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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 1 · Seite 281

Übersetzung · DE

"Hütet euch vor den beiden Verfluchern (41)." Sie sagten: "Was sind die beiden Verflucher, o Gesandter Allahs?" Er sagte: "Derjenige, der seine Notdurft auf dem Weg der Menschen oder in deren Schatten verrichtet." Muslim hat dies herausgegeben (42). Der Begriff "Mawrid" (Wasserstelle) bezeichnet einen Weg.

Er soll nicht unter einem fruchttragenden Baum urinieren, wenn sich Früchte daran befinden, damit die Frucht nicht auf ihn herabfällt und durch ihn verunreinigt wird. Wenn sich keine Früchte daran befinden, ist dies unbedenklich, denn der Gesandte Allahs – Allahs Segen und Friede seien auf ihm – pflegte als Sichtschutz für seine Notdurft (43) einen Zielwall oder ein Palmengehege zu nutzen. Er soll nicht in stehendes Wasser urinieren, da der Prophet – Allahs Segen und Friede seien auf ihm – das Urinieren in stehendes Wasser untersagt hat. Dies ist übereinstimmend überliefert (44), und weil das Wasser, sofern es wenig ist, dadurch verunreinigt wird (45). Ist es viel, so könnte es sich durch wiederholtes Urinieren darin verändern. Was fließendes Wasser betrifft, so ist es nicht zulässig, darin die Notdurft zu verrichten, da dies denjenigen schädigt, der daran vorbeikommt. Wenn man jedoch hinein uriniert und es so viel ist, dass der Urin keinen Einfluss darauf hat, ist es unbedenklich, da die Spezifizierung des stehenden Wassers durch das Verbot des Propheten – Allahs Segen und Friede seien auf ihm – darauf hinweist, dass es sich bei fließendem Wasser anders verhält. Man soll nicht auf das urinieren, womit die Reinigung durch Steine (Istijmar) verboten wurde, denn dies ist noch gravierender als die Verwendung zur Reinigung, und das Verbot dort dient als Hinweis auf das Verbot des Urinierens darauf. Es ist verpönt (Makruh), in einen Spalt oder ein Loch zu urinieren, aufgrund dessen, was Abdullah ibn Sarjis überlieferte, dass der Prophet – Allahs Segen und Friede seien auf ihm – das Urinieren in ein Loch untersagte. Dies wurde von Abu Dawud überliefert (46). Dies auch deshalb, weil man nicht sicher sein kann, ob sich darin ein Tier befindet, das einen stechen könnte, oder ob es eine Wohnstätte der Dschinn ist und man durch sie Schaden erleidet. Es wurde erzählt, dass Sa'd ibn Ubada (47) in ein Loch in Syrien urinierte und danach tot aufgefunden wurde, woraufhin man die Dschinn hörte.

Anmerkungen

(41) In den Handschriften: "al-la'inin", "al-la'inan", und das, was wir gewählt haben, steht so im Sahih Muslim. (42) In: Kapitel über das Verbot der Notdurft auf Wegen und im Schatten, aus dem Buch der Reinheit. Sahih Muslim 1/226. Ebenso herausgegeben von Abu Dawud, in: Kapitel über die Orte, an denen der Prophet – Allahs Segen und Friede seien auf ihm – das Urinieren untersagte, aus dem Buch der Reinheit. Sunan Abi Dawud 1/6. Imam Ahmad, in: al-Musnad 2/372. (43) In der Vorlage (al-Asl): "was er als Sichtschutz für seinen Bedarf nutzte". In M: "was er als Sichtschutz für sich für seinen Bedarf nutzte". Wir haben es gemäß dem korrigiert, was wir bereits weiter oben festlegten. (44) Die Überlieferungskette wurde bereits auf Seite 32 erwähnt; siehe auch Seite 34 und Seite 42. (45) In M: "dadurch verunreinigt wird". (46) In: Kapitel über das Verbot des Urinierens in ein Loch, aus dem Buch der Reinheit. Sunan Abi Dawud 1/7. Herausgegeben von al-Nasa'i, in: Kapitel über die Verpöntheit des Urinierens in ein Loch, aus dem Buch der Reinheit. Al-Mujtaba 1/32. Imam Ahmad, in: al-Musnad 5/82. Danach folgt in M ein Zusatz: "...denn Abdullah ibn al-Mughaffal sagte, der Gesandte Allahs – Allahs Segen und Friede seien auf ihm – sagte: 'Keiner von euch soll in seinem Waschplatz urinieren', doch dies ist hier nicht der richtige Ort dafür, und es wird noch folgen." (47) Die Geschichte wurde von al-Haithami erwähnt, in: Kapitel über das Urinieren im Stehen, aus dem Buch der Reinheit. Madschma' al-Zawa'id 1/206, und er schrieb sie zu...

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