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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 1 · Seite 33656 - Rechtsfrage: Er sagte: (Wenn eine menstruierende Frau, eine Person im Zustand der rituellen Unreinheit oder ein Polytheist ihre Hände in das Wasser tauchen, so bleibt es rein)

Übersetzung · DE

Darüber ist mir kein Dissens bekannt. Ibn al-Mundhir sagte: Es ist erwiesen, dass der Gesandte Gottes – Friede und Segen Gottes seien auf ihm – sich nach einer Ohnmacht (13) wusch (14). Sie waren sich einig, dass dies nicht verpflichtend ist; zudem ist der Verlust des Verstandes an sich kein Grund, der den Ghusl obligatorisch macht, und das Vorhandensein eines Samenergusses ist zweifelhaft, weshalb wir nicht aufgrund von Zweifel von der Gewissheit abweichen. Wenn jedoch bei beiden der Samenerguss mit Gewissheit festgestellt wird, so ist der Ghusl für sie verpflichtend, da dies dann aus einem feuchten Traum resultiert und somit unter die Gesamtheit der genannten Verpflichtungsgründe fällt. Es ist empfehlenswert, den Ghusl nach all jenen Dingen zu vollziehen, für die wir die Verpflichtung verneint haben, aufgrund dessen, was für ein Handeln des Propheten – Friede und Segen Gottes seien auf ihm – spricht, sowie um den Meinungsverschiedenheiten zu entgehen.

56 – Problem; er sagte: (Die menstruierende Frau, der im Zustand der rituellen Unreinheit befindliche [Dschunub] und der Polytheist [Muschrik], wenn sie ihre Hände in das Wasser tauchen, so ist es rein.)

Was die Reinheit des Wassers betrifft, so besteht daran kein Zweifel, außer wenn sich auf ihren Händen eine Unreinheit befände, denn ihre Körper sind rein, und diese rituellen Zustände (Hadath) führen nicht zu deren Verunreinigung. Ibn al-Mundhir sagte: Die Gelehrten waren sich einig, dass der Schweiß eines Dschunub rein ist; dies ist von Ibn 'Umar, Ibn 'Abbas und 'A'isha – Gott habe Wohlgefallen an ihnen – sowie von anderen Rechtsgelehrten überliefert worden. 'A'isha sagte: Der Schweiß einer menstruierenden Frau ist rein. All dies ist auch die Auffassung von Malik, al-Shafi'i und den Anhängern der Lehrmeinung (As-hab al-Ra'y), und es ist nicht bekannt, dass andere ihnen hierin widersprochen hätten. Es wurde von Abu Hurayra überliefert, dass der Gesandte Gottes – Friede und Segen Gottes seien auf ihm – ihn in einem der Wege Medinas traf, während er ein Dschunub war. Er sagte: Ich wich ihm aus und vollzog den Ghusl, dann kam ich zu ihm. Er fragte: "Wo warst du, Abu Hurayra?" Er antwortete: O Gesandter Gottes, ich war ein Dschunub und wollte nicht in deiner Gegenwart sitzen, während ich mich nicht im Zustand der rituellen Reinheit befinde. Er sagte daraufhin: "Subhanallah! Der Gläubige wird nicht unrein." Dies ist übereinstimmend überliefert (1). Es wurde zudem überliefert, dass eine der Frauen des Propheten – Friede und Segen Gottes seien auf ihm – ihm eine Schale reichte, damit er daraus die Waschung vollziehe. Eine Frau sagte: Ich habe meine Hände darin eingetaucht, während ich ein Dschunub war. Er sagte: "Das Wasser macht nicht unrein" (2). Und er sagte zu 'A'isha: "Reiche mir das Chumra (Gebetstuch)..."

Anmerkungen

(13) In M: "von". (14) Siehe: Das, was al-Bukhari überliefert hat im: Kapitel "Der Imam ist nur dazu da, um ihm zu folgen" aus dem Buch des Adhan. Sahih al-Bukhari 1/176. Und Muslim im: Kapitel "Die Nachfolge des Imams, wenn ihm ein Entschuldigungsgrund widerfährt" aus dem Buch des Gebets. Sahih Muslim 1/311. Und al-Nasa'i im: Kapitel "Das Folgen eines sitzend betenden Imams" aus dem Buch der Imamatschaft. al-Mujtaba 2/78. Sowie Imam Ahmad im: Musnad 2/52, 6/251. (1) Bereits auf Seite 33 behandelt. (2) Bereits auf den Seiten 31 und 33 behandelt.

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