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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 1 · Seite 20922 - Rechtsfrage; Er sagte: (Und das Waschen der rechten Seiten vor den linken Seiten)

Übersetzung · DE

Das Wasser von ihr abgleitet. Abū Dāwūd sagte: Ich fragte Aḥmad: Wenn er die rituelle Waschung (Wuḍūʾ) vollzieht und seinen Fuß in das Wasser taucht und wieder herauszieht? Er antwortete: Es ist angebracht, dass er seine Hand über seinen Fuß führt und seine Zehen durchspült (Takhlīl). Ich fragte: Wenn er dies nicht tut, ist es dann ausreichend? Er antwortete: Ich hoffe, dass es für das Durchspülen (Takhlīl) ausreicht, wenn er seinen Fuß im Wasser bewegt, denn mitunter gleitet das Wasser im Winter vom Körper ab.

Ihm wurde gefragt: Wer die rituelle Waschung vollzieht, soll er seinen Ring bewegen? Er sagte: Wenn er eng ist, muss er ihn unbedingt bewegen. Wenn er jedoch weit ist und das Wasser darunter eindringen kann, ist es ausreichend. Es wurde von Abū Rāfiʿ, möge Allah mit ihm zufrieden sein, überliefert, dass der Gesandte Allahs – Friede und Segen Allahs seien auf ihm – bei der rituellen Waschung seinen Ring zu bewegen pflegte. Wenn man im Zweifel darüber ist, ob das Wasser unter den Ring gelangt ist, ist das Bewegen zwingend erforderlich, um sich zu vergewissern, dass das Wasser [unter ihn] gelangt ist, da der Grundsatz die Nicht-Erreichung (des Wassers) ist.

Wenn einige seiner Finger miteinander verwachsen sind und eine Einheit bilden, ist es nicht verpflichtend, den einen vom anderen zu trennen, da sie wie ein einziger Finger geworden sind. Wenn sie nicht miteinander verwachsen sind, ist es verpflichtend, das Wasser in den Zwischenraum gelangen zu lassen.

22 – Problem: Er sagte: (Und das Waschen der rechten Seiten vor den linken).

Es gibt unter den Gelehrten – soweit es uns bekannt ist – keinen Meinungsunterschied darüber, dass das Beginnen mit der rechten Seite empfehlenswert ist. Zu denjenigen, von denen dies überliefert wurde, zählen die Gelehrten von Medina, die Gelehrten des Iraks, die Gelehrten von Syrien und die Anhänger des rechtlichen Urteils (Aṣḥāb al-Raʾy). Sie sind sich einig, dass für denjenigen, der mit seiner linken Seite vor seiner rechten begonnen hat, keine Wiederholung notwendig ist. Die Grundlage für die Empfehlung hierbei ist, dass der Prophet – Friede und Segen Allahs seien auf ihm – dies schätzte und praktizierte. So berichtete ʿĀʾisha, dass der Prophet – Friede und Segen Allahs seien auf ihm – es liebte, mit der rechten Seite zu beginnen, wenn er seine Schuhe anzog, sein Haar kämmte, sich rituell reinigte und bei all seinen Angelegenheiten. Dies ist konsensfähig (Muttafaq ʿalayh). Und von

Anmerkungen

(6) Im Original: "al-Takhal-lul". (7) In M eine Ergänzung: "darauf". (8) Ausgeführt von Ibn Mājah, in: Bāb Takhlīl al-Aṣābiʿ, aus dem Kitāb al-Ṭahāra. Sunan Ibn Mājah 1/153. (9) In M: "dazu". (10) In M: "verbunden" (multaṣiqan). (1) In M eine Ergänzung: "was überliefert wurde". (2) Siehe oben, Problem 14, Seite 136.

Arabisch (Quelle)

عنها الماءُ، قال أبو داود: قلتُ لأَحْمدَ: إذا تَوَضَّأ فأَدْخَلَ رِجْلَه في الماءِ، فأخْرَجَها؟ قال: يَنْبَغِى أن يُمِرَّ يَدَهُ عَلَى رِجْلِه، ويُخَلِّلَ أصَابِعَه. قلتُ: فإنْ لَمْ يَفْعَلْ، يُجْزِئُه؟ قال: أرْجُو أن يُجْزِئَه مِن التَّخْلِيلِ (٦) أن يُحَرِّكَ رِجْلَه في الماءِ، فإنَّه رُبَّما زَلَقَ الماءُ عن الجَسَدِ في الشِّتَاءِ.

قِيلَ لَهُ: مَنْ تَوَضَّأ يُحَرِّكُ خَاتِمَه؟ قال: إن كانَ ضَيِّقًا لا بُدَّ أن يُحَرِّكَه، وإن كان وَاسِعًا يُدْخِلُ (٧) الماءَ أجْزَأَهُ، وقد رَوَى أبو رافِع، رضىَ اللهُ عنه، أن رَسُولَ اللَّه -صلى اللَّه عليه وسلم- كان إذا تَوَضَّأَ حَرَّكَ خَاتِمَه (٨). وإذا شَكَّ في وُصُولِ الماءِ إلى ما تَحْتَه وَجَبَ تَحْرِيكُه؛ لِيَتَيَقَّنَ وُصُولَ الماءِ [إلى ما تحتَه] (٩)، لأنَّ الأَصْلَ عَدَمُ وُصُولِه.

وإن الْتَفَّ بَعْضُ أصَابِعهِ عَلَى بَعْضٍ وكان مُتَّصِلًا، لَمْ يَجبْ فَصْلُ إحْداهما مِن الأُخْرَى، لأنَّهما صارَتَا كأُصْبُعٍ وَاحِدَةٍ. وإن لم يَكُنْ مُتَّصِلًا (١٠) وَجَبَ إيصالُ الماءِ إلى ما بينهما.

٢٢ - مسألة؛ قال: (وغَسْلُ المَيَامِنِ قَبْلَ المَيَاسِرِ)

لا خِلَافَ بَيْن أهْلِ العِلْمِ - فيما عَلِمْنا - في اسْتِحْبابِ البَدَاءَةِ باليُمْنَى، ومِمَّنْ رُوِىَ ذلك عنه أهْلُ المدينة، وأهْلُ العِرَاقِ، وأَهْلُ الشَّامِ، وأصْحابُ الرَّأْىِ، وأجْمَعُوا علَى أنّه لا إعادَةَ عَلَى مَنْ بدأَ بيَسَارِهِ قبلَ يَمينهِ. وأصلُ الاسْتِحْباب في ذلك (١) أنَّ النبيَّ -صلى اللَّه عليه وسلم- كان يُعْجِبُه ذلك، ويَفْعَلُه، فرَوَتْ عائشةُ، أنَّ النبيَّ -صلى اللَّه عليه وسلم- كان يُحِبُّ التَّيَمُّنَ في تَنَعُّلِه وتَرَجُّلِه وطُهُورِهِ وفى شَأْنِه كُلِّه. مُتَّفَقٌ عليه (٢). وعن

Anmerkungen

(٦) في الأصل: "التخلل".(٧) في م زيادة: "فيه".(٨) أخرجه ابن ماجه، في: باب تخليل الأصابع، من كتاب الطهارة. سنن ابن ماجه ١/ ١٥٣.(٩) في م: "إليه".(١٠) في م: "ملتصقا".(١) في م زيادة: "ما روى".(٢) تقدم في المسألة ١٤، صفحة ١٣٦

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