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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 1 · Seite 26537 – Rechtsfrage: Er sagte: (Wenn sie nicht den Austrittsbereich abdecken, genügen drei Steine, sofern man damit gereinigt ist. Wenn man mit weniger als dreien gereinigt ist, genügt es nicht, bis man die Anzahl erreicht. Wenn man mit dreien nicht gereinigt ist, erhöht man, bis man gereinigt ist.)

Übersetzung · DE

…mir gegenüber, denn 'A'ischa sagte: „Weist eure Ehefrauen an, die Steine durch Wasser zu ergänzen, um die Spuren von Kot und Urin zu entfernen, denn ich schäme mich für sie; der Gesandte Allahs – Allahs Segen und Friede seien auf ihm – pflegte dies zu tun.“ Ahmad stützte sich darauf, und Sa'id überlieferte es. Zudem beseitigt der Stein die Substanz der Unreinheit, sodass sie seine Hand nicht berührt, dann folgt er mit Wasser nach und reinigt die Stelle, was gründlicher in der Reinigung und besser ist.

37 – Fragestellung; er sagte: (Wenn sie – die beiden Ausscheidungen – ihren Austrittsort nicht überschreiten, so genügen ihm drei Steine, sofern er sich damit reinigt. Wenn er die Reinigung mit weniger als drei Steinen erreicht, genügt ihm dies nicht, bis er die Anzahl vollendet hat. Und wenn er mit den dreien nicht rein wird, soll er so lange hinzufügen, bis er rein ist.)

Seine Aussage: „ihren Austrittsort nicht überschreiten“, meint, dass das, was aus den beiden Wegen austritt, den jeweiligen Austrittsort nicht verlässt. Man sagt: „'Adaka ash-sharru“ (Das Übel hat dich überschritten/erreicht). Das Gemeinte ist – und Allah weiß es am besten –, dass es den Austrittsort nicht um ein Maß überschreitet, das nicht üblich ist, denn eine geringfügige Menge, deren Vermeidung nicht möglich ist, ist gebräuchlich. Wenn dies der Fall ist, genügen ihm drei reinigende Steine. Die Bedeutung von „Inqa'“ (Reinigung) ist die Beseitigung der Substanz der Unreinheit und ihrer Feuchtigkeit, sodass der Stein sauber hervorkommt und keine Spur außer einer unbedeutenden Menge darauf zurückbleibt. Beide Dinge sind Voraussetzung: die Reinigung und die Vollendung der Drei; welche der beiden Bedingungen auch immer ohne die andere vorliegt, genügt nicht. Dies ist die Rechtsschule von al-Schafi'i und einer Gruppe. Malik und Dawud sagten: Das Gebotene ist die Reinigung (Inqa') ohne die Anzahl, aufgrund seiner – des Gesandten – Aussage: „Wer sich mit Steinen reinigt, der soll mit einer ungeraden Zahl abschließen. Wer dies tut, der hat gut gehandelt, und wer nicht, dem sei kein Vorwurf.“ Wir stützen uns auf die Aussage von Salman: „Er – also der Prophet – hat uns untersagt, uns mit weniger als drei Steinen zu reinigen (2).“ Was die von uns erwähnten Überlieferungen anbelangt, so haben wir ihren Hadith bereits zuvor beantwortet.

Abschnitt: Wenn er mehr als drei Steine verwendet, ist es empfohlen, nicht anders als mit einer ungeraden Anzahl abzuschließen, aufgrund seiner – des Gesandten – Aussage: „Wer sich mit Steinen reinigt, der soll mit einer ungeraden Zahl abschließen.“ Übereinstimmend überliefert. Er soll sich also mit fünf, sieben, neun oder mehr Steinen reinigen. Wenn er sich bei mehr als drei Steinen auf eine gerade Zahl beschränkt, während er damit die Reinigung erreicht, ist dies zulässig, aufgrund seiner – des Gesandten – Aussage: „...und wer nicht, dem sei kein Vorwurf.“

Anmerkungen

(1) Im Original sowohl hier als auch im Folgenden als „ya'du“ im Singular. (2) Siehe dazu den bereits erwähnten Hinweis auf Seite 214 bezüglich der Überlieferungsprüfung des Hadith bei Muslim.

Arabisch (Quelle)

إلَىَّ؛ لأنَّ عائشةَ قالت: مَرِّنَّ أزْوَاجَكُنَّ أنْ يُتْبِعُوا الْحِجَارَةَ الْمَاءَ مِنْ أَثَرِ الغائِطِ والبَوْلِ؛ فَإنِّى أَسْتَحْيِيهِم، كان النبيُّ -صلى اللَّه عليه وسلم- يَفْعَلُه. احْتَجَّ به أحمدُ، ورَوَاه سَعِيد، ولأنَّ الحَجَرَ يُزِيلُ عَيْنَ النَّجاسةِ فلا تُصيبُها يَدُهُ، ثم يأتِى بالماءِ فَيُطَهِّرُ المَحَلَّ، فيكونُ أبلغَ في التَّنْظِيفِ وأَحْسَنَ.

٣٧ - مسألة؛ قال: (فَإِنْ لَمْ يَعْدُوَا (١) مَخْرَجَهُمَا أَجْزَأَهُ ثَلَاثَةُ أحْجَارٍ إذَا أَنْقَى بِهِنَّ، فَإنْ أَنْقَى بِدُونِ الثَّلاثةِ لَمْ يُجْزِهِ، حَتَّى يَأْتِىَ بالعَددِ، وَإِنْ لَمْ يُنْقِ بالثَّلَاثةِ زادَ حَتَّى يُنْقِىَ).

قولُه: "يَعْدُوَا مَخْرجَهما" يعني الخَارِجَيْن مِن السَّبِيلَين إذا لم يتجَاوزَا مَخْرجَهما. يُقال: عَداكَ الشَّرُّ. أي: تجاوَزَك. والمُراد، واللهُ أعلمُ، إذا لم يتجَاوز المخرجَ بما لم تَجْرِ العادةُ به، فإنَّ اليسيرَ لا يُمْكِنُ التَّحَرُّزُ منه، والعادةُ جاريةٌ به، وإذا كان كذلك فإنَّه يُجْزِئُه ثلاثةُ أَحْجارٍ مُنْقِيَة. ومعنى الإِنْقاء إزَالةُ عَيْنِ النَّجاسةِ وبِلَّتِها، بحيثُ يخرجُ الحَجَرُ نَقِيًّا وليس عليه أثرٌ إلَّا شيئًا يَسِيرًا. ويُشْترَطُ الأمران جَمِيعًا؛ الإنْقاءُ، وإكْمالُ الثلاثةِ، أَيُّهما وُجِدَ دُونَ صاحِبه لم يَكْفِ، وهذا مذهبُ الشَّافِعِىِّ وجَمَاعةٌ. وقال مالِكٌ ودَاوُد: الواجبُ الإِنْقاءُ دُونَ العَدَدِ؛ لِقَولِهِ -صلى اللَّه عليه وسلم-: "مَنِ اسْتَجْمَرَ فَلْيُوتِر، مَنْ فَعَلَ فقَدْ أحْسَنَ ومَنْ لَا فَلَا حَرَجَ". ولنَا قَوْلُ سَلْمان: "لقد نَهَانا - يعني النبيَّ -صلى اللَّه عليه وسلم- أن نَسْتَنْجِىَ بأقَلَّ من ثلاثةِ أحْجارٍ (٢) ". وما ذَكَرْنا من الأحاديث، وحَدِيثهُم قد أجَبْنا عنه فيما مَضَى.

فصل: وإذا زادَ علَى الثَّلاثةِ اسْتُحِبَّ أنْ لا يَقْطَعَ إلَّا علَى وِتْرٍ؛ لقَوْلِه -صلى اللَّه عليه وسلم-: "مَنِ اسْتَجْمَرَ فَلْيُوتِر". مُتَّفَقٌ عليه، فيَسْتَجْمِرُ خَمْسًا أو سَبْعًا أو تِسْعًا أو ما زاد على ذلك، فإنِ اقْتَصرَ على شَفْعٍ مُنْقِيَةٍ، فيما زادَ علَى الثلاثةِ جازَ؛ لقوله -صلى اللَّه عليه وسلم-: "ومَنْ لَا فَلَا حَرَجَ".

Anmerkungen

(١) في الأصل هنا وفيما يأتى: "يعد". على الإفراد.(٢) انظر ما تقدم صفحة ٢١٤ في تخريج الحديث عند مسلم.

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