ShamelaTranslate
Suche
Anmelden
ShamelaTranslate

© 2026 ShamelaTranslate. Wissenschaftliches Open-Access-Projekt.

Über unsKontaktSpendenImpressumDatenschutzNutzungsbedingungenWiderrufsbelehrungVerträge hier kündigen
Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 1 · Seite 224

Übersetzung · DE

...von der Fitra (11)“, und er erwähnte darunter das Ausspülen des Mundes und das Einziehen von Wasser in die Nase. Die Fitra bezeichnet die Sunna, und seine Erwähnung beider als Teil der Fitra deutet darauf hin, dass sie sich von der übrigen Waschung (Wudu) unterscheiden. Zudem sind Mund und Nase innere Organe, weshalb ihr Waschen nicht verpflichtend ist, genau wie das Innere des Bartes oder das Innere der Augen. Auch ist das Gesicht das, womit man sich dem anderen zuwendet (Muwajaha), und eine solche Zuwendung geschieht nicht durch diese beiden. Unser Argument ist das, was 'A'isha, Allahs Wohlgefallen auf ihr, überlieferte, dass der Gesandte Allahs – Allahs Segen und Friede seien auf ihm – sagte: „Das Ausspülen des Mundes und das Einziehen von Wasser in die Nase gehören zum Wudu, an dem kein Weg vorbeiführt.“ Dies überlieferte Abu Bakr (12) in seinem Werk „al-Shafi“ mit seinem Isnad von Ibn al-Mubarak, von Ibn Jurayj, von 'Urwa, von 'A'isha; und al-Daraqutni führte es in seinen „Sunan“ (13) auf. Zudem erwähnte jeder, der die Waschung des Gesandten Allahs – Allahs Segen und Friede seien auf ihm – eingehend beschrieb, dass er den Mund ausspülte und Wasser in die Nase einzog. Seine beständige Praxis bei beiden deutet auf ihre Verpflichtung hin, denn sein Handeln dient als Erklärung und Detaillierung für den im Buche Allahs [– erhaben sei Er –] befohlenen Wudu. Denn sie sind Organe des Gesichts, und ihr Waschen ist nicht mühsam, gemäß Seinem Wort – erhaben sei Er –: {Wascht eure Gesichter}, wie auch die Wange. Ein Beleg dafür, dass sie sich im Status des Reinen befinden, ist, dass der Fastende nicht bricht, wenn er Nahrung in sie einbringt, er jedoch bricht, wenn Erbrochenes sie erreicht. Auch wird die Ehehindernis durch das Stillen (Hurmat al-Rada') nicht durch das Gelangen von Milch in sie begründet, noch ist die Hadd-Strafe bei der Einnahme von Wein in ihnen zwingend, während ihr Waschen von Unreinheiten (Najasa) verpflichtend ist] (15). Dass sie zur Fitra gehören, schließt ihre Verpflichtung nicht aus, da die Fitra sowohl Verpflichtendes als auch Empfohlenes umfasst; deshalb erwähnte er darin auch die Beschneidung (Khitam), welche verpflichtend ist. [Ihre Einordnung als Ergänzung zu etwas, das nicht verpflichtend ist, oder ihr gemeinsames Auftreten damit, schließt die Verpflichtung nicht aus, bewiesen durch die Beschneidung und das Wort Allahs – erhaben sei Er –: {So schließt einen Vertrag mit ihnen, wenn ihr wisst, dass Gutes in ihnen ist, und gebt ihnen von dem Gut Allahs, das Er euch gegeben hat.} Die schriftliche Vereinbarung (Kitaba) ist nicht verpflichtend, das Geben jedoch schon] (16).

Anmerkungen

(11) Dies wurde bereits in der Angelegenheit (Mas'ala) 13, Seite 114, erwähnt. (12) Abu Bakr 'Abd al-'Aziz ibn Ja'far ibn Ahmad al-Hanbali, bekannt als Ghulam al-Khallal; er war ein Mann von Einsicht, im Wissen vertrauenswürdig, mit weitreichender Überlieferung. Er starb im Jahr 363 n. H. Tabaqat al-Hanabila 2/119-127. Sein Buch „al-Shafi“ handelt von Hadithen. Siehe: Kashf al-Zunun 1022. (13) In: Kapitel über das, was hinsichtlich der Anregung zum Ausspülen des Mundes und zum Einziehen von Wasser in die Nase und der Priorisierung beider zu Beginn des Wudu überliefert wurde, aus dem Buch der rituellen Reinheit. Sunan al-Daraqutni 1/84. (14) Anshazahu: das bedeutet, es zu erheben oder Teile übereinander zu lagern, das heißt, die Rechtswirksamkeit tritt nicht ein (d. h. die Verwandtschaftsbindung wird nicht begründet). (15) Fehlt in M. (16) Fehlt in M. Der Vers ist der dreiunddreißigste der Sure al-Nur.

Arabisch (Quelle)

من الفِطْرَةِ (١١) "، وذَكَرَ منها المَضْمَضة والاسْتِنْشَاق، والفِطْرَةُ: السُّنَّةُ، وذِكْرُه لهما مِن الفِطْرَةِ يدُلُّ على مُخَالَفتِهما لسائِرِ الوُضُوءِ، ولأنَّ الفَمَ والأَنْفَ عُضْوانِ باطِنانِ، فلا يَجِبُ غَسْلُهما كباطِنِ اللِّحْيةِ وداخِلِ العَيْنَيْنِ، ولأنَّ الوَجْهَ ما تَحْصُلُ به المُواجَهةُ، ولا تَحْصُلُ المُواجهةُ بهما. ولنا ما رَوَتْ عائِشةُ، رضىَ اللهُ عنها، أنَّ رَسُولَ اللَّه -صلى اللَّه عليه وسلم- قال: "المَضْمَضةُ والاسْتِنْشاقُ مِنَ الوُضُوءِ الَّذِى لا بُدَّ مِنْهُ". رواه أبو بكر (١٢) في "الشَّافِى" بإِسْنادِهِ عن ابنِ المُبَارَكِ، عن ابنِ جُرَيْجٍ، عن عُرْوَة، عن عائشة، وأخْرَجَهُ الدَّارَقُطْنِى في "سُنَنِهِ (١٣) ". ولأنَّ كُلَّ مَنْ وَصَفَ وُضُوءَ رسولِ اللَّه -صلى اللَّه عليه وسلم- مُسْتَقْصِيًا، ذَكَرَ أنه تَمَضْمَضَ واسْتَنْشَقَ، ومُدَاوَمَتُه عليهما تَدَلُّ عَلَى وُجُوبِهِما، لأنَّ فِعْلَهُ يَصْلُحُ أن يكونَ بَيَانًا وتَفْصِيلًا للوُضُوءِ المَأْمُور به في كِتابِ اللهِ [تعالى؛ لأنَّهما عُضْوان مِن الوَجْهِ، ولا يشُقُّ غَسْلُهما؛ لقولِه تعالى: {فَاغْسِلُوا وُجُوهَكُمْ}، وكالخَدِّ. مِن الدَّليلِ علَى أنَّهما في حُكْمِ الطَّاهِرِ أنَّ الصائمَ لا يُفْطِرُ بوَضْع الطعامِ فيهما ويفطرُ بوُصولِ القىْءِ إليهما، ولا تُنْشَزُ (١٤) حُرْمةُ الرَّضاعِ بوُصولِ اللَّبَنِ إليهما، ولا يجبُ الحَدُّ بتَرْكِ الخَمْرِ فيهما، ويجبُ غَسْلُهما مِن النَّجاسةِ] (١٥)، وكَوْنُهما من الفِطْرَةِ لا يَنْفِى وُجُوبَهُما، لاشْتِمالِ الفِطْرةِ على الواجِبِ والمَنْدُوبِ، ولذلك ذَكَرَ فيها الخِتانَ، وهو واجِبٌ، [وعَطْفُهما على ما ليسَ بواجبٍ، أو اقْترانُهما به، لا يَمْنَعُ الوُجوبَ، بدليلِ الخِتانِ، وقولهِ تعالى: {فَكَاتِبُوهُمْ إِنْ عَلِمْتُمْ فِيهِمْ خَيْرًا وَآتُوهُمْ مِنْ مَالِ اللَّهِ الَّذِي آتَاكُمْ}. والكتابةُ غيرُ واجبةٍ، والإِيتاءُ واجِبٌ] (١٦).

Anmerkungen

(١١) تقدم في المسألة ١٣، صفحة ١١٤.(١٢) أبو بكر عبد العزيز بن جعفر بن أحمد الحنبلى، المعروف بغلام الخلال، كان أحد أهل الفهم، موثوقا به في العلم، متسع الرواية، توفى سنة ثلاث وستين وثلاثمائة. طبقات الحنابلة ٢/ ١١٩ - ١٢٧.وكتابه "الشافى" في الحديث. انظر: كشف الظنون ١٠٢٢.(١٣) في: باب ما روى في الحث على المضمضة والاستنشاق والبداءة بهما أول الوضوء، من كتاب الطهارة. سنن الدارقطني ١/ ٨٤.(١٤) أنشزه: رفعه، وركب بعضه على بعض، أي لا تثبت الحرمة.(١٥) سقط من: م.(١٦) سقط من: م. والآية هي الثالثة والثلاثون من سورة النور.

ZurückBand 1 · Seite 224Weiter
Zurück1·224Weiter