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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 1 · Seite 230Abschnitt

Übersetzung · DE

des Unterarms und des Oberarms, die aufeinandertreffen, verpflichtend ist. Wenn also einer der beiden wegfällt, wäscht man den anderen. Wenn jedoch oberhalb der Ellbogen geschnitten wurde, entfällt die Waschung, da der Bereich hierfür fehlt. Falls jemand beidhändig amputiert ist und jemanden findet, der ihn unentgeltlich wäscht, ist er dazu verpflichtet, da er dazu in der Lage ist. Wenn er niemanden findet, der ihn wäscht, es sei denn gegen eine Entlohnung, die er sich leisten kann, ist er ebenfalls dazu verpflichtet, so wie er auch verpflichtet ist, Wasser zu kaufen. Ibn 'Aqil sagte: Es ist möglich, dass er dazu nicht verpflichtet ist, ähnlich wie wenn er unfähig zum Stehen beim Gebet ist und es nicht verpflichtend für ihn ist, jemanden zu mieten, der ihn aufrichtet und auf den er sich stützen kann. Wenn er sich die Entlohnung nicht leisten kann oder niemanden findet, den er mieten könnte, betet er seinem Zustand entsprechend, wie jemand, dem Wasser und Erde fehlen. Wenn er jemanden findet, der ihn tayammum-reinigen kann, aber niemanden, der ihn wäscht, ist er zum Tayammum verpflichtet, wie jemand, dem Wasser fehlt, wenn er Erde findet. Dies ist die Lehrmeinung von al-Shafi'i, und ich kenne diesbezüglich keinen Dissens.

Abschnitt: Wenn sich unter seinen Nägeln Schmutz befindet, der das Erreichen des Wassers an die darunter liegende Stelle verhindert, sagte Ibn 'Aqil: Seine Reinheit ist nicht gültig, bis er ihn entfernt, da dies ein Teil der Hand ist, der durch etwas bedeckt wurde, das nicht zur ursprünglichen Beschaffenheit gehört und das die Wasserzuleitung verhindert, obwohl es möglich wäre, das Wasser dorthin zu leiten, ohne Schaden zu nehmen; dies ähnelt dem Fall, wenn sich darauf Wachs oder Ähnliches befindet. Es ist möglich, dass er dazu nicht verpflichtet ist, da dies gewöhnlich verdeckt bleibt. Wäre das Waschen dessen verpflichtend, hätte der Prophet – Gottes Segen und Frieden auf ihm – dies dargelegt, denn es ist nicht zulässig, eine Darlegung über den Zeitpunkt des Bedarfs hinaus hinauszuzögern. Der Prophet – Gottes Segen und Frieden auf ihm – tadelte sie dafür, dass sie schmutzig (qulhan) zu ihm kamen und der Schmutz eines jeden von ihnen zwischen Fingerkuppe und Nagel saß (13). Er meinte damit, dass der Schmutz ihrer Gelenke unter ihren Nägeln einen stinkenden Geruch verströmte; er tadelte sie für den Gestank des Geruchs, nicht für die Ungültigkeit ihrer Reinheit. Wäre dies ein die Reinheit aufhebender Umstand gewesen, wäre dies wichtiger gewesen als der Gestank, und es wäre noch dringender gewesen, es darzulegen. Außerdem bleibt dieser Bereich gewöhnlich verdeckt; er ähnelt dem, was das Haar im Gesicht bedeckt.

Abschnitt: Wer die rituelle Waschung mit einer geringen Menge Wasser vollzieht, aus der er mit seiner Hand schöpft, und dabei beim Waschen seiner Hände daraus schöpft, so beeinflusst dies das Wasser nicht. Einige Gefährten von al-Shafi'i sagten: Das Wasser wird durch das Schöpfen daraus als "gebrauchtes" (musta'mal) Wasser eingestuft, weil es sich um den Bereich des Händewaschens handelt und er die Absicht für die Waschung und für das Waschen der Hände hat (14); dies ähnelt dem, wenn er

Anmerkungen

(13) Dies wurde bereits auf Seite 118 erwähnt. (14) In der Handschrift M: "bi-ghasliha" (mit ihrem Waschen).

Arabisch (Quelle)

المُتَلَاقِيَيْن مِن الذِّرَاعِ والعَضُدِ واجبٌ، فإذا زَالَ أحَدُهما غَسَلَ الآخَر. وإن كان مِن فَوْقِ المِرْفَقَيْن سَقَطَ الغَسْلُ لِعَدَمِ مَحَلِّه. فإن كان أَقْطَعَ اليَدَيْنِ فوجَدَ مَنْ يُوَضِّئُه مُتَبَرِّعًا لَزِمَهُ ذلك؛ لأنه قادِرٌ عليه. وإن لَمْ يَجِدْ مَنْ يُوَضِّئُه إلَّا بأَجْرٍ يَقْدِرُ عليه، لَزِمَهُ أيضًا، كما يَلْزَمهُ شِراءُ الماءِ. وقال ابنُ عَقِيلٍ: يَحْتَمِلُ أنْ لا يَلْزَمه، كما لو عَجَزَ عن القِيامِ في الصَّلاةِ لم يَلْزَمْه اسْتِئْجارُ مَنْ يُقِيمُه ويَعْتَمِدُ عليه. وإن عَجَزَ عن الأَجْر، أو لم يَقْدِرْ عَلَى مَنْ يَسْتَأْجِره، صَلَّى علَى حَسَبِ حالِه، كعادِمِ الماءِ والتُّرَابِ. وإن وَجَدَ مَنْ يُيَمِّمُه، ولم يَجِدْ مَنْ يُوَضِّئُه، لَزِمَه التَّيَمُّمُ، كعادِمِ الماءِ إذا وَجَدَ التُّرَابَ. وهذا مَذْهَبُ الشافِعِىِّ، ولا أعْلَمُ فيه خِلَافًا.

فصل: إذا كان تحتَ أظْفارِه وَسَخٌ يَمْنَعُ وُصُولَ الماءِ إلى ما تَحْتَه، فقال ابنُ عَقِيلٍ: لا تَصِحُّ طَهَارَتُه حتى يُزِيلَه؛ لأنَّه مَحَلٌّ مِنَ اليَدِ اسْتَتَر بما ليس مِن خِلْقَةِ الأصْلِ سَتْرًا مَنَعَ إيصالَ الماءِ إليه، مَعَ إمْكانِ إيصَالِه وعَدَم الضَّرَر به، فأشْبَهَ ما لو كان عليه شَمْعٌ أو غيرُه. ويَحْتَمِلُ أنْ لا يَلْزَمُه ذلك؛ لأن هذا يَسْتُر عادةً، فلو كان غَسْلُه واجِبًا لبَيَّنَه النبيُّ -صلى اللَّه عليه وسلم-، لأنَّه لا يَجُوزُ تَأْخِيرُ البَيانِ عن وَقْتِ الحاجةِ إليه، وقد عابَ النبيُّ -صلى اللَّه عليه وسلم- عليهِم كَوْنَهُم يَدْخُلُون عليه قُلْحًا، ورُفغُ أَحَدِهم بين أُنْمُلَتِه وظُفْرِه (١٣). يعني أن وَسَخَ أرْفاغِهم تحت أَظْفارِهم يَصِلُ إليه رائحةُ نَتْنِها، فعابَ عليهم نَتْنَ رِيحِها، لا بُطْلانَ طَهارَتهِم، ولو كان مُبْطِلًا للطَّهارةِ كان ذلك أهَمَّ من نَتْنِ الرِّيحِ، فكان أَحَقَّ بالبَيانِ؛ ولأنَّ هذا يَسْتَتِرُ عادةً، أشْبَهَ ما يَسْتُرُه الشَّعْرُ من الوَجْهِ.

فصل: ومن كان يَتَوَضَّأُ من ماءٍ يَسِيرٍ يَغْتَرِفُ منه بِيَدِه، فغَرَفَ منه عند غَسْلِ يَدَيْه، لم يُؤَثِّر ذلك في الماءِ. وقال بعضُ أصحابِ الشافِعِىِّ: يَصِيرُ الماءُ مُسْتَعْمَلًا بغَرْفِه منه؛ لأنَّه مَوْضِعُ غَسْلِ اليَدِ، وهو ناوٍ للوُضُوءِ ولِغَسْلِها (١٤)، فأشْبَه ما لو

Anmerkungen

(١٣) تقدم في صفحة ١١٨.(١٤) في م: "بغسلها".

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