…Ort der Beschwerlichkeit, also wird die mutmaßliche Beschwerlichkeit berücksichtigt, nicht deren tatsächliches Vorhandensein, so wie die Istijmar an einem fließenden Fluss erlaubt ist. Was den Madhy (Lusttropfen) betrifft, so ist er gewöhnlich und reichlich; bei manchen Menschen ist er womöglich häufiger als der Urin. 'Ali ibn Abi Talib (11), Allahs Wohlgefallen auf ihm, sagte: „Ich war ein Mann, der viel Madhy ausschied.“ Da sagte der Prophet – Allahs Segen und Friede seien auf ihm: „Dies ist das Wasser des Männchens, und jedes Männchen hat Wasser.“ Und Sahl ibn Hunayf (11) sagte: „Ich war ein Mann, der viel Madhy ausschied, und ich pflegte deswegen oft die rituelle Ganzwaschung (Ghusl) durchzuführen.“ Deshalb machte Malik die rituelle Waschung (Wudu) bei diesem (Madhy) zur Pflicht, wohingegen er sie bei seltenen Ausscheidungen nicht zur Pflicht macht; es gehört also nicht zu unserer Fragestellung. Und es ist in einer der beiden Überlieferungen verpflichtend, den Penis und die Hoden bei dessen Austritt zu waschen, als Akt der rituellen Unterwerfung (Ta'abbud). Die andere Ansicht besagt, dass dies nicht verpflichtend ist und dass sein – Allahs Segen und Friede seien auf ihm – Befehl, ihn zu waschen, nur eine Empfehlung (Istihbab) darstellt, in Analogie zu allem anderen, was (aus dem Körper) austritt. Und Allah weiß es am besten.
Abschnitt: Und man soll sich nicht mit der rechten Hand reinigen (Istijmar), aufgrund der Aussage von Salman in seinem Hadith: „Er verbietet uns, dass einer von uns sich mit seiner rechten Hand reinigt.“ Überliefert von Muslim (12). Und Abu Qatada überlieferte, dass der Gesandte Allahs – Allahs Segen und Friede seien auf ihm – sagte: „Keiner von euch soll sein Glied mit der Rechten festhalten und sich nicht mit der Rechten nach dem Stuhlgang abwischen.“ Einig darüber (13). Wenn er sich also von Stuhlgang reinigt, nimmt er den Stein mit seiner Linken und wischt sich damit ab. Und wenn er sich von Urin reinigt und der Stein groß ist, nimmt er sein Glied mit der Linken und wischt sich damit ab. Wenn er klein ist und es ihm möglich ist, ihn zu…
(11) Der Hadith von ʿAlī ibn Abī Ṭālib und der Hadith von Sahl ibn Ḥunayf, möge Allāh mit beiden zufrieden sein, werden im Kapitel über das, was die Ṭahāra aufhebt, in Frage 42 behandelt. (12) In: Bāb al-Istiṭāba, aus Kitāb al-Ṭahāra, Ṣaḥīḥ Muslim 1/224. Und von jemand anderem als Salmān überliefert von al-Nasāʾī, in: Bāb al-Nahy ʿan al-Istinjāʾ bi-l-yamīn, aus Kitāb al-Ṭahāra, al-Mujtabā min al-Sunan 1/40; und al-Dārimī, in: Bāb al-Nahy ʿan al-Istinjāʾ bi-l-yamīn, aus Kitāb al-Ṭahāra, Sunan al-Dārimī 1/172; und Imām Aḥmad, in: al-Musnad 5/300, 310, 437. (13) Überliefert von al-Bukhārī, in: Bāb al-Nahy ʿan al-Istinjāʾ bi-l-yamīn, aus Kitāb al-Wuḍūʾ, Ṣaḥīḥ al-Bukhārī 1/50; und Muslim, in: Bāb al-Nahy ʿan al-Istinjāʾ bi-l-yamīn, aus Kitāb al-Ṭahāra, Ṣaḥīḥ Muslim 1/225; und Abū Dāwūd, in: Bāb Karāhiyat mass al-dhakar bi-l-yamīn, aus Kitāb al-Ṭahāra, Sunan Abī Dāwūd 1/8; und al-Tirmidhī, in: Bāb fī al-Istinjāʾ bi-l-yamīn, aus Abwāb al-Ṭahāra, ʿĀriḍat al-Aḥwadhī 1/32; und al-Nasāʾī, in: Bāb al-Nahy ʿan mass al-dhakar bi-l-yamīn ʿinda al-ḥāja, und Bāb al-Nahy ʿan al-Istinjāʾ bi-l-yamīn, aus Kitāb al-Ṭahāra, al-Mujtabā 1/26, 39, 40; und Ibn Mājah, in: Bāb Karāhiyat mass al-dhakar bi-l-yamīn wa-l-Istinjāʾ bi-l-yamīn, aus Kitāb al-Ṭahāra, Sunan Ibn Mājah 1/113; und al-Dārimī, in: Bāb al-Nahy ʿan al-Istinjāʾ bi-l-yamīn, aus Kitāb al-Ṭahāra, Sunan al-Dārimī 1/172; und Imām Aḥmad, in: al-Musnad 5/295, 296, 300, 310, 311.