Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 1 · Seite 336

Übersetzung · DE

KI-Übersetzung

und ich kenne diesbezüglich keinen Meinungsunterschied. Ibn al-Mundhir sagte: Es steht fest, dass der Gesandte Gottes – Friede und Segen Gottes seien auf ihm – nach (13) der Ohnmacht die Ganzkörperwaschung (Gusl) vollzog (14). Sie sind sich einig, dass es nicht verpflichtend ist, und weil der Verlust des Verstandes an sich die Ganzkörperwaschung (Gusl) nicht verpflichtend macht, und das Vorhandensein eines Samenergusses zweifelhaft ist, weichen wir also vom Gewissen nicht durch Zweifel ab; wenn jedoch bei beiden der Samenerguss mit Gewissheit festgestellt wird, so ist die Ganzkörperwaschung (Gusl) für sie verpflichtend, da es sich um einen feuchten Traum handelt und es somit unter die genannten Verpflichtungen fällt. Und es ist empfohlen, die Ganzkörperwaschung (Gusl) für all das zu vollziehen, wofür wir die Verpflichtung zur Ganzkörperwaschung (Gusl) verneint haben, aufgrund der Existenz dessen, was aus der Handlung des Propheten – Friede und Segen Gottes seien auf ihm – darauf hindeutet, und um dem Meinungsunterschied zu entgehen.

56 - Abhandlung; Er sagte: (Wenn die Menstruierende, der im Zustand großer Unreinheit Befindliche und der Polytheist ihre Hände in das Wasser tauchen, so ist es rein)

Was die Reinheit des Wassers betrifft, so gibt es dabei keine Unklarheit, es sei denn, an ihren Händen befände sich eine Unreinheit, denn ihre Körper sind rein, und diese rituellen Unreinheiten verlangen nicht, sie als unrein einzustufen. Ibn al-Mundhir sagte: Die große Mehrheit der Gelehrten ist sich einig, dass der Schweiß des im Zustand großer Unreinheit Befindlichen rein ist; dies ist von Ibn ʿUmar, Ibn ʿAbbās, ʿĀʾisha, möge Gott mit ihnen zufrieden sein, und anderen Rechtsgelehrten fest belegt. Und ʿĀʾisha sagte: Der Schweiß der Menstruierenden ist rein. All das ist die Aussage von Mālik, al-Schāfiʿī und den Anhängern der Meinung, und von anderen ist kein Meinungsunterschied zu ihnen überliefert worden. Abū Hurayra überlieferte, dass der Gesandte Gottes – Friede und Segen Gottes seien auf ihm – ihm auf einigen Wegen von Medina begegnete, während er im Zustand großer Unreinheit war; er sagte: Da schlich ich mich von ihm weg und vollzog die Ganzkörperwaschung (Gusl), dann kam ich; er fragte: „Wo warst du, o Abū Hurayra?“ Er sagte: O Gesandter Gottes, ich war im Zustand großer Unreinheit, und ich verabscheute es, mit dir zusammenzusitzen, während ich nicht in ritueller Reinheit war. Da sagte er: „Preis sei Gott! Der Gläubige wird nicht unrein.“ Die beiden Sahih-Werke sind sich darüber einig (1). Es wurde überliefert, dass einige Frauen des Propheten – Friede und Segen Gottes seien auf ihm – ihm eine Schüssel hinstellten, damit er die Gebetswaschung (Wudu) daraus vornehme. Da sagte eine Frau: Ich habe meine Hände in sie getaucht, während ich im Zustand großer Unreinheit bin. Er sagte: „Das Wasser gerät nicht in große Unreinheit“ (2). Und er sagte zu ʿĀʾisha: „Reiche mir die Palmblattmatte

Anmerkungen

(13) In M: "von". (14) Siehe: Das, was al-Bukhari überliefert hat im: Kapitel "Der Imam ist nur dazu da, um ihm zu folgen" aus dem Buch des Adhan. Sahih al-Bukhari 1/176. Und Muslim im: Kapitel "Die Nachfolge des Imams, wenn ihm ein Entschuldigungsgrund widerfährt" aus dem Buch des Gebets. Sahih Muslim 1/311. Und al-Nasa'i im: Kapitel "Das Folgen eines sitzend betenden Imams" aus dem Buch der Imamatschaft. al-Mujtaba 2/78. Sowie Imam Ahmad im: Musnad 2/52, 6/251. (1) Bereits auf Seite 33 behandelt. (2) Bereits auf den Seiten 31 und 33 behandelt.

Diese Übersetzung wurde mit KI-Unterstützung erstellt und durchläuft eine fortlaufende menschliche Prüfung. Fehler gefunden? Nutzen Sie die Feedback-Option im Lesemenü. Wie wir übersetzen

Arabisch (Quelle)

ولا أعْلَمُ في هذا خِلَافًا. قال ابنُ المُنْذِرِ: ثَبَتَ أنَّ رَسُولَ اللَّه -صلى اللَّه عليه وسلم- اغْتَسَلَ مِن (١٣) الإِغْمَاءِ (١٤). وأجْمَعُوا عَلَى أنَّه لا يَجِبُ، ولأنَّ زَوَالَ العَقْلِ في نَفْسِهِ ليس بمُوجِبٍ للغُسْلِ، ووُجُودُ الإِنْزَالِ مَشْكُوكٌ فيه، فلا نَزُولُ عَنِ اليَقِينِ بالشَّكِّ، فإن تُيُقِّنَ منهما الإِنْزَالُ فعليهما الغُسْلُ؛ لأنَّه يكونُ من احْتِلَامٍ، فيَدْخُلُ في جُمْلَةِ المُوجِبَاتِ المَذْكُورَةِ، ويُسْتَحَبُّ الغُسْلُ مِنْ جَمِيع ما نَفَيْنَا وُجُوبَ الغُسْلِ منه؛ لوُجُودِ ما يَدُلُّ عليه مِنْ فِعْلِ النَّبِيِّ -صلى اللَّه عليه وسلم- لَهُ، والخُرُوجِ مِن الخِلَافِ. ٥٦ - مسألة؛ قال: (والحائِضُ والجُنُبُ والمُشْرِكُ إذا غَمَسُوا أَيْدِيَهُمْ في الْمَاءِ، فَهُوَ طَاهِرٌ) أمَّا طَهَارَةُ الماءِ فلا إشْكَالَ فيه، إلَّا أنْ يكونَ على أَيْدِيهم نَجَاسَةٌ، فإنَّ أجْسَامَهُم طاهِرَةٌ، وهذه الأَحْدَاث لا تَقْتَضِى تَنْجِيسَها. قال ابنُ المُنْذِرِ: أجْمَعَ عَوَامُّ أهْلِ العِلْمِ على أنَّ عَرَقَ الجُنُبِ طَاهِرٌ، ثَبَتَ ذلك عن ابنِ عُمَر، وابنِ عَبَّاسٍ، وعائشة، رَضِىَ اللهُ عنهم، وغَيْرِهم مِن الفُقَهاءِ. وقالَت عائِشَة: عَرَقُ الحائِضِ طاهِرٌ. وكُلُّ ذلك قَوْلُ مالِكٍ، والشَّافِعِىِّ، وأَصْحابِ الرَّأْىِ، ولا يُحْفَظُ عن غَيْرِهِم خِلَافُهُم. وقد رَوَى أبو هُرَيْرة، أنَّ رَسُولَ اللَّه -صلى اللَّه عليه وسلم- لَقِيَه في بَعْضِ طُرُقِ المَدِينَةِ وهو جُنُبٌ، قال: فانْخَنَسْتُ مِنْهُ فاغْتَسَلْتُ، ثم جِئْتُ؛ فقال: "أيْنَ كُنْتَ يا أبَا هُرَيْرة؟ " قال: يا رَسُولَ اللهِ كُنْتُ جُنُبًا، فكَرِهْتُ أنْ أُجَالِسَكَ وأنَا عَلَى غَيْرِ طَهَارَةٍ. فقالَ: "سُبْحَانَ اللَّه! إنَّ المُؤمِنَ لا يَنْجُسُ" مُتَّفَقٌ عليه (١). ورُوِىَ أنَّ النبيَّ -صلى اللَّه عليه وسلم- قَدَّمَ إلَيْه بَعْضُ نِسَائِه قَصْعَةً لِيَتَوَضَّأ مِنْها. فقالت امْرَأةٌ: إنِّي غَمَسْتُ يَدَىَّ فِيها وأنَا جُنُبٌ. فقال: "الماءُ لا يُجْنِبُ" (٢). وقال لعائشة: "ناوِلِينِى الخُمْرةَ

Anmerkungen

(١٣) في م: "عن".(١٤) انظر: ما أخرجه البخاري، في: باب إنما جعل الإِمام ليؤتم به، من كتاب الأذان. صحيح البخاري ١/ ١٧٦. ومسلم، في: باب استخلاف الإمام إذا عرض له عذر، من كتاب الصلاة. صحيح مسلم ١/ ٣١١. والنسائى، في: باب الائتمام بالإمام يصلى قاعدا، من كتاب الإِمامة. المجتبى ٢/ ٧٨. والإمام أحمد، في: المسند ٢/ ٥٢، ٦/ ٢٥١.(١) تقدم في صفحة ٣٣.(٢) تقدم في صفحة ٣١، ٣٣.