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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 1 · Seite 248Abschnitt

Übersetzung · DE

das Waschen der Glieder; wie auch immer er wäscht, ist es zulässig. Zudem ist es eine der beiden Arten der rituellen Reinigung, daher ist die ununterbrochene Folge (Muwalat) darin nicht verpflichtend, wie beim Ghusl (Große Waschung). Malik sagte: Wenn er die Trennung absichtlich herbeiführt, ist sie ungültig, andernfalls nicht. Wir stützen uns auf das, was wir von der Überlieferung von 'Umar erwähnten, dass der Prophet (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) einen Mann beim Gebet sah, an dessen Fußrücken sich ein Fleck von der Größe eines Dirhams befand, den das Wasser nicht erreicht hatte. Da befahl ihm der Prophet (Allahs Segen und Friede seien auf ihm), die rituelle Waschung und das Gebet zu wiederholen. Wäre die Muwalat nicht verpflichtend, hätte ihm das Waschen des Flecks ausgereicht. Zudem ist es ein gottesdienstlicher Akt, den die rituelle Unreinheit ungültig macht, daher wurde für ihn die Muwalat vorausgesetzt, wie beim Gebet. Der Vers deutet auf die Pflicht des Waschens hin, und der Prophet (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) hat dessen Art und Weise dargelegt und das Zusammenfassende durch sein Handeln und sein Geheiß erläutert. Er vollzog die Waschung stets nur in ununterbrochener Folge und befahl demjenigen, der die Muwalat unterließ, die Waschung zu wiederholen. Das Waschen bei der rituellen Unreinheit (Ghusl al-Janaba) kommt dem Waschen eines einzigen Gliedes gleich, im Gegensatz zur rituellen Waschung (Wudu).

Abschnitt: Die verpflichtende ununterbrochene Folge besteht darin, das Waschen eines Gliedes nicht so lange aufzuschieben, bis eine Zeitspanne vergangen ist, in der das vorhergehende Glied bei gemäßigtem Wetter trocknet; denn das Trocknen eines Gliedes kann zu einer gewissen Zeit schneller erfolgen als zu einer anderen. Dies wird jedoch nicht zwischen den beiden Enden der rituellen Reinigung berücksichtigt. Ibn 'Aqil sagte: Es gibt diesbezüglich eine andere Überlieferung, dass das Maß der ungültig machenden Trennung das ist, was gewohnheitsmäßig als übermäßig empfunden wird; denn es wurde im Gesetz nicht genau festgelegt, daher kehrt man darin zur Gewohnheit zurück, wie bei der Sicherung oder Trennung beim Verkauf.

Abschnitt: Wenn seine Glieder trocknen, weil er sich mit einer in der Reinigung verpflichtenden oder empfohlenen Handlung beschäftigte, so wird dies nicht als Trennung gezählt, so als ob er die Säulen des Gebets in die Länge ziehen würde. Ahmad sagte: Wenn er mit der Durchführung der Waschung beschäftigt ist, so ist dies unbedenklich. Wenn es aus Einflüsterungen geschieht, die ihn heimsuchen, so verhält es sich ebenso; denn er ist mit der Durchführung der Waschung beschäftigt. Wenn dies jedoch aus Zeitvertreib oder für etwas geschieht, das über das Empfohlene und dessen Ähnliches hinausgeht, so wird es als Trennung gezählt. Es ist möglich, dass die Einflüsterung ebenfalls so zu bewerten ist, da er mit etwas beschäftigt ist, das weder zur Pflicht noch zum Empfohlenen gehört.

31 - Frage; Er sagte: (Das Waschen bei der rituellen Waschung einmal, einmal ist ausreichend, und dreimal ist vorzüglicher.)

Dies ist die Ansicht der meisten Gelehrten, außer dass Malik weder einmal noch dreimal zeitlich festlegte. Er sagte: Er sagte lediglich...

Anmerkungen

(4) Erwähnt auf Seite 186. (5) Fiel in der Handschrift 'M' weg. (6) In 'M': "und weil". (7) In 'M': "in".

Arabisch (Quelle)

غَسْلُ الأعْضاءِ، فكَيْفَمَا غَسَلَ جَازَ، ولأنها إحْدَى الطَّهَارَتَيْن، فلم تَجِب المُوالاةُ فيها كالغُسْلِ. وقال مالِك: إن تَعَمَّدَ التَّفْرِيقَ بَطَلَ، وإلَّا فَلَا. ولنا ما ذَكَرْنَا مِنْ رِوَايةِ عُمَر، أن النبيَّ -صلى اللَّه عليه وسلم- رَأَى رَجُلًا يُصَلِّى وفى ظَهْرِ قَدَمِه لُمْعَةٌ قَدْرَ الدِّرْهَمِ لم يُصِبْها الماءُ، فأمَرَه النبيُّ -صلى اللَّه عليه وسلم- أنْ يُعِيدَ الوُضُوءَ والصَّلاةَ (٤). ولَوْ لَمْ تَجِب المُوالاة لأَجْزَأهُ غَسْلُ اللُّمْعَةِ، ولأنها عِبَادَةٌ يُفْسِدها الحَدَثُ، فاشْتُرِطَت لها (٥) المُوالاةُ كالصَّلاةِ، والآيةُ دَلَّتْ عَلَى وُجُوبِ الغَسْلِ، والنبىُّ -صلى اللَّه عليه وسلم- بَيَّنَ كَيْفِيَّتَه، وفَسَّرَ مُجْمَلَه بِفِعْلِهِ وأَمْرِهِ، فإنَّه لَمْ يَتَوَضَّأْ إلَّا مُتَوالِيًا، وأمَرَ تارِكَ المُوالَاةِ بإعادَةِ الوُضُوءِ، وغُسْلُ الجَنابَةِ بِمَنْزِلَةِ غَسْلِ عُضْوٍ واحِدٍ، بخلافِ الوُضوءِ.

فصل: والمُوَالَاةُ الوَاجِبةُ أن لا يَتْرُكَ غَسْلَ عُضْوٍ حتى يَمْضِىَ زَمَنٌ يَجِفُ فيه العُضْوُ الذي قَبْله في الزَّمَانِ المُعْتَدِل؛ لأنه قد يُسْرِعُ جَفافُ العُضْوِ في بعضِ الزَّمانِ دونَ بَعْضٍ، ولا (٦) يُعْتَبَرُ ذلك فيما بين طَرَفَىِ الطَّهارَةِ. وقال ابنُ عَقِيلٍ: فيه (٧) روَايةٌ أُخْرَى، إنَّ حَدَّ التَّفْرِيقِ المُبْطِلَ ما يَفْحُشُ في العادَةِ؛ لأنَّه لم يُحَدّ في الشَّرْعِ، فَيُرْجَعُ فيه إلى العادَةِ، كالإِحْرازِ والتَّفَرُّقِ في البَيْعِ.

فصل: وإن نَشِفَتْ أَعْضاؤُهُ لاشْتِغَالِهِ بوَاجِبٍ في الطَّهارَةِ أو مَسْنُونٍ، لم يُعَدّ تَفْرِيقًا، كما لو طَوَّلَ أرْكانَ الصَّلاةِ. قال أحمد: إذا كان في عِلَاجِ الوُضُوءِ فلا بَأْسَ، وإن كانَ لِوَسْوَسَةٍ تَلْحَقُه فكذلك؛ لأنه في عِلَاجِ الوُضُوءِ، وإن كان ذلك لِعَبَثٍ أو شيءٍ زائدٍ علَى المَسْنُونِ وأشْباهِه، عُدَّ تَفْرِيقًا. ويَحْتَمِلُ أن تكونَ الوَسْوَسَةُ كذلك؛ لأنه مُشْتَغِلٌ بما ليس بمَفْرُوْضٍ ولا مَسْنُونٍ.

٣١ - مسألة؛ قال: (والوُضُوءُ مَرَّةً مَرَّةً يُجْزِىءُ، والثَّلاثُ أَفْضَلُ)

هذا قَوْلُ أَكْثَرِ أهْلِ العِلْمِ، إلَّا أنَّ مالِكًا لم يُوَقِّتْ مَرَّةً ولا ثَلَاثًا، قال: إنَّما قالَ

Anmerkungen

(٤) تقدم في صفحة ١٨٦.(٥) سقط من: م.(٦) في م: "ولأنه".(٧) في م: "في".

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