Reisende sind, die kein Wasser finden, sodass sie das Tayammum vollziehen. Einige unserer Gefährten sagten: Er darf ohne Tayammum verweilen, da das Tayammum den Zustand der rituellen Unreinheit nicht aufhebt. Dies ist jedoch nicht korrekt, da es der Aussage derer widerspricht, die wir von den Gefährten (des Propheten) genannt haben, und weil dies eine Angelegenheit ist, für die die rituelle Reinheit (Tahara) zur Bedingung gemacht wird, weshalb das Tayammum bei Unfähigkeit dazu verpflichtend wird, wie beim Gebet und bei allem anderen, für das die rituelle Reinheit eine Bedingung ist. Zu ihrer Aussage, es (das Tayammum) hebe die rituelle Unreinheit nicht auf, sagen wir: Es nimmt jedoch den Platz dessen ein, was die Unreinheit aufhebt, indem es das erlaubt, was durch jene (die rituelle Waschung) erlaubt wird.
Abschnitt: Wenn der rituell Unreine (Junub) die rituelle Waschung (Wudu') vollzieht, ist ihm das Verweilen in der Moschee gestattet, nach der Ansicht unserer Gefährten und Ishaqs. Die Mehrheit der Gelehrten sagt jedoch: Es ist nicht zulässig, aufgrund des Koranverses und der Überlieferung. Unsere Gefährten argumentierten mit dem, was von Zaid ibn Aslam (13) überliefert wurde: Er sagte: Die Gefährten des Gesandten Gottes – Allahs Segen und Friede seien auf ihm – pflegten in der Moschee miteinander zu sprechen, ohne Wudu' zu haben; wenn ein Mann rituell unrein war, vollzog er Wudu', trat dann ein und sprach (mit den anderen). Dies ist ein Hinweis auf sie alle und gilt somit als ein Konsens (Idschma'), durch den die allgemeine Regel (Umum) spezifiziert wird. Zudem wird durch die Vollziehung des Wudu' die Schwere des Zustands der rituellen Unreinheit gemindert, weshalb es dem Tayammum bei Wassermangel gleicht. Ein Beweis für diese Milderung ist der Befehl des Propheten – Allahs Segen und Friede seien auf ihm – an den rituell Unreinen, das Wudu' zu vollziehen, wenn er schlafen möchte, sowie dessen Empfehlung für jemanden, der essen oder erneut den Geschlechtsverkehr vollziehen möchte. Was hingegen die menstruierende Frau betrifft, so ist ihr das Verweilen auch dann nicht gestattet, wenn sie Wudu' vollzieht, da ihr Wudu' keine Gültigkeit besitzt.
34 – Rechtsfrage; er sagte: "Und niemand soll das Buch (den Koran) berühren, außer wer rein ist."
Das bedeutet: rein von beiden Zuständen der rituellen Unreinheit (dem großen und dem kleinen). Dies wurde von Ibn 'Umar, al-Hasan, 'Ata', Tawus, al-Scha'bi und al-Qasim ibn Muhammad überliefert, und es ist die Ansicht von Malik, al-Schafi'i und den Anhängern der Vernunftlehre (Ahl al-Ra'y). Wir kennen niemanden, der ihnen widerspricht, außer Dawud, denn er erlaubte das Berühren und argumentierte damit, dass der Prophet – Allahs Segen und Friede seien auf ihm – in seinem Schreiben einen Vers an den Kaiser (Heraklios) sandte. Al-Hakam und Hammad erlaubten die Berührung mit der Handaußenseite, da das Werkzeug zum Berühren die Handinnenseite sei, und sich das Verbot somit nur auf diese beziehe, nicht auf das andere. Unser Argument ist das Wort Gottes, des Erhabenen: "... berührt ihn niemand außer...
= und anderen; er war vertrauenswürdig (Thiqa) und seine Überlieferungen sind gut (Salih al-Hadith). Er starb vor Tawus, und das Todesjahr von Tawus war das Jahr 101 n.H. Tahdhib al-Tahdhib 2/322.
(13) Das heißt, dasjenige, das Ibn al-Mundhir überlieferte. Siehe das Vorhergehende auf der vorherigen Seite.
مُسَافِرِينَ لا يَجِدُون ماءً، فيَتَيَمَّمُون. وقال بعضُ أصحابنا: يَلْبَثُ بغيرِ تَيمُّمٍ، لأن التَيمُّمَ لا يَرْفَعُ الحَدَثَ. وهذا غير صَحِيحٍ؛ لأنه يخالفُ قَوْلَ مَنْ سَمَّيْنا مِن الصَّحابةِ، ولأنَّ هذا أمرٌ يُشْتَرطُ له الطَّهارةُ فوَجبَ التَّيمُّمُ له عند العَجْزِ عنها، كالصلاةِ وسائرِ ما يُشْتَرطُ له الطَّهارةُ. وقولُهم: لا يَرْفَعُ الحَدَثَ. قُلْنا: إلا أنَّه يقومُ مَقَامَ ما يَرْفَعُ الحَدَثَ، في إباحةِ ما يُسْتَباحُ به.
فصل: إذا توَضَّأ الجُنُبُ فله اللُّبْثُ في المسجدِ في قولِ أصحابِنا وإسحاق. وقال أَكْثَرُ أهلِ العِلْمِ: لا يَجُوزُ؛ للآيةِ والخَبَرِ. واحتَجَّ أصحابُنا بما رُوِىَ عن زَيْدِ بنِ أَسْلَم (١٣)، قال: كان أصحابُ رَسُولِ اللهِ -صلى اللَّه عليه وسلم- يتحدَّثُونَ في المسجدِ على غيرِ وُضُوءٍ، وكان الرَّجُلُ يكون جُنُبًا فيتَوَضَّأُ، ثم يَدْخُلُ، فيتحَدَّث. وهذا إشارةٌ إلى جَمِيعِهم، فيكونُ إجْماعًا يُخَصُّ به العُمُومُ، ولأنَّه إذا توَضَّأَ خَفَّ حُكْمُ الحَدَثِ، فأشْبَهَ التَّيَمُّمَ عندَ عَدَمِ الماءِ، ودَلِيلُ خِفَّتِه أمْرُ النَّبِيِّ -صلى اللَّه عليه وسلم- الجُنُبَ به إذا أراد النَّوْمَ، واسْتِحْبابُه لِمَنْ أرادَ الأَكْلَ ومُعَاوَدَةَ الوَطْءِ. فأما الحائضُ إذا تَوَضَّأت فلا يُباحُ لها اللُّبْثُ؛ لأن وُضُوءَها لا يَصِحُّ.
٣٤ - مسألة؛ قال: (ولا يَمَسُّ المُصْحَفَ إلَّا طاهِرٌ)
يعني طاهِرًا من الحَدَثَيْنِ جميعًا. رُوِىَ هذا عن ابنِ عُمَر، والحَسَن، وعَطَاء، وطاوُس، والشَّعْبِىِّ، والقاسم بن محمد، وهو قَوْلُ مالِكٍ، والشافِعِىِّ، وأصحابِ الرَّأْىِ، ولا نَعْلَمُ مخالفًا لهم إلَّا داود؛ فإنَّه أباحَ مَسَّهُ، واحْتَجَّ بأنَّ النبيَّ -صلى اللَّه عليه وسلم- كَتَبَ في كِتَابِه آيةً إلَى قَيْصَرَ. وأباحَ الحَكَمُ وحَمَّادٌ مَسَّهُ بظاهِرِ الكَفِّ؛ لأنَّ آلةَ المَسِّ باطِنُ اليَدِ، فيَنْصَرِفُ النَّهْىُ إليه دُونَ غَيْرِه. ولنا قولُه تَعالَى: {لَا يَمَسُّهُ إِلَّا
= وغيرهم، ثقة، صالح الحديث، توفى قبل طاوس، وكانت وفاة طاوس سنة إحدى ومائة. تهذيب التهذيب ٢/ ٣٢٢.(١٣) أي الذي رواه ابن المنذر. انظر ما تقدم في الصفحة السابقة.