Abschnitt: Die Berührung mit dem Unterarm hebt den Wudu nicht auf. Von Ahmad wird jedoch überliefert, dass dies den Wudu aufhebt, da es ebenfalls zur Hand gehört. Dies ist auch die Ansicht von 'Ata' und al-Awza'i. Die korrekte Auffassung ist die erste, da das rechtliche Urteil, das sich in der Scharia auf die Hand im Allgemeinen bezieht, das Handgelenk (Ku') nicht überschreitet, wie der Beweis der Bestrafung des Diebes, das Waschen der Hand nach dem Nachtschlaf und das Streichen über die Hände bei der rituellen Trockenreinigung (Tayammum) zeigt. Das Waschen der Hand beim Wudu ist nur deshalb verpflichtend geworden, weil es durch die Ellbogen (Marafiq) eingeschränkt wurde. Zudem ist der Unterarm kein Werkzeug zum Berühren, weshalb er dem Oberarm ähnelt. Das Argument, dass er zur Hand gehöre, entkräftet sich durch den Vergleich mit dem Oberarm, da darüber unter den Gelehrten kein Dissens besteht.
Abschnitt: Es gibt keinen Unterschied, ob es das eigene Geschlechtsorgan oder das eines anderen ist. Dawud sagte: Die Berührung des Geschlechtsorgans eines anderen hebt den Wudu nicht auf, da es hierfür keinen expliziten Text (Nass) gibt; die Überlieferungen beziehen sich lediglich auf das eigene Geschlechtsorgan, weshalb es darauf zu beschränken sei. Unser Gegenargument lautet: Die Berührung des Geschlechtsorgans eines anderen ist ein Ungehorsam (Ma'siya), eher dazu geeignet, Begierde zu erregen und zum Austritt von Körperflüssigkeiten zu führen. Zudem bedarf der Mensch der Berührung seines eigenen Geschlechtsorgans. Wenn also der Wudu durch die Berührung des eigenen Organs aufgehoben wird, so gilt dies für die Berührung des Organs eines anderen erst recht. Dies ist ein Hinweis (Tanbih), der dem Beweis (Dalil) vorangestellt wird. In einigen Überlieferungen des Hadiths von Busra heißt es: "Wer das Geschlechtsorgan berührt, der soll den Wudu vollziehen."
Abschnitt: Es gibt keinen Unterschied zwischen dem Geschlechtsorgan eines Kindes und dem eines Erwachsenen. Dies ist die Ansicht von 'Ata', al-Shafi'i und Abu Thawr. Von al-Zuhri und al-Awza'i wird überliefert: Es gibt keinen Wudu für jemanden, der das Geschlechtsorgan eines Kindes berührt, da dessen Berührung erlaubt ist, ebenso wie das Betrachten desselben. Es wurde vom Propheten – Friede und Segen seien auf ihm – überliefert, dass er al-Hasan (den Enkel) küsste, und es wurde überliefert, dass der Prophet – Friede und Segen seien auf ihm – al-Hasan berührte, ohne den Wudu zu vollziehen. Unser Gegenargument ist die Allgemeinheit seiner Aussage: "Wer das Geschlechtsorgan berührt..."
(14) Siehe: Musnad al-Imam al-Shafi'i, im Anhang zu al-Umm 6/12, und Tartib Musnad al-Imam al-Shafi'i von al-Sindi 1/35. In beiden Werken findet sich nicht der Zusatz: "so ist die Gebetswaschung für ihn verpflichtend geworden", sondern sie enthalten: "so soll er die Gebetswaschung vollziehen". Die erste Variante findet sich in Majma' al-Zawa'id 1/245. (15) Im Original steht "al-Mass" (die Berührung). (16) Diminutiv von Zub, das in der Sprache der Leute aus dem Jemen das Geschlechtsorgan bezeichnet; nach der Verkleinerungsform wird das Ha (die Feminin-Endung) angefügt. Wir haben diesen Hadith in unseren Quellen nicht finden können.
-صلى اللَّه عليه وسلم-: "إذا أَفْضَى أحَدُكُمْ بيدِهِ إلَى فَرْجِهِ لَيْسَ بَيْنَهُما سُتْرَة فَلْيَتَوَضَّأْ". وفى لَفْظٍ "إذا أَفْضَى أحَدُكُمْ إلَى ذَكَرِهِ فَقَدْ وَجَبَ عَلَيْهِ الوُضُوءُ". رواه الشَّافِعِيُّ في مُسْنَدهِ (١٤) وظاهِرُ كَفِّه مِنْ يَده، والإِفْضاءُ: اللَّمْسُ (١٥) مِن غيرِ حائلٍ، ولأنّه جزءٌ مِن يدِه تتعلَّقُ به الأحكامُ المُعَلَّقَةُ على مُطْلَقِ اليدِ، فأشْبَهَ باطِنَ الكَفِّ.
فصل: ولا يَنْقُضُ مَسُّه بذِرَاعِه. وعن أحمدَ أنَّه يَنْقُضُ؛ لأنَّه مِن يَدهِ، وهو قَوْلُ عَطاء، والأوْزَاعِيِّ. والصحيحُ الأَوَّلُ؛ لأنَّ الحُكْمَ المُعَلَّقَ علَى مُطْلَقِ اليَدِ في الشَّرْعِ لا يتَجاوَزُ الكُوعَ، بدليلِ قَطْعِ السارِقِ، وغَسْلِ اليَدِ مِن نَوْمِ اللَّيلِ، والمَسْحِ في التَيَمُّمِ، وإنَّما وَجَبَ غَسْلُه في الوُضُوءِ لأنَّه قَيَّدَه بالمَرافِقِ، ولأنه ليس بآلةٍ لِلْمَسِّ، أشْبَهَ العَضُدَ، وكَوْنُه مِن يِده يبْطُلُ بالعَضُدِ، فإنَّه لا خِلافَ بين العُلَماءِ فيه.
فصل: ولا فَرْقَ بين ذَكَرِه وذَكَرِ غيرِه. وقال داود: لا يَنْقُضُ مَسُّ ذَكَر غَيْرِه؛ لأنَّه لا نَصَّ فيه، والأَخْبارُ إنَّما وَرَدَتْ في ذَكَرِ نَفْسِه، فَيقْتَصَرُ عليه. ولنا، أنَّ مَسَّ ذَكَرِ غَيْرِه مَعْصِيةٌ، وأَدْعَى إلى الشَّهْوَةِ، وخُرُوجُ الخارِجِ، وحاجةُ الإِنسانِ تَدْعُو إلى مَسِّ ذَكَرِ نَفْسِه، فإذا انْتَقَضَ بمَسِّ ذَكَرِ نَفْسِه فَبِمَسِّ ذَكَرِ غيرِه أَوْلَى، وهذا تَنْبِيهٌ يُقَدَّمُ علَى الدَّلِيلِ، وفى بعض ألفاظِ خَبَرِ بُسْرةَ: "مَنْ مَسَّ الذَكَرَ فَلْيَتَوَضَّأْ".
فصل: ولا فَرْقَ بين ذَكَرِ الصغيرِ والكبيرِ. وبه قال عَطَاء، والشَّافِعِيُّ، وأبُو ثَوْر. وعن الزُّهْرِيِّ، والأَوْزَاعِيِّ: لا وُضُوءَ علَى مَنْ مَسَّ ذَكَرَ الصَّغيرِ؛ لأنَّه يجوزُ مَسُّه، والنَّظَرُ إليه، وقد رُوِىَ عن النبيِّ -صلى اللَّه عليه وسلم-، أنَّه قَبَّلَ زُبَيْبَةَ (١٦) الحَسَن، ورُوِىَ أنَّ النبيَّ -صلى اللَّه عليه وسلم- مَسَّ زُبَيْبَةَ الحَسَنِ ولم يَتَوَضَّأْ. ولنا عُمُوم قوله: "مَنْ مَسَّ الذَّكَرَ
(١٤) انظر: مسند الإمام الشافعي، بحاشية الأم ٦/ ١٢، وترتيب مسند الإمام الشافعي للسندى ١/ ٣٥. وليس فيهما: "فقد وجب عليه الوضوء، وفيهما: "فليتوضأ". والأول في مجمع الزوائد ١/ ٢٤٥.(١٥) في الأصل: "المس".(١٦) تصغير الزب، وهو الذكر بلغة أهل اليمن، وتدخله الهاء بعد التصغير. ولم نجد هذا الحديث فيما بين أيدينا.