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KI-Übersetzung

Friede und Segen Gottes seien auf ihm: "Wenn einer von euch mit seiner Hand zu seinen Schamteilen gelangt, und zwischen ihnen ist keine Verhüllung, so soll er die Gebetswaschung vollziehen". Und in einem Wortlaut: "Wenn einer von euch zu seinem Glied gelangt, so ist ihm die Gebetswaschung verpflichtend geworden". Al-Schāfiʿī überlieferte ihn in seinem Musnad (14) und das Äußere seiner Handfläche ist von seiner Hand, und das Gelangen: Das Berühren (15) ohne Hindernis, und weil sie ein Teil seiner Hand ist, an den sich die Urteile knüpfen, die an die absolute Hand geknüpft sind, so ähnelt es der Innenseite der Handfläche.

Abschnitt: Und sein Berühren mit seinem Unterarm hebt nicht auf. Und von Aḥmad, dass es aufhebt; weil er von seiner Hand ist, und es ist die Aussage von ʿAṭāʾ und al-Awzāʿī. Und das Richtige ist das Erste; weil das Urteil, das im Gesetz an die absolute Hand geknüpft ist, das Handgelenk nicht überschreitet, mit dem Beweis des Abschneidens beim Dieb, und des Waschens der Hand nach dem Nachtschlaf, und des Überstreichens bei der Ersatzwaschung (Tayammum), und ihr Waschen bei der Gebetswaschung wurde nur deswegen verpflichtend, weil er sie mit den Ellenbogen einschränkte, und weil er kein Werkzeug zum Berühren ist, ähnelt er dem Oberarm, und dass er von seiner Hand ist, wird durch den Oberarm nichtig, denn unter den Gelehrten gibt es bezüglich ihm keine Meinungsverschiedenheit.

Abschnitt: Und es gibt keinen Unterschied zwischen seinem Glied und dem Glied eines anderen. Und Dāwūd sagte: Das Berühren des Gliedes eines anderen hebt nicht auf; weil es darin keinen Textbeleg gibt, und die Berichte wurden nur über sein eigenes Glied überliefert, so beschränkt man sich darauf. Und unser Beweis ist, dass das Berühren des Gliedes eines anderen eine Sünde ist, und noch eher zur Begierde und zum Austritt eines Austretenden ruft, und das Bedürfnis des Menschen ruft zum Berühren seines eigenen Gliedes auf, so ist es, wenn es durch das Berühren seines eigenen Gliedes aufgehoben wird, durch das Berühren des Gliedes eines anderen umso eher, und dies ist ein Hinweis, der dem Beweis vorgezogen wird, und in einigen Wortlauten des Berichts von Busra steht: "Wer das Glied berührt, der soll die Gebetswaschung vollziehen".

Abschnitt: Und es gibt keinen Unterschied zwischen dem Glied des Kleinen und des Großen. Und dies vertraten ʿAṭāʾ, al-Schāfiʿī und Abū Thawr. Und von al-Zuhrī und al-Awzāʿī: Es gibt keine Gebetswaschung für den, der das Glied des Kleinen berührt; weil sein Berühren und das Ansehen davon erlaubt ist, und es wurde bereits vom Propheten, Friede und Segen Gottes seien auf ihm, überliefert, dass er das kleine Glied (16) von al-Ḥasan küsste, und es wurde überliefert, dass der Prophet, Friede und Segen Gottes seien auf ihm, das kleine Glied von al-Ḥasan berührte und nicht die Gebetswaschung vollzog. Und unser Beweis ist die Allgemeinheit seiner Aussage: "Wer das Glied berührt,

Anmerkungen

(14) Siehe: Musnad al-Imam al-Shafi'i, im Anhang zu al-Umm 6/12, und Tartib Musnad al-Imam al-Shafi'i von al-Sindi 1/35. In beiden Werken findet sich nicht der Zusatz: "so ist die Gebetswaschung für ihn verpflichtend geworden", sondern sie enthalten: "so soll er die Gebetswaschung vollziehen". Die erste Variante findet sich in Majma' al-Zawa'id 1/245. (15) Im Original steht "al-Mass" (die Berührung). (16) Diminutiv von Zub, das in der Sprache der Leute aus dem Jemen das Geschlechtsorgan bezeichnet; nach der Verkleinerungsform wird das Ha (die Feminin-Endung) angefügt. Wir haben diesen Hadith in unseren Quellen nicht finden können.

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Arabisch (Quelle)

-صلى اللَّه عليه وسلم-: "إذا أَفْضَى أحَدُكُمْ بيدِهِ إلَى فَرْجِهِ لَيْسَ بَيْنَهُما سُتْرَة فَلْيَتَوَضَّأْ". وفى لَفْظٍ "إذا أَفْضَى أحَدُكُمْ إلَى ذَكَرِهِ فَقَدْ وَجَبَ عَلَيْهِ الوُضُوءُ". رواه الشَّافِعِيُّ في مُسْنَدهِ (١٤) وظاهِرُ كَفِّه مِنْ يَده، والإِفْضاءُ: اللَّمْسُ (١٥) مِن غيرِ حائلٍ، ولأنّه جزءٌ مِن يدِه تتعلَّقُ به الأحكامُ المُعَلَّقَةُ على مُطْلَقِ اليدِ، فأشْبَهَ باطِنَ الكَفِّ. فصل: ولا يَنْقُضُ مَسُّه بذِرَاعِه. وعن أحمدَ أنَّه يَنْقُضُ؛ لأنَّه مِن يَدهِ، وهو قَوْلُ عَطاء، والأوْزَاعِيِّ. والصحيحُ الأَوَّلُ؛ لأنَّ الحُكْمَ المُعَلَّقَ علَى مُطْلَقِ اليَدِ في الشَّرْعِ لا يتَجاوَزُ الكُوعَ، بدليلِ قَطْعِ السارِقِ، وغَسْلِ اليَدِ مِن نَوْمِ اللَّيلِ، والمَسْحِ في التَيَمُّمِ، وإنَّما وَجَبَ غَسْلُه في الوُضُوءِ لأنَّه قَيَّدَه بالمَرافِقِ، ولأنه ليس بآلةٍ لِلْمَسِّ، أشْبَهَ العَضُدَ، وكَوْنُه مِن يِده يبْطُلُ بالعَضُدِ، فإنَّه لا خِلافَ بين العُلَماءِ فيه. فصل: ولا فَرْقَ بين ذَكَرِه وذَكَرِ غيرِه. وقال داود: لا يَنْقُضُ مَسُّ ذَكَر غَيْرِه؛ لأنَّه لا نَصَّ فيه، والأَخْبارُ إنَّما وَرَدَتْ في ذَكَرِ نَفْسِه، فَيقْتَصَرُ عليه. ولنا، أنَّ مَسَّ ذَكَرِ غَيْرِه مَعْصِيةٌ، وأَدْعَى إلى الشَّهْوَةِ، وخُرُوجُ الخارِجِ، وحاجةُ الإِنسانِ تَدْعُو إلى مَسِّ ذَكَرِ نَفْسِه، فإذا انْتَقَضَ بمَسِّ ذَكَرِ نَفْسِه فَبِمَسِّ ذَكَرِ غيرِه أَوْلَى، وهذا تَنْبِيهٌ يُقَدَّمُ علَى الدَّلِيلِ، وفى بعض ألفاظِ خَبَرِ بُسْرةَ: "مَنْ مَسَّ الذَكَرَ فَلْيَتَوَضَّأْ". فصل: ولا فَرْقَ بين ذَكَرِ الصغيرِ والكبيرِ. وبه قال عَطَاء، والشَّافِعِيُّ، وأبُو ثَوْر. وعن الزُّهْرِيِّ، والأَوْزَاعِيِّ: لا وُضُوءَ علَى مَنْ مَسَّ ذَكَرَ الصَّغيرِ؛ لأنَّه يجوزُ مَسُّه، والنَّظَرُ إليه، وقد رُوِىَ عن النبيِّ -صلى اللَّه عليه وسلم-، أنَّه قَبَّلَ زُبَيْبَةَ (١٦) الحَسَن، ورُوِىَ أنَّ النبيَّ -صلى اللَّه عليه وسلم- مَسَّ زُبَيْبَةَ الحَسَنِ ولم يَتَوَضَّأْ. ولنا عُمُوم قوله: "مَنْ مَسَّ الذَّكَرَ

Anmerkungen

(١٤) انظر: مسند الإمام الشافعي، بحاشية الأم ٦/ ١٢، وترتيب مسند الإمام الشافعي للسندى ١/ ٣٥. وليس فيهما: "فقد وجب عليه الوضوء، وفيهما: "فليتوضأ". والأول في مجمع الزوائد ١/ ٢٤٥.(١٥) في الأصل: "المس".(١٦) تصغير الزب، وهو الذكر بلغة أهل اليمن، وتدخله الهاء بعد التصغير. ولم نجد هذا الحديث فيما بين أيدينا.