zwei authentische (Sahih) Hadithe vom Propheten - Allahs Segen und Friede auf ihm -; der Hadith von al-Bara' und der Hadith von Jabir b. Samura. Und ihr Hadith über Ibn 'Abbas hat keine Grundlage; er ist vielmehr eine Aussage von Ibn 'Abbas, die bei ihm stehen bleibt (Mawquf). Und selbst wenn er authentisch wäre, wäre es notwendig, unseren Hadith ihm vorzuziehen, da er authentischer und spezifischer (Khas) ist, und das Spezifische wird dem Allgemeinen (Amm) vorgezogen. Auch der Hadith von Jabir widerspricht unserem Hadith nicht, aufgrund seiner Authentizität und Spezifität. Wenn nun gesagt wird: Der Hadith von Jabir ist zeitlich später, folglich ist er abrogiert (Nasikh). Wir antworten: Diese Abrogation (Naskh) ist aus vier Gründen nicht korrekt. Erstens: Der Befehl zur Waschung nach dem Verzehr von Kamelfleisch erfolgte zeitlich nach der Abrogation der Waschung nach dem, was das Feuer berührt hat, oder gleichzeitig damit, mit dem Beweis, dass er den Befehl zur Waschung nach Kamelfleisch mit dem Verbot der Waschung nach Schaffleisch verknüpfte, welches Speisen sind, die das Feuer berührt hat. Entweder ist die Abrogation durch dieses Verbot erfolgt oder durch etwas, das ihm vorausging. Wenn sie dadurch erfolgte, dann ist der Befehl zur Waschung nach Kamelfleisch zeitgleich mit der Abrogation der Waschung nach dem, was das Feuer verändert hat. Wie kann es also [zulässig sein, dass] (11) er dadurch abrogiert wird? Zu den Bedingungen der Abrogation gehört das zeitliche Nachfolgen des Abrogierenden. Und selbst wenn die Abrogation (12) davor geschah, ist es nicht zulässig, dass er durch etwas abrogiert wird, das ihm vorausging. Zweitens: Der Verzehr von Kamelfleisch ist nur deshalb ein Nichtigkeitsgrund für den Wudu, weil es Kamelfleisch ist, nicht weil es etwas ist, das das Feuer berührt hat. Deshalb ist es auch dann ein Nichtigkeitsgrund, wenn es roh ist. Die Aufhebung einer der beiden Aspekte beweist nicht die Aufhebung des anderen, so wie wenn eine Frau aufgrund von Stillen (Rada') verboten wird und weil sie eine Stieftochter (Rabiba) ist; die Aufhebung des Verbots durch das Stillen ist keine Aufhebung des Verbots für die Stieftochter. Drittens: Ihre Nachricht ist allgemein (Amm) und unsere Nachricht ist spezifisch (Khas), und das Allgemeine wird nicht durch das Spezifische abrogiert; denn eine Bedingung (13) der Abrogation ist die Unmöglichkeit der Vereinbarkeit (al-Jam'), und die Vereinbarkeit zwischen dem Spezifischen und dem Allgemeinen ist möglich, indem man das Allgemeine auf das bezieht, was nicht den Bereich der Spezifizierung betrifft. Viertens: Unsere Nachricht ist authentisch und weit verbreitet (Mustafid), sie besitzt die Stärke der Authentizität, der weiten Verbreitung und der Spezifität, während ihre Nachricht schwach ist, da ihr diese drei Aspekte fehlen; daher ist es nicht zulässig, dass sie eine abrogierende Kraft für unsere Nachricht hat. Wenn gesagt wird: Der Befehl zur Waschung in eurer Nachricht lässt die Möglichkeit der Empfehlung (Istihbab) zu, also beziehen wir ihn darauf. Und es ist möglich, dass er mit der Waschung [vor und nach dem Essen] (14) das Waschen der Hände (15) meinte; denn wenn die Waschung (Wudu) in Verbindung mit Essen genannt wird, erfordert dies
(11) Weggefallen aus: M. (12) In M: "der Abrogierende" (al-Nasikh). (13) In M: "Bedingungen" (Shurut). (14) Weggefallen aus dem Original. (15) Im Original: "die Hand".