Das Nehmen des Tuches nach der Waschung überlieferten 'Uthman, al-Hasan bin 'Ali, Anas sowie viele Gelehrte. Jabir bin 'Abd Allah untersagte dies. 'Abd al-Rahman bin Mahdi und eine Gruppe von Gelehrten missbilligten es, weil Maimuna überlieferte (19), dass der Prophet (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) den Ganzkörperwaschgang vollzog, woraufhin ich ihm das Tuch brachte; er wollte es jedoch nicht annehmen und begann, das Wasser mit seiner Hand abzuschütteln. Übereinstimmend überliefert (20). Die erste Ansicht ist zutreffender, da das Grundprinzip die Erlaubnis (Mubah) ist. Dass der Prophet (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) es unterließ, deutet nicht auf eine Missbilligung (Karaha) hin, denn der Prophet (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) lässt mitunter erlaubte Dinge genauso weg, wie er sie tut. Abu Bakr überlieferte in "al-Shafi" mit seinem Isnad von 'Urwa, von 'Aisha, sie sagte: Der Prophet (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) hatte ein Tuch, mit dem er sich nach der Waschung abtrocknete. Ahmad wurde zu diesem Hadith befragt und sagte: "Munkar, Munkar (verwerflich, verwerflich)." Es wurde von Qais bin Sa'd überliefert, dass der Prophet (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) sich wusch und wir ihm daraufhin ein mit Wars-Pflanze gefärbtes Tuch brachten, in das er sich einhüllte (22). Al-Tirmidhi sagte jedoch: Nichts in diesem Kapitel ist authentisch (23). Das Abschütteln des Wassers vom Körper mit den Händen wird aufgrund des Hadith von Maimuna nicht missbilligt.
32 - Frage: Er sagte: (Wenn er die Waschung für ein freiwilliges Gebet [Nafila] vollzog, darf er damit ein Pflichtgebet verrichten.)
Ich kenne in dieser Frage keinen Dissens. Dies liegt daran, dass das freiwillige Gebet ebenso wie das Pflichtgebet die Aufhebung des rituellen Zustands der Unreinheit (Hadath) erfordert. Wenn der Zustand der Unreinheit aufgehoben ist, ist die Bedingung für das Gebet erfüllt und das Hindernis beseitigt; somit ist ihm das Pflichtgebet erlaubt. Dasselbe gilt für alles, was eine rituelle Reinheit erfordert, wie das Berühren des Koran oder der Umlauf um die Kaaba (Tawaf); wenn er dafür die Waschung vollzieht, ist sein Zustand der Unreinheit aufgehoben, seine rituelle Reinheit ist gültig, und ihm ist alles andere erlaubt, was eine rituelle Reinheit erfordert. Dies haben wir bereits zuvor erwähnt.
(19) In der Handschrift M: "Sie sagte". (20) Dies wurde lediglich von al-Bukhari überliefert im Kapitel: "Das Abschütteln der Hände nach dem Ganzkörperwaschgang wegen der Unreinheit (Janaba)" aus dem Buch des Ganzkörperwaschgangs. Sahih al-Bukhari 1/77. Sowie von al-Nasa'i im Kapitel: "Das Waschen der Füße an einem anderen Ort als jenem, an dem man den Ganzkörperwaschgang vollzieht" aus dem Buch der rituellen Reinigung. Al-Mujtaba 1/113. Und von al-Darimi im Kapitel: "Über den Ganzkörperwaschgang wegen der Unreinheit" aus dem Buch der rituellen Reinigung. Sunan al-Darimi 1/191. (21) D.h. mit Wars gefärbt; eine Pflanze, die dem Sesam ähnelt. (22) Überliefert von Ibn Majah im Kapitel: "Das Tuch nach der Waschung und nach dem Ganzkörperwaschgang". Sunan Ibn Majah 1/158. Und von Imam Ahmad im Musnad 6/7. In beiden Werken steht: "Er hüllte sich darin ein". (23) Der Wortlaut von al-Tirmidhi: "Der Hadith von 'Aisha ist nicht fundiert, und es gibt in diesem Kapitel nichts, was authentisch ist". 'Aridat al-Ahwadhi 1/69.
أخْذُ المِنْدِيلِ بعدَ الوُضُوءِ عُثْمان، والحسن بن عَلِىّ، وأَنَس، وكَثِيرٌ مِنْ أَهْلِ العِلْمِ. ونَهَى عنه جَابرُ بن عبد اللَّه. وكَرِهَهُ عَبْدُ الرَّحْمَن بن مَهْدِىّ، وجَماعةٌ مِنْ أهْلِ العِلْمِ؛ لأنّ مَيْمُونة رَوَتْ (١٩) أنَّ النبيَّ -صلى اللَّه عليه وسلم- اغْتَسَلَ فأتَيْتُه بالمِنْدِيلِ، فلم يُرِدْها، وجَعَلَ يَنْفُضُ الماءَ بيَدِهِ. مُتَّفَقٌ عليه (٢٠). والأَوَّلُ أصَحُّ، لأنَّ الأصْلَ الإِبَاحَةُ، وتَرْكُ النبيِّ -صلى اللَّه عليه وسلم- لا يَدُلُّ عَلَى الكَرَاهةِ، فإنَّ النبيَّ -صلى اللَّه عليه وسلم- قد يَتْرُكُ المُبَاحَ كما يَفْعَلُهُ، وقد رَوَى أبو بكر في "الشَّافِى" بإسْنَادِهِ، عَنْ عُرْوَة، عن عائِشَة، قالت: كانَ لِلنَّبِىِّ -صلى اللَّه عليه وسلم- خِرْقَةٌ يتَنَشَّفُ بها بَعْدَ الوُضُوء. وسُئل أحْمد عن هذا الحَدِيث، فقال: مُنْكَرٌ مُنْكَرٌ. ورُوىَ عن قَيْس بن سَعْدٍ، أن النبيَّ -صلى اللَّه عليه وسلم- اغْتَسَلَ، ثم أتَيْنَاهُ بمِلْحَفَةٍ وَرْسِيَّةٍ (٢١)، فالْتَحَفَ بها (٢٢). إلَّا أنَّ التِّرْمِذِىَّ قال: لا يَصِحُّ في هذا البابِ شيءٌ (٢٣). ولا يُكْرَهُ نَفضُ الماء عن بَدَنِه بيَدَيْه؛ لحديثِ مَيْمُونة.
٣٢ - مسألة؛ قال: (وإذَا تَوَضَّأَ لِنَافِلَةٍ صَلَّى فَرِيضَةً)
لا أعْلَمُ في هذه المَسْألةِ خِلَافًا؛ وذلك لأنَّ النافِلَةَ تَفْتَقِرُ إلى رَفْعِ الحَدَثِ كالفَرِيضَةِ، وإذا ارْتَفَعَ الحَدَثُ تَحَقَّقَ شَرْطُ الصَّلاةِ وارْتَفَعَ المانِعُ، فأُبِيحَ له الفَرْضُ، وكذلك كُلُّ ما يَفْتَقِرُ إلى الطَّهارةِ، كَمَسِّ المُصْحَفِ والطَّوافِ، إذا تَوَضَّأ له ارْتَفَعَ حَدَثُه، وصَحَّتْ طَهَارَتُه، وأُبِيحَ له سائِرُ ما يَحْتاجُ إلى الطَّهارةِ. وقد ذَكَرْنا ذلك فيما مَضَى.
(١٩) في م: "قالت".(٢٠) إنما رواه البخاري، في: باب نفض اليدين من الغسل عن الجنابة، من كتاب الغسل. صحيح البخاري ١/ ٧٧. والنسائي، في: باب غسل الرجلين في غير المكان الذي يغتسل فيه، من كتاب الطهارة. المجتبى ١/ ١١٣. والدارمى، في: باب في الغسل من الجنابة، من كتاب الطهارة. سنن الدارمي ١/ ١٩١.(٢١) أي مصبوغة بالورس، وهو نبت كالسمسم.(٢٢) أخرجه ابن ماجه، في: باب المنديل بعد الوضوء وبعد الغسل. سنن ابن ماجه ١/ ١٥٨. والإمام أحمد، في: المسند ٦/ ٧.وفيهما: "فاشتمل بها".(٢٣) نص كلام الترمذي: حديث عائشة ليس بالقائم، ولا يصح في هذا الباب شيء. عارضة الأحوذى ١/ ٦٩.