Dies gilt im Rahmen der Ganzkörperwaschung (Ghusl), wie Aḥmad dies an mehreren Stellen ausdrücklich feststellte; dies liegt daran, dass die Waschung bei ritueller Unreinheit (Janāba) umfassender ist, da sie den gesamten Körper abdeckt und dabei das Innere dichter Behaarung, der Bereich unter den Augenlidern und Ähnliches gewaschen werden, und das Innere der Augen zum Körper gehört, der gewaschen werden kann. Wenn es also nicht verpflichtend (Wājib) ist, so ist es zumindest empfehlenswert (Mustaḥabb). Die richtige Auffassung ist jedoch, dass dies weder bei der kleinen Waschung (Wuḍūʾ) noch bei der Ganzkörperwaschung (Ghusl) zur Sunna gehört, da der Prophet – Friede und Segen Allahs seien auf ihm – dies nicht getan und nicht dazu aufgefordert hat, und es zudem schädlich ist. Was von Ibn ʿUmar berichtet wurde, ist ein Beleg für dessen Abneigung (Karāha), da es sein Sehvermögen beeinträchtigte. Das Tun von etwas, bei dem man fürchtet, dass es das Sehvermögen schädigt oder verringert, ohne dass es eine religiöse Vorgabe dazu gibt – sofern es nicht verboten (Muḥarram) ist –, ist zumindest als verpönt (Makrūh) einzustufen.
21 – Problem: Er sagte: (Und das Durchspülen/Durchkämmen [Takhlīl] zwischen den Fingern).
Das Durchspülen der Finger der Hände und Füße bei der rituellen Waschung (Wuḍūʾ) ist eine Sunna, und bei den Füßen ist es noch bekräftigter, aufgrund der Aussage des Propheten – Friede und Segen Allahs seien auf ihm – an Laqīṭ ibn Ṣabira: "Vollziehe die rituelle Waschung vollständig und durchspüle die Finger." Dies ist ein authentischer (Ṣaḥīḥ) Ḥadīth (1). Al-Mustawrid ibn Shaddād sagte: Ich sah den Gesandten Allahs – Friede und Segen Allahs seien auf ihm –, wie er bei der rituellen Waschung seine Zehen mit seinem kleinen Finger rieb. Überliefert von Abū Dāwūd, Ibn Mājah und al-Tirmidhī (2), welcher sagte: Wir kennen ihn nur aus dem Ḥadīth von Ibn Lahīʿa (3). Es ist empfehlenswert, die Zehen mit dem kleinen Finger aufgrund dieses Ḥadīths zu durchspülen, und man beginnt beim Durchspülen am rechten Fuß mit dem kleinen Finger bis zum großen Zeh, und am linken Fuß vom großen Zeh bis zum kleinen Finger; denn der Prophet – Friede und Segen Allahs seien auf ihm – liebte das Beginnen mit der rechten Seite (Tayammun) (4) bei seiner Waschung. Darin liegt ein Beginnen mit der rechten Seite (5).
Abschnitt: Es ist empfehlenswert, dass er seinen Fuß mit seiner Hand reibt und auf seine Fersen achtet sowie auf die Stellen, an denen das Wasser abrutscht.
(1) Siehe oben, Problem Nr. 18, Seite 147. (2) Überliefert von Abū Dāwūd, in: Bāb Ghasl al-Rijlayn, aus dem Kitāb al-Ṭahāra. Sunan Abī Dāwūd 1/32. Und von Ibn Mājah, in: Bāb Takhlīl al-Aṣābiʿ, aus dem Kitāb al-Ṭahāra. Sunan Ibn Mājah 1/152. Und von al-Tirmidhī, in: Bāb fī Takhlīl al-Aṣābiʿ, aus den Abwāb al-Ṭahāra. ʿĀriḍat al-Aḥwadhī 1/57. (3) Abū ʿAbd al-Raḥmān ʿAbd Allāh ibn Lahīʿa ibn ʿUqba al-Ḥaḍramī al-Miṣrī, der Ḥāfiẓ, Rechtsgelehrte und Qāḍī, gestorben im Jahr 174 n. H. Al-ʿIbar 1/264, 265, Tahdhīb al-Tahdhīb 5/373–379. (4) In M: "al-Tayāmun". (5) In M: "Tayāmun".