, somit entfällt auch die Reinheit.

Die zweite Ansicht besagt, dass sie rein sind. Dies ist die zutreffendere Ansicht, da sie im lebendigen Zustand rein waren und der Tod nicht zwingend ihre Unreinheit nach sich zieht. Sie verbleiben daher im Zustand (14) der Reinheit. Was wir für die erste Ansicht angeführt haben, trifft nicht zu, da wir das Vorhandensein des Grundes für die Unreinheit nicht anerkennen. Selbst wenn wir dies zugestehen würden, so hat das Religionsgesetz (Sharʿ) diesen aufgehoben, und es ist nicht belegt, dass er an einer Stelle Anwendung findet. Wir haben also nicht das Recht, dessen Urteil durch eigene Willkür festzulegen.

Abschnitt: Es gibt unterschiedliche Überlieferungen von Aḥmad bezüglich des Nähens mit Schweinehaaren. Es wurde von ihm überliefert, dass dies verpönt (karāha) sei, und dies wird auch von Ibn Sīrīn, al-Ḥakam, Ḥammād, Isḥāq und al-Shāfiʿī berichtet, da es sich um die Verwendung einer unreinen Substanz handelt und man vor der Verunreinigung dadurch nicht sicher ist, weshalb der Nutzen daraus untersagt ist, wie bei seiner Haut.

Die zweite Überlieferung besagt, dass das Nähen damit erlaubt ist. Er sagte: "Mit Bast (Līf) ist es uns lieber."

Al-Ḥasan, Mālik, al-Awzāʿī und Abū Ḥanīfa haben dies für zulässig erklärt, da ein Bedürfnis danach besteht. Wenn man damit etwas Feuchtes näht oder das Haar selbst feucht ist, wird es unrein und lässt sich nur durch Waschen reinigen.

Ibn ʿAqīl sagte: Es wurde von Aḥmad überliefert, dass es kein Problem damit gebe. Möglicherweise sagte er dies, weil die Menschen sich davor nicht schützen können und die Verpflichtung zur Reinigung eine Vernichtung der Besitztümer der Menschen bedeuten würde. Das Offensichtliche ist, dass Aḥmad lediglich meinte, dass das Nähen an sich kein Problem darstelle, was aber die Reinheit angeht, so ist diese unerlässlich. Und Allah weiß es am besten.

Abschnitt: Die Polytheisten (Mushrikūn) unterteilen sich in zwei Gruppen: Leute der Schrift (Ahl al-Kitāb) und andere.

Was die Leute der Schrift betrifft, so ist es erlaubt, ihre Speisen und Getränke zu verzehren und aus ihrem Geschirr zu essen, sofern deren Unreinheit nicht mit Gewissheit feststeht. Ibn ʿAqīl sagte: Es gibt keine Meinungsverschiedenheit darüber, dass die Verwendung ihres Geschirrs nicht verboten ist; dies basiert auf der Aussage Allahs des Erhabenen: {Die Speise derjenigen, denen die Schrift gegeben wurde, ist euch erlaubt, und eure Speise ist ihnen erlaubt} (15). Es wurde von ʿAbd Allāh ibn al-Mughaffal überliefert, er sagte: Am Tag von Ḫaybar wurde ein Schlauch mit Fett herabgelassen,

Anmerkungen

(12) In Manuskript M: "aufgrund der Schwierigkeit". (13) Aus Manuskript M gefallen. (14) Aus Manuskript M gefallen. (15) Sure al-Māʾida 5. Dies ist im Original (A) nicht enthalten: "und eure Speise ist ihnen erlaubt".

Arabisch (Quelle)

وهو الحاجةُ إلى العَفْوِ عنها [لمشقَّة التَّحرُّزِ منها] (١٢). وقد انْتفَت الحاجةُ [إلى تَطْهيرِهَا] (١٣). فَتنْتَفِى الطهارةُ.

والثانى، هي طاهرة. وهذا أصَحُّ؛ لأنها كانت طاهرةً في الحياةِ، والموت لا يقتضى تنْجِيسَها. فتَبْقَى على (١٤) الطهارةِ. وما ذكرْناه للوَجْهِ الأوَّلِ لا يصِحُّ، لأننا لا نُسَلِّم وُجُودَ عِلَّةِ التَّنْجِيسِ، ولئن سَلَّمْناهُ غيرَ أنَّ الشَّرْعَ ألْغاهُ، ولم يثْبُت اعتبارهُ في موضِعٍ، فليس لنا إثباتُ حُكْمِه بالتَّحَكُّمِ.

فصل: واخْتلَفتِ الرِّوايةُ عن أحمدَ في الْخَرْزِ بشَعْرِ الخنزيرِ، فُروِىَ عنه كَراهتُه، وحُكِىَ ذلك عن ابن سِيرِينَ، والحَكَمِ، وحَمَّاد، وإسحاق، والشافعىِّ؛ لأنه استعمالٌ لِلْعَيْنِ النَّجِسَةِ، ولا يَسْلَمُ من التنجُّس بها، فحَرُمَ الانتفاعُ بها، كجِلْدِه.

والثانية، يجوزُ الْخَرْزُ به. قال: وباللِّيفِ أحَبُّ إلينا.

ورخَّص فيه الحسنُ، ومالك، والأَوْزَاعِىُّ، وأبو حنيفة؛ لأن الحاجةَ تَدْعُو إليه. وإذا خَرَزَ به شيئًا رَطْبًا، أو كانت الشَّعْرةُ رَطْبةً نَجُسَ، ولم يطْهُرْ إلَّا بالغَسْلِ.

قال ابنُ عَقِيلٍ: وقد رُوِىَ عن أحمدَ، أنه لا بَأْسَ به. ولعلَّه قال ذلك لأنه لا يَسْلَمُ الناسُ منه، وفى تَكْلِيفِ غَسْلِه إتلافُ أموالِ الناسِ، فالظَّاهِرُ أن أحمدَ إنما عَنَى لا بَأْسَ بالْخَرْزِ، فأمَّا الطهارةُ فلا بُدَّ منها. واللَّه أعلمُ.

فصل: والمشركون علَى ضَرْبَيْن: أهلِ كتابٍ، وغيرِهم.

فأهلُ الكتابِ يُباحُ أكْلُ طَعامِهم وشرابِهم، والأكلُ في آنِيَتِهم، ما لم يتحقَّقْ نَجاستُها. قال ابنُ عَقِيلٍ: لا تخْتَلِفُ الروايةُ في أنه لا يحْرُم اسْتعمالُ أوَانِيهم؛ وذلك لقَوْل اللَّه تعالى: {وَطَعَامُ الَّذِينَ أُوتُوا الْكِتَابَ حِلٌّ لَكُمْ وَطَعَامُكُمْ حِلٌّ لَهُمْ} (١٥). ورُوِىَ عن عبد اللَّه بن الْمُغَفَّلِ، قال: دُلِّىَ جِرَابٌ مِنْ شَحْمٍ يَوْمَ خَيْبَرَ،

Anmerkungen

(١٢) في م: "للمشقة".(١٣) سقط من: م.(١٤) سقط من: م.(١٥) سورة المائدة ٥. ولم يرد في الأصل، أ: "وطعامكم حل لهم".

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