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KI-Übersetzung

Abschnitt: Und das Offensichtliche der Rechtsschule von Aḥmad ist, dass das Viele, das die Gebetswaschung aufhebt, keine andere Grenze hat, als dass es übermäßig ist. Und es wurde gesagt: O Abū ʿAbd Allāh, was ist das Maß des Übermäßigen? Er sagte: Was in deinem Herzen als übermäßig erscheint. [Und es wurde zu ihm gesagt: Wie was ist das Übermäßige? [Er sagte] (11) Ibn ʿAbbās sagte: Was in deinem Herzen als übermäßig erscheint] (12). Und es wurde von ihm überliefert, dass er gefragt wurde: Wie viel ist das Viele? Da sagte er: Eine Spanne mal eine Spanne. Und an einer Stelle sagte er: Das Maß einer Handfläche ist übermäßig. Und an einer Stelle sagte er: Was aus dem davon die Gebetswaschung verpflichtend macht, wenn es das Maß dessen ist, was der Mensch mit seinen fünf Fingern an Eiter, Wundwasser und Erbrochenem anhebt, so ist daran nichts auszusetzen. Da wurde zu ihm gesagt: Wenn es das Maß von zehn Fingern ist? Da sah er es als viel an. Al-Challāl sagte: Und das, worauf sich (13) seine Aussage über das Übermäßige festigte, ist, dass es nach dem Maß ist, was jeder Mensch bei sich selbst als übermäßig empfindet. Ibn ʿAqīl sagte: Maßgeblich ist nur das, was in den Seelen des Durchschnitts der Menschen als übermäßig empfunden wird, nicht bei den Nachlässigen und nicht bei den an Einflüsterungen Leidenden, so wie wir bei dem Geringen eines Fundstücks, dessen Bekanntmachung nicht verpflichtend ist, auf das zurückgegriffen haben, wonach die Seelen des Durchschnitts der Menschen nicht trachten. Und die explizite Aussage von Aḥmad hierzu ist, wie wir sie berichtet haben, und er folgte der Aussage von Ibn ʿAbbās, möge Gott mit ihm zufrieden sein.

Abschnitt: Und Eiter und Wundwasser sind wie das Blut bezüglich dessen, was wir erwähnt haben, und sind nach Abū ʿAbd Allāh leichter und milder im Urteil als dieses; wegen des Auftretens von Meinungsverschiedenheiten darüber, denn es wurde von Ibn ʿUmar und al-Ḥasan überliefert, dass sie Eiter und Wundwasser nicht wie das Blut ansahen. Und Abū Mijlaz sagte über das Wundwasser: Es ist nichts, Gott hat nur das vergossene Blut erwähnt. Und al-Auzāʿī sagte über ein Geschwür, aus dem es wie Fleischwaschwasser floss: Darin gibt es keine Gebetswaschung. Und Isḥāq sagte: Alles außer dem Blut macht keine Gebetswaschung verpflichtend. Und Mudschāhid, ʿAṭāʾ, ʿUrwa, al-Schaʿbī, al-Zuhrī, Qatāda, al-Ḥakam und al-Laith sagten: Der Eiter ist auf der Stufe des Blutes. Aus diesem Grund ist sein Urteil bei ihm (14) gemildert, und seine Wahl bei alledem ist dessen Gleichstellung mit dem Blut, und die Bestätigung des gleichen Urteils dafür, aber das, was davon als übermäßig gilt, ist (15) mehr als das, was vom Blut als übermäßig gilt.

Anmerkungen

(11) Eine Ergänzung, durch die der Kontext vervollständigt wird. (12) Fehlt im Original; ein Teil davon wurde bereits vorangestellt, und das, was am Ende des Abschnitts kommt, stützt dies. (13) Fehlt im Original. (14) D. h. bei Abu 'Abd Allah. (15) Fehlt im Original.

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Arabisch (Quelle)

فصل: وظاهِرُ مَذْهَبِ أَحمد أنَّ الكَثِيرَ الذي يَنْقُضُ الوُضُوءَ لا حَدَّ له أكثرُ مِن أنه يكونَ فاحِشًا. وقيل: يا أبا عبدِ اللَّه، ما قَدْرُ الفاحِشِ؟ قال: ما فَحُشَ في قَلْبِك. [وقيل له: مثلُ أي شيءٍ يكونُ الفاحِشُ؟ [قال] (١١) قال ابن عبَّاسٍ: ما فَحُشَ في قَلْبِكَ] (١٢). وقد نُقِلَ عنه أنه سُئِلَ: كم الكَثِير؟ فقال: شِبْرٌ في شِبْرٍ. وفي موضعٍ قال: قَدْرُ الكَفِّ فاحِشٌ. وفي موضعٍ قال: الذي يُوجِبُ الوُضُوءَ من ذلك إذا كان مِقْدارَ ما يَرْفَعُه الإِنسانُ بأصَابِعه الخَمْسِ من القَيْحِ والصَّدِيدِ والقَىْء، فلا بَأْسَ به. فَقِيلَ له: إن كان مِقْدَارَ عشرةِ أصَابِع؟ فرآهُ كَثِيرًا. قال الخَلَّالُ: والذي اسْتَقَرَّ عليه (١٣) قَوْلُه في الفاحِشِ، أنَّه علَى قَدْرِ ما يَسْتَفْحِشُه كُلُّ إنسانٍ في نَفْسِه. قال ابنُ عَقِيلٍ: إنما يُعْتَبَرُ ما يَفْحُشُ في نُفُوسِ أوْسَاطِ الناسِ، لا المُتَبَذِّلِين، ولا المُوَسْوِسِين، كما رجَعْنا في يَسِيرِ اللُّقَطَةِ الذي لا يَجِبُ تعْريفُه إلى ما لا تَتْبعُه نُفُوسُ أوْساطِ الناس. ونَصُّ أحمدَ في هذا كما حَكَيْناه، وذهَبَ إلى قولِ ابنِ عَبّاس، رَضِىَ اللهُ عنه. فصل: والقَيْحُ والصَّدِيدُ كالدَّمِ فيما ذَكَرْناه، وأَسْهَلُ وأَخَفُّ منه حُكْمًا عند أبى عبدِ اللَّه؛ لوُقُوعِ الاخْتِلافِ فيه، فإنَّه رُوِىَ عن ابنِ عُمَر، والحَسَن، أنهم لم يَرَوا القَيْحَ والصَّدِيدَ كالدَّمِ. وقال أبو مِجْلَزٍ في الصَّدِيد: لا شىءَ، إنما ذَكَر اللهُ الدَّمَ المَسْفُوحَ. وقال الأَوْزَاعِىُّ في قُرْحَةٍ سالَ منها كَغُسَالةِ اللَّحْمِ: لا وُضُوءَ فيه. وقال إسحاق: كل ما سِوَى الدَّمِ لا يُوجِبُ وُضُوءًا. وقال مجاهد، وعَطَاء، وعُرْوَة، والشَّعْبِىُّ، والزُّهْرِىُّ، وقَتَادةُ، والحَكَمُ، واللَّيْثُ: القَيْحُ بمَنْزِلَةِ الدَّمِ. فلذلك خَفَّ حُكْمُه عنده (١٤)، واختيارهُ مع ذلك إلْحَاقُه بالدَّمِ، وإثْباتُ مِثْل حُكْمِه فيه، ولكن الذي يَفْحُشُ منه يكون (١٥) أَكْثرَ مِن الذي يَفحُشُ من الدَّمِ.

Anmerkungen

(١١) تكملة يتم بها السياق.(١٢) سقط من الأصل، وتقدم بعضه، ويعضده ما يأتى في آخر الفصل.(١٣) سقط من الأصل.(١٤) أي عند أبى عبد اللَّه.(١٥) سقط من الأصل.