... betet gemäß seinem Zustand, so wie eine Person im Zustand der Janaba betet, die Tayammum vollzieht. Dies ist die Auffassung der Mehrheit der Rechtsgelehrten, denn die Gesetzgebung (Scharia) hat das Tayammum nur für die rituelle Unreinheit (Hadath) vorgesehen, und das Abwaschen von Unreinheiten (Najasa) fällt nicht unter dessen Bedeutung; denn dies wird nur am Ort der Unreinheit vollzogen und nicht an einer anderen Stelle. Zudem ist der Zweck der Waschung die Beseitigung der Unreinheit, was durch Tayammum nicht erreicht wird. Unser Beweis ist das Wort des Propheten (s): „Der reine Boden ist das Reinigungsmittel des Muslims, selbst wenn er zehn Jahre lang kein Wasser findet“, sowie seine Aussage: „Die Erde wurde für mich als Gebetsstätte und als Reinigungsmittel gemacht.“ Zudem handelt es sich um eine Reinigung des Körpers, die für das Gebet angestrebt wird, weshalb bei Wassermangel oder der Furcht vor Schaden durch dessen Gebrauch das Tayammum zulässig ist, genau wie bei ritueller Unreinheit. Die Waschung unterscheidet sich vom Tayammum; denn bei der Reinigung von der rituellen Unreinheit (Hadath) wird [das Tayammum] auch an einer anderen als der betroffenen Stelle vollzogen, etwa wenn jemand Tayammum für eine Wunde am Bein oder eine Stelle am Körper außer dem Gesicht oder den Händen vornimmt, anders als bei der Waschung. Ihre Einrede, dass dies nicht gesetzlich festgelegt sei, widerlegen wir damit, dass dies unter die Allgemeinheit der Überlieferungen fällt und aufgrund des bereits Genannten der Bedeutung der rituellen Reinigung bei Hadath entspricht.
Wenn dies feststeht und er für die Unreinheit Tayammum vollzieht und betet, muss er das Gebet dann wiederholen? Hierüber gibt es zwei Überlieferungen. Abu al-Khattab sagte: Wenn er eine Wunde mit einer Unreinheit hat, deren Beseitigung ihm schaden würde, vollzieht er Tayammum und betet, und eine Wiederholung ist nicht erforderlich. Wenn er jedoch bei Wassermangel Tayammum für eine Unreinheit vollzieht und betet, so ist nach meiner Auffassung die Wiederholung erforderlich. Unsere Gefährten sagten: Er muss es nicht wiederholen, aufgrund der Aussage des Propheten (s): „Die Erde ist dir ausreichend, solange du kein Wasser findest.“ Zudem ist es eine Reinigungsform, die durch Tayammum ersetzt wurde, weshalb die Wiederholung nicht verpflichtend ist, genau wie bei der Reinigung von ritueller Unreinheit (Hadath) oder wenn er Tayammum für eine Wunde vollzieht, deren Reinigung schädlich wäre. Hätte er zudem ohne Tayammum gebetet, wäre eine Wiederholung nicht zwingend, daher gilt dies mit dem Tayammum erst recht. Wenn sich die Unreinheit jedoch auf seiner Kleidung oder nicht an seinem Körper befindet, so vollzieht er dafür kein Tayammum, denn das Tayammum ist eine körperliche Reinigung und kann daher nicht etwas ersetzen, das nicht den Körper betrifft, ebenso wie die Waschung. Auch ist es so, dass bei Dingen, die nicht den Körper betreffen, bei Unvermögen keine feste Substanz [wie Erde] an ihre Stelle treten kann, anders als beim Körper.
Abschnitt: Wenn bei jemandem sowohl eine Unreinheit als auch eine rituelle Unreinheit (Hadath) vorliegen und er nur über so viel Wasser verfügt, das nur für eines von beiden ausreicht, so wäscht er die Unreinheit ab und vollzieht Tayammum für die rituelle Unreinheit. Dies hat Ahmad ausdrücklich so festgelegt. Al-Khallal sagte: Abu 'Abd Allah [Ahmad] und Sufyan waren sich darin einig, und wir wissen von keinem Dissens in dieser Frage. Dies liegt daran, dass das Tayammum für die rituelle Unreinheit durch Text (Nass) und Konsens (Ijma') belegt ist, während es bei der Unreinheit (Najasa) umstritten ist. Wenn die Unreinheit auf seiner Kleidung ist, gibt er deren Waschung den Vorzug...
(13) In der Handschrift M: "min" (statt "'an").