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von ihm stammt, folglich ist die Verpflichtung zur Ganzkörperwaschung (Gusl) für ihn zweifelhaft, und keiner von beiden darf den anderen als Imam nehmen; da einer von beiden mit Gewissheit groß unrein (ğunub) ist, folglich ist ihr Gebet nicht gültig, so wie wenn jeder von beiden das Geräusch eines Blähwinds hört und annimmt, dass es von seinem Gefährten stammt, oder er nicht weiß, von wem von beiden es ist.

Abschnitt: Wenn er bei seiner Frau Beischlaf vollzieht, aber nicht in der Vulva, und sein Wasser zu ihrer Vulva rinnt und dann austritt, oder er bei ihr in der Vulva Beischlaf vollzieht, woraufhin sie die Ganzkörperwaschung vollzieht, und danach das Wasser des Mannes aus ihrer Vulva austritt, so obliegt ihr keine Ganzkörperwaschung (Gusl). Und dies sagten Qatāda, al-Auzāʿī und Isḥāq. Und al-Ḥasan sagte: Sie vollzieht die Ganzkörperwaschung; da es [aus ihm austretende Samenflüssigkeit] (24) ist, folglich ähnelt sie ihrem Wasser. Und das Erste ist vorzuziehen; da es nicht ihre Samenflüssigkeit ist, folglich ähnelt es anderem als der Samenflüssigkeit.

53 - Abhandlung; Er sagte: (Und das Zusammentreffen der beiden Beschneidungsstellen)

Das heißt: Das Verbergen der Eichel in der Vulva, denn dies ist es, was die Ganzkörperwaschung (Gusl) verpflichtend macht, gleich ob beide beschnitten sind oder nicht, und gleich ob seine Beschneidungsstelle ihre Beschneidungsstelle berührt oder nicht berührt. Und wenn die Beschneidungsstelle die Beschneidungsstelle ohne Eindringen (īlāğ) berührt, so gibt es übereinstimmend keine Ganzkörperwaschung (Gusl). Und die Rechtsgelehrten sind sich über die Verpflichtung zur Ganzkörperwaschung (Gusl) in dieser Abhandlung einig, außer dem, was von Dāwūd überliefert wurde, dass er sagte: Sie ist nicht verpflichtend; wegen seiner - der Friede sei auf ihm - Aussage: "Das Wasser (ist fällig) aufgrund des Wassers", und eine Gruppe der Gefährten, möge Gott mit ihnen zufrieden sein, sagte: Es gibt keine Ganzkörperwaschung (Gusl) für denjenigen, der Beischlaf vollzieht und abbricht. [Das heißt: keinen Samenerguss hat] (1). Und sie überlieferten darüber Hadithe vom Propheten - Friede und Segen Gottes seien auf ihm -. Und es war eine Erleichterung, die der Gesandte Gottes - Friede und Segen Gottes seien auf ihm - gewährte, dann ordnete er die Ganzkörperwaschung (Gusl) an. Sahl b. Saʿd sagte: Ubayy b. Kaʿb berichtete mir, dass "Das Wasser (ist fällig) aufgrund des Wassers" eine Erleichterung war, die der Gesandte Gottes - Friede und Segen Gottes seien auf ihm - gewährte, dann verbot er sie. Darauf ist man sich einig (2). Und dies überlieferten der Imam Aḥmad, Abū Dāwūd, Ibn Māğa,

Anmerkungen

(24) In der Handschrift (M): „wenn es herauskam“. (1) Fehlt in (M). (2) So wurde es überliefert. Es gehört nicht zu dem, worüber sich Bukhari und Muslim einig sind. Worüber sie sich einig sind, ist der Hadith von Ubayy ibn Ka'b, dass er sagte: O Gesandter Allahs, wenn ein Mann mit einer Frau beischläft und nicht zum Erguss kommt? Er antwortete: „Er soll das waschen, was die Frau von ihm berührt hat, dann die Wudu (rituelle Teilwaschung) vollziehen und beten.“ Ausgeführt von Bukhari im: Kapitel über das Waschen dessen, was von der Scheide der Frau berührt wurde, aus dem Buch über den Ghusl. Sahih al-Bukhari 1/81. Und Muslim im: Kapitel darüber, dass das Wasser nur vom Wasser kommt, aus dem Buch über die Menstruation. Sahih Muslim 1/270. Was die Aufhebung (Naskh) von „Das Wasser ist aus dem Wasser“ betrifft, so sind sie sich einig im Hadith von Abu Huraira vom Propheten – Allahs Segen und Friede seien auf ihm –, der sagte: „Wenn er sich zwischen ihre vier Gliedmaßen setzt und sie dann anstrengt, dann ist der Ghusl verpflichtend geworden.“ Ausgeführt von Bukhari im: Kapitel darüber, wenn sich die beiden beschnittenen Stellen treffen, aus dem Buch über den Ghusl. Sahih al-Bukhari 1/80. Und Muslim im: Kapitel über die Aufhebung (Naskh) von „Das Wasser ist aus dem Wasser“ aus dem Buch über die Menstruation. Sahih Muslim 1/271.

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Arabisch (Quelle)

منه، فوُجُوبُ الغُسْلِ عليه مَشْكُوكٌ فيه، وليس لأحَدِهما أن يَأْتَمَّ بصَاحِبِه؛ لأنَّ أحَدَهُما جُنُبٌ يَقِينًا، فلا تَصِحُّ صَلَاتُهما، كما لو سَمِعَ كُلُّ وَاحِدٍ منهما صَوْتَ رِيحٍ، يَظُنُّ أَنَّها مِنْ صاحِبِه، أو لا يَدْرِى مِنْ أَيِّهما هي. فصل: إذا وَطِىءَ امْرَأَتَه دُونَ الفَرْجِ، فَدَبَّ ماؤُهُ إلى فَرْجِها، ثم خرجَ، أو وَطِئَها في الفَرْجِ، فاغْتَسَلَتْ، ثم خرجَ ماءُ الرَّجُلِ مِنْ فَرْجِها، فلا غُسْلَ عليها. وبهذا قَالَ قَتَادَةُ، والأَوْزَاعِىُّ، وإسْحَاقُ. وقال الحسن: تَغْتَسِلُ؛ لِأَنَّه [مَنِىٌ خارِجٌ منه] (٢٤)، فأشْبَهَ ماءَها. والأوَّلُ أَوْلَى؛ لأنَّه ليس مَنِيَّها، فأشْبَهَ غَيْرَ المَنِىِّ. ٥٣ - مسألة؛ قال: (والْتِقَاءُ الخِتَانَيْنِ) يَعْنِى: تَغْيِيبَ الحَشَفَةِ في الفَرْجِ، فإنَّ هذا هو المُوْجِبُ للغُسْلِ، سواءٌ كانا مُخْتَتِنيْن أو لا، وسواءٌ أصابَ مَوْضِعُ الخِتَانِ منه مَوْضِعَ خِتَانِها أو لم يُصِبْه. ولَوْ مَسَّ الخِتَانُ الخِتَانَ مِنْ غيرِ إِيلَاجٍ فَلَا غُسْلَ بالاتِّفَاقِ. واتَّفَقَ الفُقَهاءُ على وُجُوبِ الغُسْلِ في هذه المسألةِ، إلَّا ما حُكِىَ عن داود أنَّه قال: لا يَجِبُ؛ لِقَوْلِه عليه السَّلَامُ: "الماءُ مِنَ الماءِ"، وكانَ جَمَاعَةٌ مِن الصحابةِ، رَضِىَ اللهُ عنهم، يقولون: لا غُسْلَ على مَنْ جَامَعَ فأَكْسَلَ. [يَعْنِى: لم يُنْزِلْ] (١). ورَوَوْا في ذلك أحادِيثَ عن النبيِّ -صلى اللَّه عليه وسلم-. وكانت رُخْصةً رَخَّصَ فيها رسولُ اللهِ -صلى اللَّه عليه وسلم- ثم أَمَرَ بالغُسْلِ، قالَ سَهْلُ بنُ سَعْدٍ: حَدَّثَنِى أُبَىُّ بنُ كَعْبٍ أنَّ "الماء مِنَ الماءِ" كان رُخْصَةً أَرْخَصَ فيها رسولُ اللهِ -صلى اللَّه عليه وسلم- ثم نَهَى عنها. مُتَّفَقٌ عليه (٢). ورَوَاهُ الإِمامُ أحمدُ، وأبو داود، وابنُ مَاجَه،

Anmerkungen

(٢٤) في م: "متى خرج".(١) سقط من: م.(٢) كذا ورد. وليس مما اتفق عليه البخاري ومسلم. والذي اتفقا عليه من حديث أبىّ بن كعب، أنه قال: يا رسول اللَّه، إذا جامع الرجل المرأة فلم ينزل؟ قال: "يَغْسِلُ مَا مَسَّ الْمَرْأَةَ مِنْهُ ثُمَّ يَتَوَضَّأُ ويُصَلِّى". أخرجه البخاري، في: باب غسل ما يصيب من فرج المرأة، من كتاب الغسل. صحيح البخاري ١/ ٨١. ومسلم، في: باب إنما الماء من الماء، من كتاب الحيض. صحيح مسلم ١/ ٢٧٠.أما نسخ "الماء من الماء" فقد اتفقا في حديث أبي هريرة، عن النبي -صلى اللَّه عليه وسلم-، قال: "إذَا جَلَسَ بَيْنَ شُعَبِهَا الْأَرْبَعِ ثُمَّ جَهَدَهَا فَقَدْ وَجَبَ الْغُسْلُ". أخرجه البخاري، في: باب إذا التقى الختانان، من كتاب الغسل. صحيح البخاري ١/ ٨٠. ومسلم، في: باب نسخ "الماء من الماء" من كتاب الحيض. صحيح مسلم ١/ ٢٧١.