und du bist in der Lage, Wasser zu verwenden, also wusch er sich und starb. Als wir zum Propheten (Friede und Segen Gottes seien auf ihm) kamen, wurde ihm dies berichtet. Er sagte: „Sie haben ihn getötet, möge Gott sie töten! Warum haben sie nicht gefragt, wenn sie es nicht wussten? Die Heilung der Unwissenheit ist die Frage. Es hätte ihm genügt, den Tayammum zu vollziehen, einen Lappen um seine Wunde zu binden, dann darüber zu streichen und den Rest seines Körpers zu waschen.“ Dies wurde von Abu Dawud überliefert, und von Ibn 'Abbas in ähnlicher Weise. Und weil jedes Körperteil durch etwas gereinigt werden muss, wenn der gesamte Körper den gleichen Zustand in Bezug auf Krankheit oder Gesundheit aufweist. Daher ist dies für ihn verpflichtend, selbst wenn andere Körperteile anders beschaffen sind, genauso als ob er zum Großteil dazu gehörte; denn sein Urteil entfällt nicht aufgrund der Beschaffenheit anderer Teile. Was sie anführen, wird durch das Streichen über die Schuhe bei gleichzeitigem Waschen der restlichen Gliedmaßen der Waschung widerlegt. Zudem unterscheidet es sich von dem, womit sie analog schlossen, denn dies ist eine Verbindung von Ersatz und Ersetztem an ein und derselben Stelle, anders als hier: Der Tayammum ist hier Ersatz für das, was das Wasser nicht erreicht, nicht für das, was es erreicht.
Abschnitt: Was von der gesunden Haut nicht gewaschen werden kann, ohne dass sich das Wasser auf die Wunde ausbreitet, hat das gleiche Urteil wie die Wunde. Wenn er es nicht selbst handhaben kann und in der Lage ist, jemanden zu beauftragen, der es für ihn handhabt, ist ihm dies zur Pflicht. Wenn er dazu nicht fähig ist, vollzieht er den Tayammum, betet, und dies genügt ihm; denn er ist unfähig, es zu waschen, daher genügt ihm der Tayammum wie im Falle der Wunde.
Abschnitt: Wenn ein Verwundeter sich im Zustand der rituellen Unreinheit (Dschunub) befindet, hat er die Wahl: Wenn er möchte, zieht er den Tayammum dem Waschen vor, und wenn er möchte, verschiebt er ihn. Dies ist anders als in dem Fall, wenn der Tayammum aufgrund des Fehlens von Wasser vollzogen wird, das für alle seine Körperteile ausreicht; denn in jenem Fall ist er verpflichtet, das Wasser zuerst zu verwenden, da der Tayammum für das Fehlen (von Wasser) ist und sich erst nach dessen Verbrauch verwirklicht. Hier jedoch erfolgt der Tayammum aufgrund der Unfähigkeit, es im Bereich der Wunde zu verwenden, was in jedem Fall feststeht. Und weil
(12) Fehlt in M. (13) In M: „'alayhi“ (darüber). (14) In: Kapitel [über] den Verwundeten, der den Tayammum vollzieht, aus dem Buch der rituellen Reinigung. Sunan Abi Dawud 1/82. (15) Überliefert von Abu Dawud an der vorgenannten Stelle; ebenso überliefert von Ibn Madscha im Kapitel: Über den Verwundeten, der Dschunub wird und fürchtet, dass er sich selbst schadet, wenn er sich wäscht, aus dem Buch der rituellen Reinigung. Sunan Ibn Madscha 1/189. Und von Ad-Darimi im Kapitel: Der Verwundete, der Dschunub wird, aus dem Buch der rituellen Reinigung. Sunan Ad-Darimi 1/192. Und von Imam Ahmad im Musnad 1/330. (16) In M: „yantaqidu“ (widerlegbar). (17) In M: „ma'a wudschud“ (mit Vorhandensein). (18) In M: „al-dscharh“ (die Wunde).
وأنْتَ تَقْدِرُ على الماءِ، فاغْتَسَلَ، فمَاتَ، فلَمَّا قَدِمْنَا على النَّبِىِّ -صلى اللَّه عليه وسلم- أُخْبِرَ بذلك، فقالَ: "قَتَلُوهُ، قَتَلَهُم اللهُ، ألَا سَأَلُوا، إذْ لَمْ يَعْلَمُوا، فإنَّمَا شِفَاءُ العِىِّ السُّؤَالُ، إنَّما كَانَ يَكْفِيهِ أنْ يَتَيَمَّمَ، ويَعْصِبَ عَلَى جُرْحِهِ خِرْقَةً (١٢)، ثم يَمْسَحَ عَلَيْهَا (١٣)، ثم يَغْسِلَ سائِرَ جَسَدِهِ". رَوَاهُ أبو داود (١٤)، وعَن ابنِ عَبَّاسٍ مِثْلَه (١٥). ولأنَّ كلَّ جُزْءٍ مِن الجسدِ يجبُ تَطْهِيرُهُ بشيءٍ إذا اسْتَوَى الجِسْمُ كلُّه في المَرَضِ أو الصِّحَّة. فيجبُ ذلك فيه وإنْ خَالَفَهُ غيرُه، كما لو كان مِنْ جُمْلَةِ الأَكْثَرِ، فإنَّ حُكْمَه لا يَسْقُطُ بمَعْنًى في غيرِه، وما ذكرُوهُ مُنْتَقِضٌ (١٦) بالمَسْحِ عَلَى الخُفَّيْنِ مع غَسْلِ بَقِيَّةِ أعضاءِ الوُضُوءِ، ويُفارِقُ ما قاسُوا عليه، فإنه جَمْعٌ بَيْنَ البَدَلِ والمُبْدَلِ في مَحَلٍّ وَاحِدٍ، بِخِلافِ هذا، فإنَّ التَّيَمُّمَ بَدَلٌ عَمَّا لا يُصِيبُهُ الماءُ، دُونَ ما أصَابَهُ.
فصل: ما لا يُمْكِنُ غَسْلُهُ مِن الصَّحِيحِ إلَّا بانْتِشَارِ الماءِ إلى الجَرِيحِ، حُكْمُه حُكْمُ الجَرِيحِ، فإنْ لم يُمْكِنْه ضَبْطُه، وقَدَرَ أنْ يَسْتَنِيبَ مَنْ يَضْبِطُه، لَزِمَه ذلك، فإنْ عَجَزَ عن ذلك تَيَمَّمَ وصَلَّى وأَجْزَأَهُ؛ لأنَّه عَجَزَ عن غَسْلِهِ، فأَجْزَأَةُ التَّيَمُّمُ عنه كالجَرِيحِ.
فصل: إذا كان الجَرِيحُ جُنُبًا، فهو مُخَيَّرٌ، إنْ شاءَ قَدَّمَ التَّيَمُّمَ على الغُسْلِ، وإنْ شَاءَ أخَّرَهُ، بخِلَافِ ما إذا كان التَّيَمُّمُ لِعَدَمِ ما يَكْفِيهِ لجَمِيعِ أعْضَائِه، فإنَّهُ يَلْزَمُهُ اسْتِعْمَالُ الماءِ أوَّلًا؛ لأنَّ التَّيَمُّمَ للْعَدَمِ، ولا يَتَحَقَّقُ [إلا بعدَ فَراغِ الماءِ] (١٧). وههُنا التَّيَمُّمُ لِلْعَجْزِ عن اسْتِعْمَالِه في الجريحِ (١٨)، وهو مُتَحَقِّقٌ على كلِّ حالٍ، ولأنَّ
(١٢) سقط من: م.(١٣) في م: "عليه".(١٤) في: باب [في] المجروح يتيمم، من كتاب الطهارة. سنن أبي داود ١/ ٨٢.(١٥) أخرجه أبو داود في الوضع السابق، كما أخرجه ابن ماجه، في: باب في المجروح تصيبه الجنابة فيخاف على نفسه إن اغتسل، من كتاب الطهارة. سنن ابن ماجه ١/ ١٨٩. والدارمى، في: باب المجروح تصيبه الجنابة، من كتاب الطهارة. سنن الدارمي ١/ ١٩٢. والإِمام أحمد، في: المسند ١/ ٣٣٠.(١٦) في م: "ينتقض".(١٧) في م: "مع وجود".(١٨) في م: "الجرح".