Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 51 - Rechtsfrage: Er sagte: (Wer sich der rituellen Reinheit gewiss ist und am Eintreten der Unreinheit zweifelt, oder sich der Unreinheit gewiss ist und an der rituellen Reinheit zweifelt, der verbleibt bei dem, dessen er sich gewiss ist) · ShamelaTranslate