Hadith von al-'Ala' ibn Ziyad (18), dass der Prophet - Friede und Segen Gottes seien auf ihm - den Ghusl vollzog und dabei einen Fleck bemerkte, den das Wasser nicht erreicht hatte, woraufhin er ihn mit seinem Haar verrieb. Er sagte: "Ja, ich verfahre danach." Ibn Madscha (19) überlieferte dies von Ibn 'Abbas, vom Propheten - Friede und Segen Gottes seien auf ihm. Ebenso wird von 'Ali überliefert, dass er sagte: Ein Mann kam zum Propheten - Friede und Segen Gottes seien auf ihm - und sagte: Ich habe den Ghusl wegen Dschanaba vollzogen und gebetet, dann wurde es hell (20) und ich sah eine Stelle von der Größe eines Fingernagels, die das Wasser nicht erreicht hatte. Da sagte der Gesandte Gottes - Friede und Segen Gottes seien auf ihm -: "Wenn du mit deiner Hand darüber gestrichen hättest, wäre es dir ausreichend gewesen." Dies wurde ebenfalls von Ibn Madscha überliefert (21). Muhanna sagte: Ahmad erwähnte mir gegenüber, dass der Prophet - Friede und Segen Gottes seien auf ihm - an einem Mann eine Stelle sah, die das Wasser nicht erreicht hatte, und er ihn anwies, sein Haar darüber auszudrücken (22). Von Ahmad wird auch überliefert, dass er sagte: Er nimmt frisches Wasser. Darin ist ein Hadith, der nicht gefestigt ist, bezüglich des Ausdrückens des Haares. Der Hadith von Ibn 'Abbas wurde ihm gegenüber erwähnt, dass der Prophet - Friede und Segen Gottes seien auf ihm - seine Haarlocke über einem Fleck auf seinem Körper ausdrückte. Er sagte: "Das ist es" (jedoch stufte er es nicht als authentisch ein). Das Korrekte ist, dass dies ausreichend ist, wenn es von der Feuchtigkeit der zweiten oder dritten Waschbewegung stammt und sein Wasser über jenen Fleck floss; denn das Waschen desselben mit dieser Feuchtigkeit ist wie das Waschen mit frischem Wasser, zusammen mit den diesbezüglichen Hadithen. Und Gott weiß es am besten.
60 - Fragestellung: Er sagte: (Und er verrichtet das Wudu' mit einem Mudd, dies ist ein Ratl und ein Drittel, und verrichtet den Ghusl mit einem Sa', dies sind vier Mudd).
Es gibt keinen uns bekannten Dissens darüber, dass der Mudd für das Wudu' und der Sa' für den Ghusl ausreichend sind. Safina (1) überlieferte, dass der Gesandte Gottes - Friede und Segen Gottes seien auf ihm - sich mit einem Sa' [an Wasser] (2) von der Dschanaba wusch und mit einem Mudd das Wudu' verrichtete. Überliefert von Muslim (3). Es wird überliefert, dass Leute Dschabir nach dem Ghusl fragten, und er sagte: Ein Sa' ist dir ausreichend. Ein Mann sagte: "Es reicht mir nicht." Dschabir entgegnete: "Es reichte jemandem, der mehr (4) Haar hatte als du und besser war als du." Er meinte damit den Propheten - Friede und Segen Gottes seien auf ihm -. (Beide einig darüber) (5). Es gibt dazu viele authentische Berichte. Der Sa' entspricht fünf Ratl und einem Drittel nach irakischem Maß, und der Mudd ist ein Viertel davon, also ein Ratl und ein Drittel. Dies ist die Ansicht von Malik, asch-Schafi'i, Ishaq, Abu 'Ubaid und Abu Yusuf. Abu Hanifa sagte: Der Sa' entspricht acht Ratl; denn Anas ibn Malik sagte: Der Gesandte Gottes - Friede und Segen Gottes seien auf ihm - pflegte das Wudu' mit einem Mudd - das sind zwei Ratl - und den Ghusl mit einem Sa' zu verrichten (6). Wir aber führen das an, was überliefert wurde, dass der Prophet - Friede und Segen Gottes seien auf ihm - zu Ka'b ibn 'Udschra sagte: "Speise sechs Arme mit einem Faraq an Speise" (Beide einig darüber) (7).
(18) Abu Nasr al-'Ala' ibn Ziyad ibn Matar al-'Adawi al-Basri, er überlieferte in mursal-Form vom Propheten - Friede und Segen Gottes seien auf ihm -; er gehörte zu den Gottesfürchtigen und Rezitatoren von Basra und verstarb im Jahr 94 n.H. Tahdhib al-Tahdhib 8/181, 182. (19) In: Kapitel darüber, wie jemand verfahren soll, der den Ghusl nach der Dschanaba vollzogen hat und ein Fleck auf seinem Körper blieb, den das Wasser nicht erreicht hat, aus dem Buch der Reinheit. Sunan Ibn Madscha 1/217. Ebenso von Imam Ahmad ausgegeben in: al-Musnad 1/243. (20) In den Sunan Ibn Madscha: "als es Tag wurde" (asbahtu). (21) An der vorgenannten Stelle, Seite 218. (22) Siehe: Kapitel darüber, wie jemand verfahren soll, der den Ghusl nach der Dschanaba vollzogen hat und ein Fleck auf seinem Körper blieb, den das Wasser nicht erreicht hat, aus dem Buch der Reinheit. Sunan Ibn Madscha 1/217. Siehe auch das, was auf Seite 186 vorangegangen ist. (1) Ein Mawla (Freigelassener) des Gesandten Gottes - Friede und Segen Gottes seien auf ihm - oder ein Mawla von Umm Salama, der Ehefrau des Propheten - Friede und Segen Gottes seien auf ihm -, sie war es, die ihn befreite. Usd al-Ghaba 2/411. (2) Fehlt im Original.