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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 1 · Seite 33857 - Rechtsfrage: Er sagte: (Ein Mann soll nicht die Waschungen mit dem Restwasser einer Frau vollziehen, wenn sie mit dem Wasser allein war)

Übersetzung · DE

im Gefäß: Wenn beide sauber sind, ist nichts dagegen einzuwenden. An einer anderen Stelle (7) sagte er: "Ich sah kein Problem darin, dann aber wurde mir von Shu'ba über Muharib ibn Dithar von Ibn 'Umar berichtet, und es schien, als hätte ich davor Zurückhaltung (Heibah) empfunden." Er wurde bezüglich eines Dschunub gefragt, für den Wasser bereitgestellt wurde und der seine Hand hineintauchte, um dessen Temperatur zu prüfen: "Wenn es nur ein Finger ist, hoffe ich, dass es kein Problem darstellt. Wenn es jedoch die ganze Hand ist, so scheint er es als verwerflich (Karaha) angesehen zu haben." Er wurde nach einem Mann gefragt, der in das öffentliche Bad (Hammam) geht, niemanden bei sich hat und nichts hat, womit er Wasser auf seine Hand gießen kann; meinst du, dass er es mit seinem Mund nehmen soll? Er sagte: "Nein, seine Hand und sein Mund sind eins." Die Analogie (Qiyas) der Rechtsschule entspricht dem, was wir dargelegt haben, und die Aussage Ahmads ist auf die bloße Missbilligung (Karaha) zu beziehen, aufgrund der unterschiedlichen Ansichten dazu. Abu Yusuf sagte: "Wenn der Dschunub seine Hand in das Wasser taucht, verdirbt es nicht, wenn er jedoch seinen Fuß hineintaucht, verdirbt es; denn der Dschunub ist unrein (Nadschis), doch seine Hand wurde aufgrund der Notwendigkeit (Hadscha) entschuldigt." An-Nakha'i missbilligte die Waschung mit dem Restwasser (Su'r) einer menstruierenden Frau. Dschabir ibn Zaid sagte: "Man vollzieht damit keine Waschung für das Gebet." Die Mehrheit der Gelehrten sieht in ihrem Restwasser kein Problem, darunter al-Hasan, Mudschahid, az-Zuhri, Malik, al-Awza'i, ath-Thawri, asch-Schafi'i und Abu 'Ubaid. Wir haben die rituelle Reinheit des Dschunub und der menstruierenden Frau bereits bewiesen, und die Unterscheidung zwischen Hand und Fuß ist nicht stichhaltig, denn beide sind gleichgestellt, wenn sie mit einer Unreinheit in Berührung kommen, also sind sie auch in der Dschanaba (Zustand des Dschunub) gleichgestellt. Es ist möglich, dass wir dies (die Unterscheidung) dennoch vertreten, denn die Hand wird zum Schöpfen verwendet, und diese Absicht ist es, die verhindert, dass das Wasser als "verwendet" (Musta'mal) gilt. Dies trifft auf den Fuß nicht zu, da man nicht mit ihm schöpft; das Eintauchen des Fußes nach der Absicht zum Waschen wäre somit eine Verwendung des Wassers. Und Gott weiß es am besten.

57 - Frage: Er sagte: "Ein Mann darf sich nicht mit dem Restwasser (Fadl Wudu') der Frau waschen, wenn sie mit dem Wasser allein war."

Es gibt unterschiedliche Überlieferungen von Ahmad, möge Gott, der Erhabene, ihm barmherzig sein, bezüglich der Waschung des Mannes mit dem Restwasser (Tahur) einer Frau, wenn sie damit allein war. Die bekannteste von ihm ist, dass dies nicht zulässig ist. Dies ist auch die Ansicht von 'Abd Allah ibn Saridsch (3).

Anmerkungen

(7) Von: M. (1) In M: "Tahur" (reines Wasser). (2) In M: "Wudu'" (Waschung). (3) 'Abd Allah ibn Saridsch al-Muzani, ein Gefährte des Propheten, der in Basra lebte und vom Propheten – Friede und Segen Gottes seien auf ihm – und von den Gefährten überlieferte. Tahdhib al-Tahdhib 5/232, 233.

Arabisch (Quelle)

في الإِنَاءِ: إذا كانَا نَظِيفَيْنِ، فلا بَأْسَ به. وقال في مَوْضِعٍ آخَرَ (٧): كُنْتُ لا أَرَى به بَأْسًا، ثم حُدِّثْتُ عن شُعْبة، عن مُحارِب بنِ دثارٍ، عن ابنِ عُمَر، وكأنِّى تَهَيَّبْتُه. وسُئِلَ عن جُنُبٍ وُضِعَ له ماءٌ فأَدْخَلَ يَدَهُ يَنْظُرُ حَرَّهُ مِنْ بَرْدِه؟ قال: إنْ كان إصْبَعًا فأرجو أن لا يكونَ به بَأْسٌ، وإن كانَت اليَدَ أجْمَعَ فكأَنَّه كَرِهَه. وسُئِلَ عَنِ الرَّجُلِ يَدْخُلُ الحَمَّامَ، وليس معه أحَدٌ، ولا ما يَصُبُّ بهِ على يَدِه، أتَرَى أنْ يَأْخُذَ بفَمِهِ؟ قال: لَا، يَدُهُ وفَمُهُ واحِدٌ. وقِياسُ المَذْهَبِ ما ذكرناهُ، وكلامُ أحمدَ مَحْمُولٌ على الكَرَاهَةِ المُجَرَّدَةِ؛ لِمَا فِيهِ مِنَ الخِلَافِ. وقال أبو يوسُف: إنْ أَدْخَلَ الجُنُبُ يَدَهُ في الماءِ لم يَفْسُدْ، وإن أَدْخَلَ رِجْلَهُ فَسَدَ؛ لأنَّ الجُنُبَ نَجِسٌ، وعُفِىَ عَنْ يَدِه لِمَوْضِعِ الحاجةِ. وكَرِه النَّخَعِىُّ الوُضُوءَ بِسُؤْرِ الحائِضِ. وقال جابرُ بن زَيْد: لا يَتَوَضَّأُ به للصَّلَاةِ. وأكْثَرُ أهْلِ العِلْمِ لا يَرَوْنَ بِسُؤْرِها بَأْسًا؛ منهم الحَسَنُ، ومُجَاهِد، والزُّهْرىُّ، ومالِكٌ، والأَوْزَاعِىُّ، والثَّوْرِيُّ، والشَّافِعِىُّ، وأبُو عُبَيْدٍ. وقد دَلَّلْنَا على طَهَارَةِ الجُنُبِ والحائِضِ، والتَّفْرِيقُ بين اليَدِ والرِّجْلِ لا يَصِحُّ؛ لأنَّهُما اسْتَوَيَا فيما إذا أصَابَتْهُما نَجَاسَةٌ، فاسْتَوَيَا في الجَنَابَةِ، ويَحْتَمِلُ أن نَقُولَ بهِ؛ لأنَّ اليَدَ يُرَادُ بها الاغْتِرَافُ، وقَصْدُه هو المانِعُ مِنْ جَعْلِ الماءِ مُسْتَعْمَلًا، وهذا لا يُوجَدُ في الرِّجْلِ؛ لأنَّها لا يُغْتَرَفُ بِها، فكان غَمْسُها بعدَ إرَادَةِ الغَسْلِ اسْتِعْمالًا للماءِ. واللهُ أعْلمُ.

٥٧ - مسألة؛ قال: (ولا يَتَوَضَّأُ الرَّجُلُ بِفَضْلِ وَضُوءِ (١) المَرْأَةِ إذا خَلَتْ بالْماءِ)

اخْتَلَفَت الرِّوَايةُ عن أحمدَ، رَحِمَه اللهُ، في وُضُوءِ الرَّجُلِ بفَضْلِ طَهُورِ (٢) المَرْأَةِ إذا خَلَتْ به، والمشهورُ عنه: أنَّهُ لا يجوزُ ذلك. وهو قَوْلُ عَبْدِ اللهِ بنِ سَرْجِسَ (٣)

Anmerkungen

(٧) من: م.(١) في م: "طهور".(٢) في م: "وضوء".(٣) عبد اللَّه بن سرجس المزني، صحابي سكن البصرة، روى عن النبي -صلى اللَّه عليه وسلم- وعن الصحابة. تهذيب التهذيب ٥/ ٢٣٢, ٢٣٣.

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