dass das Streichen mit der Hand keine Bedingung ist, nach dem Beweis, wie es wäre, wenn man ihn mit der Hand eines anderen streichen würde. Die zweite Auffassung ist, dass es nicht genügt, weil der Prophet – Gottes Segen und Frieden auf ihm – mit seiner Hand strich. Wenn er ein feuchtes Tuch auf seinen Kopf legt und dadurch sein Kopf feucht wird (35), oder er ein Tuch darauf legt und es dann befeuchtet, bis sein Haar feucht wird, so genügt es ihm nicht, da dies weder ein Streichen noch ein Waschen darstellt. Es ist jedoch möglich, dass es genügt, da er sein Haar in der Absicht der rituellen Waschung befeuchtet hat, weshalb es genügt, so als ob er es gewaschen hätte. Wenn er mit einem oder zwei Fingern streicht, so genügt dies, wenn er damit den gesamten Bereich streicht, der gestrichen werden muss. Muhammad ibn al-Hakam überlieferte von Ahmad, dass es ihm nicht genügt. Al-Qadi sagte: Dies ist auf die Pflicht der Umfassung (isti'ab) bezogen, denn es ist ihm nicht möglich, den Kopf mit seinem Finger vollständig zu umfassen. Wenn er ihn jedoch umfasst, so genügt es ihm, da er mit einem Teil seiner Hand gestrichen hat, was dem Streichen mit seiner Handfläche gleicht.
Abschnitt: Die Ohren gehören zum Kopf, daher ist es nach der Analogie (qiyas) der Rechtsschule Pflicht, sie zusammen mit dem Kopf zu streichen. Al-Khallal sagte: Sie alle überlieferten von Abu 'Abd Allah, dass es demjenigen, der das Streichen der Ohren absichtlich oder aus Vergesslichkeit unterlässt, genügt. Dies liegt daran, dass sie ein Anhang zum Kopf sind; unter dem allgemeinen Begriff des Kopfes ist ihr Einschluss nicht zwingend zu verstehen, und sie gleichen nicht den übrigen Teilen des Kopfes. Aus diesem Grund genügt das Streichen der Ohren nicht als Ersatz für das Streichen des Kopfes bei denjenigen, die es für ausreichend halten, nur einen Teil des Kopfes zu streichen. Es ist jedoch vorzuziehen, sie zusammen mit dem Kopf zu streichen, denn der Prophet – Gottes Segen und Frieden auf ihm – strich sie zusammen mit seinem Kopf. So überlieferte ar-Rubayyi', dass sie den Propheten – Gottes Segen und Frieden auf ihm – sah, wie er seinen Kopf strich – sowohl den vorderen als auch den hinteren Teil –, seine Schläfen und seine Ohren, alles zusammen in einem einzigen Vorgang (36). Ibn 'Abbas überlieferte, dass der Prophet – Gottes Segen und Frieden auf ihm – über seinen Kopf strich (37) sowie über seine Ohren, sowohl deren Außenseite als auch deren Innenseite (38). At-Tirmidhi sagte: Der Hadith von Ibn 'Abbas und der Hadith von ar-Rubayyi' sind authentisch (39). Al-Miqdam ibn Ma'dikarib überlieferte, dass der Prophet – Gottes Segen und Frieden auf ihm – über seinen Kopf und seine Ohren strich und seine Finger in seine Gehörgänge (40) einführte. Dies überlieferte Abu Dawud (41). Es ist also empfehlenswert, dass...
(35) Fehlt in der Vorlage (al-asl). (36) Die Überprüfung des Hadith von ar-Rubayyi' erfolgte bereits auf Seite 150. (37) In der M-Handschrift: „ra'sahu“. (38) Herausgegeben von at-Tirmidhi, im: „Kapitel darüber, was über das Streichen der Ohren, deren Außenseite und Innenseite, berichtet wurde“, aus dem Buch der rituellen Reinheit. 'Aridat al-Ahwadhi 1/54. (39) Der Wortlaut von at-Tirmidhi lautet: „Der Hadith von Ibn 'Abbas ist ein guter, authentischer Hadith (hasan sahih).“ Zuvor hatte er bereits nach der Überlieferung des Hadith von Ibn 'Abbas gesagt: „In diesem Kapitel gibt es auch eine Überlieferung von ar-Rubayyi'.“ (40) In den Sunan Abi Dawud: „simakh“. Das Wort „simakh“ bezeichnet die Ohröffnung. (41) Im: „Kapitel über die Beschreibung der Waschung des Gesandten Gottes – Gottes Segen und Frieden auf ihm –“, aus dem Buch der rituellen Reinheit. Sunan Abi Dawud 1/28.
مَسْحَه بيَدِه غَيْرُ مُشْتَرَطٍ، بدَلِيلِ ما لو مَسَحَه بِيَدِ غيرِه. والثانى، لا يُجْزِئه؛ لأنَّ النبيَّ -صلى اللَّه عليه وسلم- مَسَحَ بِيَدِه. وإن وَضَعَ عَلَى رَأسِه خِرْقَةً مَبْلُولَةً فابْتَلَّ بها (٣٥) رَأسُه، أو وَضَع خِرْقَةً ثم بَلَّها حتى ابْتَلَّ شَعْرُه، لَمْ يُجْزِئْه؛ لأنَّ ذلك ليس بمَسْحٍ ولا غَسْلٍ. ويَحْتَمِلُ أن يُجْزِئَه؛ لأنَّه بَلَّ شَعْرَه قاصِدًا للوُضُوءِ، فأجْزَأه، كما لو غَسَلَهُ. وإن مَسَحَ بإصْبَعٍ أو إصْبَعَيْنِ أجْزَأه إذا مَسَحَ بهما ما يَجِبُ مَسْحُه كلَّه. ونَقَلَ محمد بن الحَكَمِ، عن أحْمدَ، أنَّه لا يُجْزِئُه. قال القاضِى: هذا مَحْمُولٌ عَلَى وُجُوبِ الاسْتِيعابِ، فإنه لا يمْكِنه اسْتِيعاب الرَّأْسِ بإِصْبَعهِ، فأمَّا إنِ اسْتَوْعَبَه أجْزَأَهُ؛ لأنَّه مَسَحَ ببَعْضِ يَدِه، أشْبَهَ مَسْحَه بكَفِّهِ.
فصل: والأُذُنان من الرَّأْسِ، فَقِياسُ المَذْهَبِ وُجُوبُ مَسْحِهِما مَعَ مَسْحِه. وقال الخَلَّالُ: كُلُّهُم حَكَوْا عن أبي عَبْدِ اللَّه، فِيمَنْ تَرَكَ مَسْحَهُما عامِدًا أو ناسِيًا، أنَّه يُجْزِئُه؛ وذلك لأنَّهُما تَبَعٌ للرَّأْسِ، لا يُفْهَمُ مِنْ إطْلاقِ اسْمِ الرَّأسِ دُخُولُهُما فيه، ولا يُشْبِهانِ بَقِيَّةَ أجْزاءِ الرَّأْسِ، ولذلك لم يُجْزِهِ مَسْحُهما عن مَسْحِه عِنْدَ مَنِ اجْتَزَأَ بمَسْحِ بَعْضِه، والأَوْلَى مَسْحُهما مَعَه؛ لأنَّ النبيَّ -صلى اللَّه عليه وسلم- مَسَحَهُما معَ رَأْسِه، فَرَوَت الرُّبَيِّعُ، أنها رَأَت النبيَّ -صلى اللَّه عليه وسلم- مَسَحَ رَأسَه، ما أقْبَلَ منه ومَا أدْبَرَ وصُدْغَيْه وأُذُنَيْهِ مَرَّةً واحِدَةً (٣٦) ورَوَى ابنُ عَبَّاس، أنَّ النبيَّ -صلى اللَّه عليه وسلم- مَسَحَ برَأسَه (٣٧) وأُذُنَيْه ظَاهِرَهُما وباطِنَهُما (٣٨). وقال التِّرْمِذِىُّ: حَدِيثُ ابنِ عَبّاس وحَدِيثُ الرُّبَيّع صَحِيحان (٣٩). ورَوَى المِقْدامُ بنُ مَعْدِ يكَرِبَ. أن النبيَّ -صلى اللَّه عليه وسلم- مَسَحَ برَأْسِه وأُذُنَيْهِ، وأدْخَل إصْبَعَيْه في صِمَاخَىْ (٤٠) أُذُنَيْه. رَوَاه أبو دَاوُد (٤١). فيُسْتَحَبُّ أن
(٣٥) سقط من: الأصل.(٣٦) تقدم تخريج حديث الربيع صفحة ١٥٠.(٣٧) في م: "رأسه".(٣٨) أخرجه الترمذي، في: باب ما جاء في مسح الأذنين ظاهرهما وباطنهما، من كتاب الطهارة. عارضة الأحوذى ١/ ٥٤.(٣٩) عبارة الترمذي: "حديث ابن عباس حديث حسن صحيح". وسبق ذلك قوله بعد روايته حديث ابن عباس: "وفى الباب عن الرُّبَيِّع".(٤٠) في سنن أبي داود: "صماخ". والصماخ: خرق الأذن.(٤١) في: باب صفة وضوء رسول اللَّه -صلى اللَّه عليه وسلم-، من كتاب الطهارة. سنن أبي داود ١/ ٢٨.