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der soll die Gebetswaschung vollziehen", und weil es das männliche Glied eines Menschen ist, das mit ihm verbunden ist, so ähnelt es dem Großen, und der Bericht ist nicht erwiesen. [Dann erfordert die Aufhebung durch das Berühren nicht, dass der Kuss aufhebend ist] (17), ferner ist darin nicht enthalten, dass er betete und nicht die Gebetswaschung vollzog, so ist es möglich, dass er in seiner Sitzung nicht die Gebetswaschung vollzog, und die Erlaubnis des Berührens und Ansehens wird durch sein eigenes Glied nichtig.

Abschnitt: Und die Schamteile des Toten sind wie die Schamteile des Lebenden aufgrund des Fortbestehens des Namens und der Unantastbarkeit, wegen ihrer Verbindung mit dem Körper des Menschen, und dies ist die Aussage von al-Schāfiʿī. Und Isḥāq sagte: Es obliegt ihm keine Gebetswaschung. Und bezüglich des abgeschnittenen Gliedes gibt es zwei Ansichten: Die eine von beiden: Es hebt auf; aufgrund des Fortbestehens des Namens des Gliedes. Und die andere hebt nicht auf; aufgrund des Schwindens der Unantastbarkeit und des Fehlens der Begierde durch sein Berühren, so ähnelt es der Scheide des Kamels (18). Und wenn er die Vorhaut berührt, die bei der Beschneidung abgeschnitten wird, bevor sie abgeschnitten wird, so ist seine Gebetswaschung aufgehoben; weil sie von der Haut des Gliedes ist. Und wenn er sie nach dem Abschneiden berührt, so obliegt ihm keine Gebetswaschung; aufgrund des Schwindens des Namens und der Unantastbarkeit.

Abschnitt: Was aber das Berühren des Schließmuskels des Afters betrifft, so gibt es davon ebenfalls zwei Überlieferungen: Die eine von beiden hebt die Gebetswaschung nicht auf. Und dies ist die Rechtsschule von Mālik. Al-Challāl sagte: Die Praxis und das Bekannteste in seiner Aussage und seinem Argument ist, dass er wegen des Berührens des Afters nicht die Gebetswaschung vollzieht; weil das Bekannte aus dem Hadith lautet: "Wer sein Glied berührt, der soll die Gebetswaschung vollziehen", und dies ist nicht in seiner Bedeutung; weil er nicht beabsichtigt, ihn zu berühren, und er nicht zum Austritt eines Austretenden führt. Und die zweite: Er hebt auf. Abū Dāwūd überlieferte sie. Und es ist die Rechtsschule von ʿAṭāʾ, al-Zuhrī und al-Schāfiʿī; aufgrund der Allgemeinheit seiner Aussage: "Wer seine Schamteile berührt, der soll die Gebetswaschung vollziehen", und weil er einer der beiden Schamteile ist, so ähnelt er dem männlichen Glied.

Abschnitt: Und bezüglich des Berührens der Frau ihrer Schamteile gibt es ebenfalls zwei Überlieferungen: Die eine von beiden: Es hebt auf; aufgrund der Allgemeinheit seiner Aussage: "Wer seine Schamteile berührt, der soll die Gebetswaschung vollziehen". Und ʿAmr b. Schuʿayb überlieferte über seinen Vater, über seinen Großvater, über den Propheten, Friede und Segen Gottes seien auf ihm, dass er sagte: "Welche Frau auch immer ihre Schamteile berührt, die soll die Gebetswaschung vollziehen (19)". Und weil sie ein Mensch ist, der seine Schamteile berührt hat, so ist ihre Gebetswaschung aufgehoben wie der Mann. Und die andere: Es hebt nicht auf. Al-Marrūdhī sagte: Zu Abū ʿAbd Allāh wurde gesagt: Und das Mädchen, wenn es seine Schamteile berührt, obliegt ihr dann die Gebetswaschung? Er sagte: Ich habe hierüber nichts gehört.

Anmerkungen

(17) Fehlt im Original. (18) Thil al-Jamal (mit Fatha oder Kasra): der Behälter des Gliedes oder das Glied selbst. (19) Überliefert von Imam Ahmad in seinem Musnad 2/22.

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Arabisch (Quelle)

فَلْيَتَوَضَّأْ"، ولأنَّه ذَكَرُ آدَمِيٍّ مُتَصِلٌ به، أشْبَهَ الكَبِيرَ، والخبرُ ليس بثابتٍ. [ثم إن نَقْضَ اللَّمْسِ لا يَلْزَمُ منه كَوْنُ القُبْلَةِ ناقِضَةً] (١٧)، ثم ليس فيه أنَّه صَلَّى ولم يتَوَضَّأْ، فيَحْتَمِلُ أنَّه لم يتَوَضَّأْ في مَجْلِسِه، وجَوَازُ اللَّمْسِ والنَّظَرِ يَبْطُلُ بذَكَرِ نَفْسِه. فصل: وفَرْجُ المَيِّتِ كفَرْجِ الحَيِّ لبقاءِ الاسْمِ والحُرْمَةِ، لاتِّصالِه بجُمْلَةِ الآدَمِىِّ، وهو قولُ الشَّافِعِيِّ. وقال إسحاق: لا وُضُوءَ عليه. وفى الذَّكَرِ المَقْطُوعِ وَجْهان: أحَدُهما، يَنْقُضُ؛ لبقاءِ اسْمِ الذَّكَرِ. والآخَرُ لا يَنْقُضُ؛ لذهابِ الحُرْمةِ، وعَدَم الشَّهْوةِ بمسِّه، فأشْبَهَ ثِيْلَ الجَمَلِ (١٨). ولو مَسَّ القُلْفَةَ التي تُقْطَعُ في الخِتَانِ قبلَ قَطْعِها، انْتَقَضَ وُضُوؤُه؛ لأنَّها من جِلْدَةِ الذَّكَرِ. وإن مَسَّها بعدَ القَطْعِ، فلا وُضُوءَ عليه؛ لزَوَالِ الاسْمِ والحُرْمَةِ. فصل: فأمَّا مَسُّ حَلْقَةِ الدُّبُرِ، فعنه رِوَايَتان أيضًا: إحداهما لا يَنْقُضُ الوُضُوءَ. وهو مَذْهَبُ مالك. قال الخَلَّالُ: العَمَلُ والأشْيَعُ في قَوْلِه وحُجَّتِه، أنَّه لا يَتَوَضَّأُ مِنْ مَسِّ الدُّبُرِ؛ لأنَّ المَشْهُورَ مِن الحديث "مَنْ مَسَّ ذَكَرهُ فَلْيَتَوَضَّأْ"، وهذا ليس في مَعْناه؛ لأنَّه لا يَقْصِدُ مَسَّه، ولا يُفْضِى إلى خُرُوجِ خارِجٍ. والثانية، يَنْقُضُ. نَقلَها أبُو دَاوُد. وهو مَذْهَبُ عَطَاء، والزُّهْرِيِّ، والشَّافِعِيّ؛ لعُمُومِ قوله: "مَنْ مَسَّ فَرْجَهُ فَلْيَتَوَضَّأْ"، ولأنَّه أحدُ الفَرْجَيْنِ، أشْبَهَ الذَّكَرَ. فصل: وفي مَسِّ المَرْأةِ فَرْجَها أيضًا روايتان: إحداهما، يَنْقُضُ؛ لعُمُوم قولِه: "مَنْ مَسَّ فَرْجَهُ فَلْيَتَوَضَّأْ". ورَوَى عَمْرُو بن شُعَيْبٍ، عن أبيه، عن جَدِّهِ, عن النبيِّ -صلى اللَّه عليه وسلم-، قال: "أَيُّمَا امْرَأةٍ مَسَّتْ فَرْجَها فَلْتَتَوَضَّأْ (١٩) ". ولأنَّها آدَمِيٌّ مَسَّ فَرْجَه، فانْتَقَضَ وُضُوؤُه كالرَّجُلِ. والأُخْرَى، لا يَنْتَقِضُ. قال المَرُّوذِىّ: قِيلَ لأبِى عَبْدِ اللَّه: فالجارِيةُ إذا مَسَّتْ فَرْجَها أعَلَيْها وُضُوءٌ؟ قال: لم أسْمَعْ في هذا بشيءٍ.

Anmerkungen

(١٧) سقط من: الأصل.(١٨) ثيل الجمل، بالفتح والكسر: وعاء قضيبه، أو القضيب نفسه.(١٩) أخرجه الإمام أحمد، في: المسند ٢/ ٢٢.