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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 1 · Seite 26236 – Rechtsfrage: Er sagte: (Und Istinjā’ ist für das, was aus den beiden Körperöffnungen austritt)

Übersetzung · DE

vom Schlaf, und er ordnete nichts anderes an. Dies weist darauf hin, dass es nicht verpflichtend ist. Da die Verpflichtung auf dem religiösen Gesetz (Scharia) beruht und hierzu bezüglich des Istindsha' kein Text (Nass) vorliegt, und es auch nicht die Bedeutung von etwas hat, das textlich belegt ist; denn die Reinigung (Istindsha') wurde nur zur Beseitigung von Unreinheit (Nadschasa) gesetzlich vorgeschrieben, und hier liegt keine Unreinheit vor.

36 - Rechtsfrage: Er sagte: (Und die Reinigung [Istindsha'] ist für das, was aus den beiden Ausgängen herauskommt.)

Hierin liegt eine implizite Auslassung, deren Ergänzung lautet: "Und die Reinigung (Istindsha') ist verpflichtend." Er ließ das Prädikat des Subjekts aus Gründen der Kürze weg (1), und er meinte damit das, was herauskommt, außer Wind; denn deren Urteil hatte er bereits geklärt. Dabei ist es gleich, ob das Ausgetretene gewöhnlich ist, wie Urin und Stuhl, oder ungewöhnlich, wie Steinchen, Würmer oder Haare, ob feucht oder trocken. Wenn jemand einen Einlauf (Ihtiqan) vornimmt und Teile davon aus dem Geschlechtsorgan austreten, oder wenn ein Mann seine Frau außerhalb der Vagina (Fardsch) begattet und sein Samen in ihre Vagina gelangt und dann daraus austritt, so ist für beide die Reinigung (Istindsha') nach dem äußeren Wortlaut des al-Khiraqi verpflichtend; dies haben al-Qadi und andere ausdrücklich so dargelegt. Wenn jemand ein Instrument (Mail) in sein Glied einführt und es dann herauszieht, so ist ihm die Reinigung (Istindsha') auferlegt; denn es ist etwas, das aus einem Ausgang (Sabil) herausgekommen ist, daher ähnelt es verhärtetem Stuhl. Die Analogie (Qiyas) gebietet jedoch, dass dies nicht bei etwas Trockenem verpflichtend ist, das den Ort nicht verunreinigt, aufgrund der Bedeutung, die wir bei der Erwähnung des Windes angeführt haben; dies ist die Ansicht von al-Schafi'i. Dasselbe Urteil gilt für das Reine, nämlich das Sperma, sofern wir dessen Reinheit annehmen. Die Ansicht, dass die Reinigung (Istindsha') im Allgemeinen verpflichtend ist, ist die Lehrmeinung der Mehrheit der Gelehrten. Von Ibn Sirin wird überliefert, dass er bezüglich jemandes, der mit Leuten betete, ohne die Reinigung (Istindsha') vollzogen zu haben, sagte: "Ich sehe darin kein Problem." Dies kann sich auf jemanden beziehen, für den die Reinigung (Istindsha') nicht verpflichtend war, wie jemanden, für den nur die rituelle Waschung (Wudu) aufgrund von Schlaf oder Windabgang verpflichtend war, oder jemanden, der die Reinigung (Istindsha') aus Vergesslichkeit unterließ; dann wäre dies in Übereinstimmung mit der Lehrmeinung der Gemeinschaft. Es kann aber auch bedeuten, dass er die Verpflichtung der Reinigung (Istindsha') nicht sah. Dies ist die Ansicht von Abu Hanifa, aufgrund des Ausspruchs des Propheten – Allahs Segen und Friede seien auf ihm: "Wer die Reinigung mit Steinen (Istidschmar) vornimmt, der soll dies in ungerader Zahl tun. Wer dies tut, hat Gutes getan, und wer nicht, für den gibt es kein Bedenken." Dies wurde von Abu Dawud überliefert (2); und weil es sich um eine Unreinheit handelt, bei der das Abwischen ausreicht, weshalb deren [vollständige] Beseitigung nicht zwingend erforderlich ist.

Anmerkungen

(1) In (M): "al-ibtida'" (der Anfang). (2) In: "Kapitel über das Verbergen bei der Notdurft", aus dem "Buch der rituellen Reinheit (Tahara)". Sunan Abi Dawud 1/8. Ähnliches wurde auch über die ungeradzahlige Reinigung (Istidschmar) von al-Buchari angeführt, in: "Kapitel über das Ausblasen der Nase bei der rituellen Waschung (Wudu)" und "Kapitel über die ungeradzahlige Reinigung (Istidschmar)", aus dem "Buch der rituellen Waschung". Sahih al-Buchari 1/52. Sowie von al-Tirmidhi, in: "Kapitel über das, was über das Ausspülen des Mundes und die Nasenreinigung überliefert wurde", aus dem "Buch der rituellen Reinheit". 'Aridat al-Ahwadhi 1/44. Und von al-Nasa'i, in: "Kapitel über die Erlaubnis zur Reinigung (Istitaba) mit einem einzigen Stein" und "Kapitel über die Anordnung..."

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