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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 1 · Seite 274Abschnitt

Übersetzung · DE

gewöhnlichen Bereichs; aufgrund dessen, was wir erwähnten. Kapitel: Die Jungfrau ist wie der Mann, denn ihr Hymen verhindert die Ausbreitung des Urins. Was die Entjungferte betrifft: Wenn der Urin mit Heftigkeit austritt und sich nicht ausbreitet, so ist es ebenso. Wenn er jedoch zum Ausgang der Menstruation übergeht, so sagten unsere Gefährten: Es ist verpflichtend, ihn zu waschen, denn der Ausgang der Menstruation und des Kindes ist nicht der Ausgang des Urins. Es ist möglich, dass es nicht verpflichtend ist, denn dies ist bei ihr gewöhnlich, daher genügt darin die Istijmār, wie beim Gewöhnlichen bei anderen. Und weil, wenn das Waschen für sie verpflichtend wäre, während es gewöhnlich ist, der Gesandte Allāhs (Allāh segne ihn und schenke ihm Heil) dies seinen Ehefrauen erklärt hätte, da es zu den Dingen gehört, deren Wissen benötigt wird. Wenn man zweifelt, ob sich das Ausgetretene bis zu dem Punkt ausgebreitet hat, der das Waschen erforderlich macht, so ist es nicht verpflichtend, denn der Grundzustand ist dessen Nichtvorhandensein, und das Empfohlene ist das Waschen aus Vorsicht. Kapitel: Der Vorhautbesitzer ist, wenn er verklebt ist und seine Haut nicht aus seiner Vorhaut heraustritt, wie der Beschnittene. Wenn es ihm möglich ist, sie freizulegen, so legt er sie frei. Wenn er dann uriniert und Istijmār vollzieht, bringt er sie wieder zurück. Wenn sie durch den Urin verunreinigt wird, ist es für ihn verpflichtend, sie zu waschen, so wie wenn er sich bis zur Eichel ausgebreitet hätte. Kapitel: Wenn der gewöhnliche Ausgang verstopft ist und ein anderer sich öffnet, genügt ihm die Istijmār darin nicht, denn es ist nicht der gewöhnliche Weg. Von einigen unserer Gefährten wurde überliefert, dass es ihm genügt, weil es gewöhnlich geworden ist. Unser Argument ist, dass dies im Verhältnis zu den übrigen Menschen selten ist, daher haben sich darin nicht die Urteile der Schamgegend festgesetzt, denn das Berühren dieser Stelle bricht die Wuḍūʾ nicht, und durch das Eindringen darin wird weder eine Strafe (ḥadd) noch eine Brautgabe (mahr) noch eine Ganzkörperwaschung (ġusl) noch andere Urteile verpflichtend, daher ähnelt es dem übrigen Körper. Kapitel: Der äußere Anschein der Rede von Aḥmad ist, dass der Ort der Istijmār nach der Reinigung rein ist. Denn Aḥmad ibn al-Ḥusayn sagte: Ich fragte Abū ʿAbd Allāh über einen Mann, der uriniert, sich reinigt (istabraʾa), Istijmār vollzieht und in seiner Hose schwitzt? Er sagte: Wenn er dreimal Istijmār vollzieht, so ist das kein Problem. Ein Mann fragte ihn und sagte: Wenn ich mich vom Stuhlgang reinige (istanjaytu), trifft dieses Wasser eine andere Stelle von mir? Aḥmad sagte: Es ist bezüglich der Istinjāʾ überliefert, dass es drei Steine sind, so reinige dich (istanji) du mit drei Steinen, dann kümmere dich nicht darum, was dich von

Anmerkungen

(4) Aḥmad ibn al-Ḥusayn ibn Ḥassān, aus Sāmarrāʾ, er begleitete Imām Aḥmad und überlieferte von ihm einige Dinge. Ṭabaqāt al-Ḥanābila 1/39. (5) Im Original gibt es den Zusatz: "min".

Arabisch (Quelle)

مَحلَّ العادةِ؛ لما ذَكَرْنا.

فصل: والمرأةُ البِكْرُ كالرَّجُلِ؛ لأنَّ عُذْرَتَها تمنعُ انتشارَ البَوْلِ. فأمَّا الثَّيِّبُ فإن خَرَجَ البولُ بحِدَّةٍ فلم يَنْتَشِر، فكذلك، وإن تَعَدَّى إلى مَخْرَجِ الحَيْضِ، فقال أصحابُنا: يَجِبُ غَسْلُه؛ لأنَّ مَخْرَجَ الحَيْضِ والوَلَدِ غيرُ مَخْرَجِ البَوْلِ. ويَحْتَمِلُ أنْ لا يَجِبَ؛ لأنَّ هذا عادةٌ في حَقِّها، فكَفَى فيه الاسْتِجْمارُ، كالمُعْتادِ في غيرِها، ولأنَّ الغَسْلَ لو لَزِمَها، مع اعْتِيادِه، لَبَيَّنَهُ النبيُّ -صلى اللَّه عليه وسلم- لأزْواجِه، لكَوْنِه مِمَّا يُحْتاجُ إلى مَعْرِفَتِه. وإن شَكَّ في انتشارِ الخارجِ إلى ما يُوجِبُ الغَسْلَ، لم يَجِبْ؛ لأنَّ الأَصْلَ عَدَمُه، والمُسْتَحَبُّ الغَسْلُ احْتِياطًا.

فصل: والأَقْلَفُ إن كان مُرْتَتِقًا لا تَخْرُجُ بَشَرَتُه من قُلْفَتِه فهو كالمُخْتَتنِ، وإن كان يُمْكِنُه كَشْفُها كَشَفَها، فإذا بالَ واسْتَجْمَرَ أعادَها، فإن تَنَجَّسَتْ بالبولِ لَزِمَهُ غَسْلُها، كما لو انْتَشَرَ إلى الحَشَفَةِ.

فصل: وإن انْسَدَّ المَخْرَجُ المُعتادُ وانْفَتَح آخر، لم يُجْزِه الاسْتِجْمارُ فيه؛ لأنَّه غيرُ السَّبيلِ المُعتادِ. وحُكِىَ عن بعضِ أصحابِنا أنه يُجْزِئهُ؛ لأنه صارَ مُعْتادًا. ولنَا، أنَّ هذا نادرٌ بالنِّسْبةِ إلى سائرِ النَّاس، فلم تَثْبُتْ فيه أحكامُ الفَرْجِ، فإنَّه لا يَنْقُضُ الوُضُوءَ مَسُّه، ولا يَجِبُ بالإِيلاجِ فيه حَدٌّ ولا مَهْرٌ ولا غُسْلٌ، ولا غيرُ ذلك من الأَحْكامِ، فأشْبَهَ سائرَ البَدَنِ.

فصل: ظاهرُ كلامِ أَحْمد أنَّ مَحَلَّ الاسْتِجْمارِ بعدَ الإِنْقاءِ طاهرٌ، فإنَّ أحمد بن الحُسَيْن (٤)، قال: سألتُ أبَا عَبْدِ اللَّه عن الرَّجُلِ يَبُولُ ويسْتَبْرِىءُ ويَسْتَجْمِرُ يَعْرَقُ في سَرَاوِيلِه؟ قال: إذا اسْتَجْمَر ثَلاثًا فلا بَأْسَ. وسأَلَهُ رَجُلٌ، فقال: إذا اسْتَنْجَيْتُ مِن الغائِطِ يُصِيبُ (٥) ذلك الماءُ موضِعًا منِّى آخَرَ؟ فقال أحمد: قد جاء في الاسْتِنْجاءِ ثَلاثةُ أحْجارٍ، فاسْتَنْجِ أنْتَ بثَلاثةِ أحْجارٍ، ثم لا تُبَالِ ما أصَابَكَ من

Anmerkungen

(٤) أحمد بن الحسين بن حسان، من أهل سر من رأى، صحب الإمام أحمد، وروى عنه أشياء. طبقات الحنابلة ١/ ٣٩.(٥) في الأصل زيادة: "من".

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