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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 1 · Seite 407Abschnitt

Übersetzung · DE

Kleidungsstücke, bei denen ein Bestreichen (Mash) nicht zulässig ist. Ihre Aussage, dass dies die rituelle Waschung aufhebt, ist nicht korrekt; denn was die rituelle Waschung aufhebt, ist das Ablegen dessen, was bestrichen wurde, und dies ist hier nicht gegeben. Zudem wird man durch die Erlaubnis zum Bestreichen nicht zum „Bestreicher“ und steht auch nicht auf dessen Stufe, ähnlich wie wenn jemand einen Turban trägt, bei dem das Bestreichen zulässig ist, er aber seinen Kopf darunter bestreicht; seine rituelle Reinheit wird durch das Ablegen des Turbans nicht ungültig.

Was das Tayammum bei ritueller Unreinheit durch Geschlechtsverkehr (Janaba) betrifft, so wird es nur durch das Sehen von Wasser, das Verstreichen der Zeit oder die Auslöser einer Ganzkörperwaschung (Ghusl) aufgehoben. Ebenso verhält es sich beim Tayammum für die rituelle Unreinheit durch Menstruation oder Wochenbett: dessen Rechtswirkung erlischt nur durch das Eintreten dieser Zustände oder durch einen der beiden genannten Gründe.

Abschnitt: Das Tayammum ist für alles zulässig, wofür man sich rituell reinigen muss, sei es für ein freiwilliges Gebet, das Berühren eines Koran-Exemplars (Mushaf), das Rezitieren des Korans, die Niederwerfung aus Anlass einer Koranrezitation (Sujud al-Tilawa) oder aus Dankbarkeit, oder für das Verweilen in einer Moschee. Ahmad sagte: „Er vollzieht Tayammum und rezitiert seinen Teil.“ Er meint damit die Person im Zustand der Janaba. Dies ist auch die Ansicht von 'Ata', Makhul, al-Zuhri, Rabi'ah, Yahya al-Ansari, Malik, al-Shafi'i, al-Thawri und den Vertretern der Vernunftlehre (Ashab al-Ra'y). Abu Makhrama sagte: „Man vollzieht Tayammum nur für ein Pflichtgebet.“ Al-Awza'i empfand es als verwerflich, wenn eine Person, die Tayammum vollzogen hat, den Koran berührt. Unser Beweis ist das Wort des Propheten (s): „Der reine Boden ist das Reinigungsmittel des Muslims, selbst wenn er zehn Jahre lang kein Wasser findet“, sowie seine Aussage (s): „Die Erde wurde für mich als Gebetsstätte und als Reinigungsmittel gemacht.“ Zudem wird dies durch die rituelle Reinigung mit Wasser ermöglicht, also ist es auch durch Tayammum erlaubt, wie beim Pflichtgebet.

Abschnitt: Wenn sich auf seinem Körper eine Unreinheit (Najasa) befindet und er aufgrund von Wassermangel oder der Furcht vor Schaden durch dessen Gebrauch nicht in der Lage ist, diese abzuwaschen, so vollzieht er dafür Tayammum und betet. Ahmad sagte: „Er ist wie eine Person im Zustand der Janaba, er vollzieht Tayammum.“ Eine ähnliche Auffassung wurde von al-Hasan überliefert. Von al-Awza'i, al-Thawri und Abu Thawr wurde überliefert, dass er sie mit Erde abreibt und betet; denn die Reinigung von Unreinheiten findet nur am Ort der Unreinheit statt, nicht an anderen Stellen. Der Qadi sagte: Es ist möglich, dass Ahmad mit seiner Aussage meint, er sei wie eine Person im Zustand der Janaba, die Tayammum vollzieht, das heißt, er..."

Anmerkungen

(9) Im Original: "far' ma huwa" ohne diakritische Punkte. (10) So überliefert, gemeint ist Bakir ibn 'Abd Allah ibn al-Ashaj, dessen Beiname (Kunja) Abu 'Abd Allah ist. Hier wurde er jedoch mit dem Namen seines Sohnes Makhrama benannt; siehe dazu bereits Seite 67. (11) Im Original: "Wudu'" (rituelle Waschung). (12) Bereits auf Seite 13 erwähnt.

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