und seine Gefährten vollzogen die rituelle Waschung (Wudūʾ) aus dem Wasserbehälter (Mazāda) (27) einer Götzendienerin. [Dies ist überliefert, ohne dass es Widerspruch gibt] (28). Und weil das Grundprinzip die Reinheit ist, entfällt diese nicht durch bloßen Zweifel.
Die offensichtliche Ansicht von Aḥmad, möge Allah ihm gnädig sein, gleicht der Aussage von al-Qāḍī, denn er sagte bezüglich der Magier (Madschūs): "Man isst nichts von ihrer Nahrung außer Obst." Dies, weil die Unreinheit ihrer Gefäße, die für ihre Speisen verwendet werden, offensichtlich ist; somit gleichen sie den Unterhosen ihrer Kleidung.
Wer von den Christen Schweinefleisch isst, an einem Ort, an dem es ihnen möglich ist, es zu essen, oder das Fleisch eines verendeten Tieres isst, oder mit dem Zahn oder dem Nagel und dergleichen schlachtet, dessen Urteil ist dasselbe wie das der Nicht-Leute der Schrift, aufgrund der Übereinstimmung in der Unreinheit ihrer Speisen. Und wenn man bei einem Gefäß zweifelt, ob sie es für ihre Speisen verwendet haben oder nicht, so ist es rein, da das Grundprinzip dessen Reinheit ist.
Wir kennen unter den Gelehrten keinen Widerspruch hinsichtlich der Erlaubnis, in einem Gewand zu beten, das von den Ungläubigen gewebt wurde; denn der Prophet – Allah segne ihn und schenke ihm Heil – und seine Gefährten trugen lediglich Kleidung, die von den Ungläubigen gewebt wurde.
Was jedoch ihre Kleidung betrifft, die sie selbst tragen, so haben al-Thawrī und die Anhänger der Lehrmeinung (Aṣḥāb al-Raʾy) das Gebet darin für erlaubt erklärt. Mālik sagte über das Gewand der Ungläubigen: "Er trägt es in jedem Fall, doch wenn er darin betet, so soll er das Gebet wiederholen, solange die Zeit dafür noch andauert."
Unsere Beweisführung stützt sich darauf, dass das Grundprinzip die Reinheit ist und sich kein Hinweis auf eine tatsächliche Verunreinigung darin erhärtet hat; daher gleicht es dem, was von den Ungläubigen gewebt wurde.
Abschnitt: Es ist erlaubt, in der Kleidung von Kindern zu beten, solange man sich nicht ihrer Unreinheit gewiss ist. Dies ist auch die Ansicht von al-Thawrī, al-Šāfiʿī und den Anhängern der Lehrmeinung (Aṣḥāb al-Raʾy); denn Abū Qatāda berichtete, dass der Prophet – Allah segne ihn und schenke ihm Heil – betete...
(27) Im Original: "Idāwa" (Lederbeutel). (28) Aus (M). Wir haben dies bei al-Buḫārī und Muslim nicht gefunden. Siehe dazu die Anmerkung des Scheichs Nāṣir al-Dīn al-Albānī in: Irwāʾ al-Ġalīl 1/72-74. Seine Aussage: "Und der Autor – d.h. Ibrāhīm ibn Muḥammad ibn Sālim ibn Ḍuwayān – folgte darin Madschd al-Dīn Ibn Taymiyya" ist kritisch zu betrachten, da der Autor des al-Muġnī zeitlich früher lebte als Madschd al-Dīn Ibn Taymiyya; denn er verstarb im Jahr 620 n.H., während Madschd al-Dīn ʿAbd al-Salām ibn ʿAbd Allāh ibn al-Ḫaḍir, Ibn Taymiyya, im Jahr 652 n.H. verstarb.