Wissenschaftler. Malik und al-Laith sagten: Es macht ihn ungültig, wenn es ein dünnes Kleidungsstück ist. Ebenso sagte Rabi'a: Wenn er sie aus Verlangen durch ein dünnes Kleidungsstück hindurch drückt; denn das Verlangen ist vorhanden. Al-Marrudhi sagte: Wir kennen niemanden, der dies außer Malik und al-Laith gesagt hat. Wir argumentieren damit, dass er den Körper der Frau nicht berührt hat; es gleicht also dem Fall, als ob er ihre Kleidung berührt hätte. Das Verlangen allein reicht nicht aus, wie wenn man einen Mann mit Verlangen berührt (17), oder wenn das Verlangen ohne Berührung vorhanden ist.
Abschnitt: Wenn eine Frau einen Mann berührt und bei beiden Verlangen entsteht, ist die offensichtliche Meinung von al-Khiraqi, dass der Wudu beider durch das Aufeinandertreffen ihrer Haut ungültig wird. Ahmad wurde gefragt: Was ist mit einer Frau, wenn sie ihren Ehemann berührt? Er sagte: Ich habe nichts dazu gehört, aber sie ist das weibliche Gegenstück zum Mann. Es gefällt mir, wenn sie den Wudu vollzieht. Denn die Frau ist eine der beiden am Kontakt Beteiligten, sie ist also wie der Mann. Der Wudu der berührten Person wird ebenfalls ungültig, wenn bei ihr Verlangen entsteht; denn bei dem, was durch das Aufeinandertreffen der Haut ungültig wird, gibt es keinen Unterschied zwischen dem Berührenden und dem Berührten, so wie beim Aufeinandertreffen der Genitalien. Es gibt diesbezüglich eine andere Überlieferung: Der Wudu der Frau und der Wudu der berührten Person werden nicht ungültig. Von al-Schafi'i gibt es zwei Meinungen, die den beiden Überlieferungen entsprechen. Der Grund für die Nicht-Ungültigkeit ist, dass der Text sich nur auf die Ungültigkeit durch die Berührung von Frauen bezieht und sich daher auf die berührenden Männer erstreckt, womit die Ungültigkeit auf diese beschränkt ist, wie bei der Berührung des Geschlechtsteils. Zudem gibt es für die Frau und die berührte Person keinen Text, und sie sind auch nicht im Sinne des Textes; denn die Berührung durch den Mann mit Verlangen ist ein Ort, an dem der zum Abbruch führende Madhy austreten kann, weshalb sie an seine Stelle gesetzt wurde. Dies findet sich bei der Frau nicht, und das Verlangen beim Berührenden ist stärker als bei der berührten Person und eher dazu geeignet, den Austritt zu bewirken, daher ist die Analogie auf beide nicht zulässig. Und wenn Text und Analogie ausscheiden, ist kein Beweis etabliert.
Abschnitt: Der Wudu wird nicht ungültig durch die Berührung eines abgetrennten Körperteils einer Frau; aufgrund des Wegfalls der Bezeichnung [Frau] und da es kein Ort für Verlangen mehr ist. Auch nicht durch das Berühren eines Mannes, eines Jungen oder wenn eine Frau eine Frau berührt (18); denn dies fällt nicht unter den Vers und entspricht auch nicht dem, was im Vers gemeint ist, da die Frau nach dem Gesetz und dem natürlichen Empfinden ein Ort für das Verlangen des Mannes ist, und dies verhält sich anders. Auch nicht durch das Berühren eines Tieres; aus demselben Grund. Auch nicht durch das Berühren einer unklaren Zwitterperson (Khuntha Muschkil); da es nicht bekannt ist, ob es ein Mann oder eine Frau ist. Auch nicht durch das Berühren eines Mannes durch eine Zwitterperson
(17) Im Original: "al-schahwa" (das Verlangen). (18) Im Original: "lams" (Berührung).
العِلْمِ. وقال مالِك، واللَّيْثُ: يَنْتَقِضُ إنْ كان ثَوْبًا رَقِيقًا. وكذلك قال رَبِيعةُ: إذا غمَزَها مِنْ وَرَاءِ ثَوْبٍ رَقِيقٍ لشَهْوةٍ؛ لأنَّ الشَّهْوةَ مَوْجُودةٌ. وقال المَرُّوذِىّ: لا نَعْلَمُ أحَدًا قالَ ذَلِكَ غيرَ مالِكٍ واللَّيْث. ولنا، أنَّهُ لم يَلْمَسْ جِسْمَ المَرْأَةِ؛ فأشْبَهَ ما لو لَمَسَ ثِيابَها، والشَّهْوَةُ بمُجَرَّدِها لا تَكْفِى، كما لو مَسَّ رَجُلًا بشَهْوةٍ (١٧)، أو وُجِدَتِ الشَّهْوَةُ مِنْ غَيْرِ لَمْسٍ.
فصل: وإنْ لمَسَت امْرَأةٌ رَجُلًا، ووُجِدَت الشهوةُ منهما، فظاهرُ كَلَامِ الْخِرَقِىِّ نَقْضُ وُضُوئِهما، بمُلاقاةِ بَشَرَتهما. وقد سُئِلَ أحْمَدُ عنِ المَرْأَةِ إذا مَسَّت زَوْجَها؟ قال: ما سَمِعْتُ فيه شيئًا، ولكن هي شَقِيقةُ الرَّجُلِ. يُعْجِبُنِى أنْ تَتَوَضَّأَ. لأَنَّ المَرْأةَ أحدُ المشتركَيْنِ في اللَّمْسِ، فهى كالرَّجُلِ. ويَنْتَقِضُ وُضوءُ المَلْمُوسِ إذا وُجِدَتْ منه الشَّهْوةُ؛ لأنَّ ما يَنْتَقِضُ بالْتِقاءِ البَشَرَتَيْنِ، لا فَرْقَ فيهِ بين اللَّامِسِ والمَلْمُوسِ، كالْتِقاءِ الخِتَانَيْنِ. وفيه رِوَايةٌ أُخْرَى: لا يَنْتَقِضُ وُضُوءُ المرأةِ، ولا وُضُوءُ المَلْمُوسِ. وللشَّافِعِىِّ قَوْلَانِ كالرِّوايَتَيْنِ. وَوَجْهُ عَدَمِ النَّقْضِ أنَّ النصَّ إنَّما وَرَدَ بالنَّقْضِ بمُلامَسةِ النِّسَاءِ، فيَتَنَاوَلُ اللَّامِسَ مِن الرِّجَالِ، فيخْتَصُّ به النَّقْضُ، كَلَمْسِ الفَرْجِ، ولأنَّ المَرْأَةَ والمَلْمُوسَ لا نَصَّ فيه، ولا هو في مَعْنَى المَنْصُوص؛ لأنَّ اللَّمْسَ مِنَ الرَّجُلِ مع الشَّهْوةِ مَظِنَّةٌ لخُرُوجِ المَذْىِ الناقِضِ، فأُقِيمَ مَقَامَهُ، ولا يُوجَدُ ذلك في حَقِّ المرأةِ، والشَّهْوةُ مِن اللَّامِسِ أشَدُّ منها في المَلْمُوسِ، وأَدْعَى إلى الخُرُوجِ، فلا يَصِحُّ القياسُ عليهما، وإذا امْتَنَعَ النَّصُّ والقِياسُ لم يَثْبُتِ الدليلُ.
فصل: ولا يَنْتَقِضُ الوُضُوءُ بِلَمْسِ عُضْوٍ مَقْطُوعٍ مِن المَرْأَةِ؛ لزَوَالِ الاسْمِ، وخُرُوجهِ عن أنْ يَكُونَ مَحَلًّا للشَّهْوةِ. ولا بمَسِّ رَجُلٍ ولا صَبِىٍّ، ولا بمَسِّ (١٨) المَرْأَةِ المَرْأةَ؛ لأنَّه لَيْسَ بدَاخِلٍ في الآيةِ، ولا هُوَ في مَعْنَى ما فِي الآيةِ، لأنَّ المَرْأةَ مَحَلٌّ لشَهْوةِ الرَّجُلِ شَرْعًا وطَبْعًا، وهذا بخِلَافِهِ. ولا بمَسِّ البَهِيمَةِ؛ لذلك. ولا بمَسِّ خُنْثَى مُشْكِلٍ؛ لأنَّه لا يُعْلَمُ كَوْنُه رَجُلًا ولا امْرأةً. ولا بمَسِّ الخُنْثَى لرَجُلٍ
(١٧) في الأصل: "الشهوة".(١٨) في الأصل: "لمس".