Übersetzung · DE

KI-Übersetzung

Scheich, Möge Gott Erbarmen mit ihm haben, sagte: Und es ist in meinen Augen stark, dass wenn wir sagen, das Gebet wird durch das Erblicken von Wasser nicht ungültig, es ihm dann erlaubt ist, ein weiteres Gebet zu beginnen; weil das Erblicken des Wassers die Ersatzwaschung (Tayammum) nicht ungültig gemacht hat, und wenn sie ungültig würde, so würde auch das Gebet ungültig werden, und was danach vorliegt, ist nichts (8), was es ungültig macht, womit es dem ähnelt, als hätte er es erblickt, sich aber ein Raubtier zwischen ihm und dem Wasser befunden, und es dann verschüttet worden wäre, bevor das Hindernis beseitigt wurde, wobei es ihm erlaubt ist, so viel zu beten, wie er möchte, wie wenn er das Wasser nicht erblickt hätte.

Abschnitt: Wenn er die Ersatzwaschung (Tayammum) vollzieht und dann eine Karawane erblickt, bei der er vermutet, dass sie Wasser bei sich hat, und wir sagen, dass die Suche verpflichtend ist, oder er Grünanlagen oder etwas anderes erblickt, das auf Wasser hinweist, an einem Ort, an dem ihm die Suche verpflichtend ist, so wird seine Ersatzwaschung (Tayammum) ungültig. Und ebenso, wenn er eine Fata Morgana erblickt und sie für Wasser hält, wird seine Ersatzwaschung (Tayammum) ungültig. Und dies ist die Rechtsschule von al-Schāfiʿī; denn als die Suche verpflichtend wurde, wurde die Ersatzwaschung (Tayammum) ungültig. Und dies gilt unabhängig davon, ob sich das Gegenteil seiner Vermutung herausstellt oder nicht. Aber wenn er die Karawane oder die Grünanlage im Gebet erblickt, wird sein Gebet und seine Ersatzwaschung (Tayammum) nicht ungültig; weil er mit einer gewissen Rituellen Reinheit in dieses eingetreten ist, folglich vergeht sie nicht durch Zweifel. Und es ist möglich, dass seine Ersatzwaschung (Tayammum) auch dann nicht ungültig wird, wenn er sich außerhalb des Gebetes befindet; weil die gewisse Rituelle Reinheit nicht durch Zweifel ungültig wird, wie bei der Rituellen Reinheit durch Wasser, und die Verpflichtung zur Suche macht die Ersatzwaschung (Tayammum) nicht ungültig; denn dass sie ungültig macht, wird nur durch einen rechtlichen Beweis festgelegt, und hier gibt es weder einen Textbeleg noch den Sinn eines Textbelegs, womit der Beweis entfällt.

Abschnitt: Und wenn die Gebetszeit verstreicht, während er sich darin befindet, wird seine Ersatzwaschung (Tayammum) ungültig, und sein Gebet wird ungültig; weil seine Rituelle Reinheit mit dem Verstreichen ihrer Zeit endet, wodurch sein Gebet ungültig wird, genauso als ob die Zeit des Streichens abgelaufen wäre, während er sich im Gebet befindet.

Abschnitt: Und die Ersatzwaschung (Tayammum) für die Rituelle Unreinheit wird durch alles ungültig, was die Gebetswaschung ungültig macht, und zusätzlich durch das Erblicken des Wassers, das er verwenden kann, und das Verstreichen der Zeit, und einige unserer Gefährten fügten die Vermutung des Vorhandenseins von Wasser hinzu, gemäß dem, was wir erwähnt haben, und einige von ihnen fügten hinzu, dass, wenn er einen Turban oder lederne Socken (Khuff) ablegt, worüber er streichen darf, seine Ersatzwaschung (Tayammum) ungültig wird. Und es wurde erwähnt, dass Aḥmad dies explizit festgestellt hat; weil es die Gebetswaschung ungültig macht, macht es folglich auch die Ersatzwaschung (Tayammum) ungültig, wie ihre übrigen Nichtigkeitsgründe. Die richtige Ansicht ist, dass dies die Ersatzwaschung (Tayammum) nicht ungültig macht, und dies ist die Aussage der übrigen Rechtsgelehrten; weil die Ersatzwaschung (Tayammum) eine Rituelle Reinheit ist, bei der er nicht darüber gestrichen hat, folglich wird sie nicht durch das Ablegen ungültig, wie die Rituelle Reinheit durch Wasser, und genauso als wäre

Anmerkungen

(8) In M: „la“ (nein/nicht).

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Arabisch (Quelle)

الشَّيْخُ، رحمَه اللهُ: ويَقْوَى عندى أَنَّنا إذا قُلْنا لا تَبْطُلُ الصَّلَاةُ بِرُؤْيَةِ الماءِ. فله افْتِتَاحُ صَلَاةٍ أُخْرَى؛ لأنَّ رُؤْيَةَ الماءِ لم تُبْطِل التَّيَمُّمَ، ولو بَطلَ لَبَطَلَتِ الصَّلَاةُ، وما وُجِدَ بعدَها ما (٨) يُبْطِلُهُ، فأشْبَهَ ما لو رَآهُ وبينَه وبينَه سَبُعٌ ثم انْدَفَقَ قبلَ زَوَالِ المانِعِ، له أنْ يُصَلِّىَ ما يَشَاءُ، كما لو لم يَرَ الماءَ. فصل: إذا تَيَمَّمَ، ثم رَأَى رَكْبًا يَظُنُّ أنَّ معه مَاءً، وقُلْنَا بِوُجُوبِ الطَّلَبِ، أو رَأَى خُضْرَةً، أو شيئًا يَدُلُّ على الماءِ في مَوْضِعٍ يَلْزَمُه الطَّلَبُ فيه، بَطَلَ تَيَمُّمُه. وكذلك إنْ رَأَى سَرَابًا ظَنَّهُ مَاءً، بَطَلَ تَيَمُّمُهُ. وهذا مذهبُ الشَّافِعِيِّ؛ لأنَّه لَمَّا وَجَبَ الطَّلَبُ بَطلَ التَّيَمُّمُ. وسَوَاءٌ تَبَيَّنَ له خِلَافُ ظَنِّهِ أو لم يَتَبَيَّنْ. فأمَّا إنْ رَأَى الرَّكْبَ أو الخُضْرَةَ في الصلاةِ، لم تَبْطُلْ صَلَاتُهُ ولا تَيَمُّمُه؛ لأنَّهُ دَخَلَ فيها بِطَهَارَةٍ مُتَيَقَّنَةٍ، فلا تَزُولُ بالشَّكِّ. ويَحْتَمِلُ أنْ لا يَبْطُلَ تَيَمُّمُه أيضًا، إذا كان خَارِجًا مِن الصَّلَاةِ؛ لأنَّ الطَّهَارَةَ المُتَيَقَّنَةَ لا تَبْطُلُ بالشَّكِّ، كطَهارةِ الماءِ، وَوُجُوبُ الطَّلَبِ ليس بمُبْطِلٍ لِلتَّيَمُّمِ؛ لأنَّ كَوْنَه مُبْطِلًا إنَّمَا يَثْبُتُ بِدَلِيلٍ شَرْعِيٍّ، وليس في هذا نَصٌّ، ولا مَعْنَى نَصٍّ، فَيَنْتَفِى الدَّلِيلُ. فصل: وإنْ خَرَجَ وَقْتُ الصَّلَاةِ، وهو فيها، بَطَلَ تَيَمُّمُهُ، وبَطَلَتْ صَلَاتُه؛ لأنَّ طَهَارَتَهُ انْتَهَتْ بانْتِهاءِ وَقْتِها، فَبَطَلَتْ صَلَاتُه، كما لو انْقَضَتْ مُدَّةُ المَسْحِ، وهو في الصَّلَاةِ. فصل: ويَبْطُلُ التَّيَمُّمُ عن الحَدَثِ بِكُلِّ ما يُبْطِلُ الوُضُوءَ، ويَزِيدُ بِرُؤْيَةِ الماءِ المَقْدُور على اسْتِعْمَالِه، وخُرُوجِ الوَقْتِ، وزادَ بعضُ أصْحَابِنا ظَنَّ وُجُودِ الماءِ، على ما ذَكَرْنا، وزادَ بَعْضُهم ما لو نَزَعَ عِمَامَةً أو خُفًّا يَجُوزُ له المَسْحُ عليه؛ فإنَّه يَبْطُلُ تَيَمُّمُهُ. وذُكِرَ أنَّ أحمدَ نَصَّ عليه؛ لأنَّه مُبْطِلٌ لِلْوُضُوءِ، فأبْطَلَ التَّيَمُّمَ، كسائِرِ مُبْطِلَاتِهِ. والصَّحِيحُ أنَّ هذا ليس بِمُبْطِلٍ لِلتَّيَمُّمِ، وهذا قَوْلُ سَائِرِ الفُقَهَاءِ؛ لأنَّ التَّيَمُّمَ طَهَارَةٌ لم يَمْسَحْ فيها عليه، فلا يَبْطُلُ بِنَزْعِهِ، كطَهارةِ الماءِ، وكما لو كان

Anmerkungen

(٨) في م: "لا".