Abschnitt: Wenn alle diese Haare dicht sind und die Haut darunter nicht durchscheinen lassen, genügt das Waschen ihrer Außenseite. Wenn sie jedoch die Haut durchscheinen lassen, ist es obligatorisch, sie zusammen mit ihr zu waschen. Wenn ein Teil dicht und ein anderer Teil dünn ist, ist es obligatorisch, die Haut unter dem dünnen Haar zusammen mit diesem zu waschen sowie die Außenseite des dichten Haares. Dies hat Ahmad, möge Allah der Erhabene ihm gnädig sein, angedeutet.
Einige unserer Gefährten erwähnten bezüglich des Schnurrbarts, der Anfaqa, der Augenbrauen, der Wimpern und der Barthaare der Frau eine weitere Ansicht über die Pflicht, auch deren Innenseite zu waschen, selbst wenn sie dicht sind, da diese Haare das, was unter ihnen liegt, gewöhnlich nicht verdecken; sollte dies dennoch vorkommen, so ist es selten und hat daher keine rechtliche Bedeutung. Dies ist die Lehrmeinung (Madhhab) von al-Shafi'i. Unsere Gegenargumentation lautet, dass es sich um Haar handelt, das das darunter Liegende verdeckt, vergleichbar mit dem Bart eines Mannes, und die Behauptung, dass dies bei Augenbrauen, Schnurrbart und Anfaqa selten sei, ist nicht anerkannt; vielmehr ist dies der Normalfall.
Abschnitt: Wann immer er diese Haare wäscht und sie danach verschwinden, oder ein Stück Haut von seinem Körper abfällt (20), oder er seinen Nagel schneidet oder dieser abfällt, so hat dies keine Auswirkungen auf seine rituelle Reinheit (Tahara). Yunus ibn 'Ubayd (21) sagte: "Dies hat seine Reinheit nur noch verstärkt." Dies ist die Auffassung der Mehrheit der Gelehrten. Von Ibn Jarir (22) wurde überliefert, dass das Sichtbarwerden der Gesichtshaut nach dem Waschen des Haares eine erneute Waschung der Stelle erforderlich mache, analog zum Sichtbarwerden des Fußes beim (Entfernen des) Überstreichens (Mash) über die Strümpfe (Khuff). Dies ist jedoch nicht korrekt, denn die religiöse Verpflichtung (Fard) hat sich grundsätzlich auf das Haar verlagert, bewiesen dadurch, dass das Waschen der Haut allein ohne das Haar nicht genügt, anders als bei den Khuffayn, da diese ein Ersatz sind und das Waschen der Füße allein (ohne diese) genügt. [Wenn es also eine ursprüngliche Verpflichtung ist, ähnelt es dem Fall, als wenn sich nach dem Waschen ein Teil der Haut im Gesicht abgelöst hätte] (23).
Abschnitt: Es ist verpflichtend, auch das über die Grenzen des Gesichts herabhängende Haar des Bartes zu waschen. Abu Hanifa und al-Shafi'i in einer seiner zwei Ansichten sagten: Es ist nicht verpflichtend, den Teil zu waschen, der nach Länge und Breite über die Grenze des Gesichts hinausgeht; denn es ist Haar...
(20) In M: "yadayhi" (seine Hände). (21) Yunus ibn 'Ubayd ibn Dinar al-'Abdi, ihr Klient aus Basra. Er gehörte zu den führenden Gelehrten seiner Zeit hinsichtlich Wissen, Tugend, Gedächtnis und Präzision, verbunden mit dem Verständnis in der Religion. Er verstarb im Jahr 140 n.H. al-Jarh wa al-Ta'dil 4/2/242, Tahdhib al-Tahdhib 11/442-445. (22) Abu Ja'far Muhammad ibn Jarir ibn Yazid al-Tabari, der Exeget und Historiker. Er war ein Unikat seiner Zeit an Wissen, Scharfsinn und einer Vielzahl von Werken. Er zählte zu den großen Imamen des Ijtihad und verstarb im Jahr 310 n.H. Siyar A'lam al-Nubala' 14/267-282. (23) Fehlt in M.
فصل: وهذه الشُّعُورُ كُلُّها إن كانت كَثِيفةً لا تَصِفُ البَشَرةَ، أَجْزَأَهُ غَسْلُ ظَاهِرِها. وإن كانت تَصِفُ البَشَرة، وَجَبَ غَسْلُها معه. وإن كان بَعْضُها كثيفًا وبَعْضُها خَفِيفًا، وَجَبَ غَسْلُ بَشَرةِ الخَفِيفِ معه وظَاهِرِ الكَثِيفِ. أَوْمَأَ إليه أَحْمَدُ، رَحِمه اللهُ تَعالَى.
ومِنْ أَصْحابِنا مَنْ ذَكَر في الشَّارِبِ، والعَنْفَقَةِ، والحاجِبَيْنِ، وأَهْدابِ العَيْنَيْنِ، ولِحْيَةِ المَرْأةِ، وَجْهًا آخرَ في وُجُوبِ غَسْلِ باطِنِها، وإن كانت كَثِيفَةً، لأنَّها لا تَسْترُ ما تَحْتَها عادةً، وإن وُجِدَ ذلك كان نادِرًا، فلا يَتَعَلَّقُ به حُكْمٌ. وهذا مَذْهَبُ الشَّافِعِىِّ. ولَنَا أَنَّه شَعْرٌ سَاتِرٌ لِمَا تَحْتَه، أشْبَه لِحْيَةَ الرَّجُلِ، ودَعْوَى النُّدْرَةِ في الحاجِبَيْنِ والشَّارِبِ والعَنْفَقَةِ، غيرُ مُسَلَّمٍ، بل العَادَةُ ذلك.
فصل: ومَتَى غَسَلَ هذه الشُّعُور، ثم زالتْ عنه، أو انْقَلَعتْ جِلْدَةٌ من بَدَنِهِ (٢٠)، أو قَصَّ ظُفْرَهُ أو انْقَلَع، لَمْ يُؤَثِّرْ في طَهَارَتِه. قال يُونُس بن عُبَيْدٍ (٢١): ما زادَهُ ذلك إلَّا طَهارةً. وهذا قَوْلُ أكْثَر أَهْلِ العِلْمِ. وحُكِى عن ابنِ جَرِيرٍ (٢٢) أنَّ ظُهُورَ بَشَرةِ الوَجْهِ بعد غَسْلِ شَعْرِه يُوجِبُ غَسْلَها، قياسًا علَى ظُهُور قَدَمِ الماسِحِ عَلَى الخُفِّ. ولا يَصِحُّ؛ لأن الفَرْضَ انتقلَ إلى الشَّعْرِ أصْلًا، بدَلِيلِ أنه لو غَسَلَ البَشَرةَ دون الشَّعْرِ، لم يُجْزِه، بخِلَافِ الخُفَّيْنِ فإنهما بَدَلٌ يُجْزِىءُ غَسْلُ الرِّجْلَيْن دُونهما، [فإذا كان أصْلًا أشْبَهَ ما لو انْكَشَطَتْ مِن الوَجْهِ بعدَ غَسْلِه] (٢٣).
فصل: ويَجِبُ غَسْلُ ما اسْتَرْسَلَ من اللِّحْيَةِ. وقال أبُو حَنِيفَةَ، والشَّافِعِىُّ في أحَدِ قَوْلَيْهِ: لا يَجبُ غَسْلُ ما نَزَل منها عن حَدِّ الوَجْهِ طُولًا وعَرْضًا؛ لأنه شَعْرٌ
(٢٠) في م: "يديه".(٢١) يونس بن عبيد بن دينار العبدى مولاهم البصري، كان من سادات أهل زمانه علما وفضلا، وحفظا وإتقانا، مع الفقه في الدين. توفى سنة أربعين ومائة. الجرح والتعديل ٤/ ٢/ ٢٤٢، تهذيب التهذيب ١١/ ٤٤٢ - ٤٤٥.(٢٢) أبو جعفر محمد بن جرير بن يزيد الطبري، المفسر المؤرخ، كان من أفراد الدهر؛ علما، وذكاء، وكثرة تصانيف، وكان من كبار أئمة الاجتهاد، توفى سنة عشر وثلاثمائة. سير أعلام النبلاء ١٤/ ٢٦٧ - ٢٨٢.(٢٣) سقط من: م.