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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 1 · Seite 410Abschnitt

Übersetzung · DE

Es sei denn, er benötigt es gegen den Durst, dann darf er es unter der Bedingung des Wertersatzes nehmen. Wenn eine Person im Zustand der Janaba und eine Person mit rituellem Hadath zusammentreffen, so hat die Person im Zustand der Janaba Vorrang, sofern das Wasser für sie ausreicht, da sie dadurch einen Nutzen erlangt, den die Person mit rituellem Hadath nicht erlangt. Wenn es nur dem Bedarf der Person mit rituellem Hadath entspricht, so hat diese den Vorrang, da sie dadurch eine vollständige Reinigung erlangt. Wenn es für keinen von beiden ausreicht, so hat die Person im Zustand der Janaba den Vorrang, da sie dadurch die Reinigung einiger ihrer Gliedmaßen erlangt. Wenn es für jeden von beiden ausreicht und ein Rest verbleibt, der für den anderen nicht ausreicht, so hat die Person mit rituellem Hadath den Vorrang, da ihr Rest von der Person im Zustand der Janaba genutzt werden kann; es ist jedoch auch möglich, dass die Person im Zustand der Janaba den Vorrang hat, da sie durch ihre Waschung einen Nutzen erlangt, den die Person mit rituellem Hadath nicht erlangt. Wenn jemand, der weniger Anrecht auf das Wasser hat als ein anderer, sich dieses aneignet und es benutzt, so handelt er zwar sündhaft, aber die Waschung ist gültig, da der andere kein Eigentumsrecht daran hatte, sondern der Vorzug nur aufgrund des stärkeren Bedürfnisses bestand.

Abschnitt: Ist es für denjenigen, der kein Wasser hat, verpönt (Makruh), mit seiner Ehefrau den Beischlaf zu vollziehen, wenn er nicht befürchten muss, dass er in Schwierigkeiten (Anat) gerät? Hierzu gibt es zwei Überlieferungen: Eine besagt, es ist verpönt, da er sich selbst eine Reinheit entzieht, deren Erhalt möglich gewesen wäre. Die zweite besagt, es ist nicht verpönt; dies ist die Ansicht von Dschabir ibn Zaid, al-Hasan, Qatada, al-Thawri, al-Awza'i, Ishaq, den Anhängern der Vernunft (As-hab al-Ra'y) und Ibn al-Mundhir. Von al-Awza'i wurde überliefert, dass, wenn zwischen ihm und seiner Ehefrau vier Nächte liegen, er sie aufsuchen soll, und wenn es drei oder weniger sind, er sie nicht aufsuchen soll. Die vorzuziehende Ansicht ist die Erlaubnis zum Beischlaf ohne Verpönung, da Abu Dharr zum Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: „Ich entferne mich vom Wasser, während meine Familie bei mir ist, und dann trifft mich die Djanaba, soll ich dann ohne Reinigung beten?“ Da sagte der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm: „Die gute Erde ist ein Reinigungsmittel.“ (Berichtet von Abu Dawud und al-Nasa'i). Auch Ibn Abbas hatte mit einer seiner römischen Sklavinnen Beischlaf, obwohl er kein Wasser hatte, und er betete mit seinen Gefährten, unter denen sich auch Ammar befand, und sie wiesen dies nicht zurück. Ishaq ibn Rahuyah sagte: Dies ist eine festgesetzte Sunna vom Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, bezüglich Abu Dharr, Ammar und anderen. Wenn sie also handeln und Wasser finden, mit dem sie ihre Geschlechtsteile waschen können, so sollen sie diese waschen und dann Tayammum vollziehen; finden sie keines, so sollen sie Tayammum für die Djanaba, den kleineren Hadath und die Unreinheit (Nadschasa) vollziehen und beten.

Anmerkungen

(17) Fehlt in M. (18) In der Vorlage: "fadl". (19) In M eine Ergänzung: "bainahu". (20) Bereits auf den Seiten 19, 21, 311 erwähnt.

Arabisch (Quelle)

يَأْذَنْ له فيه، إلَّا أنْ يَحْتَاجَ إليه لِلْعَطَشِ، فيأْخُذَهُ بِشَرْطِ الضَّمَانِ. وإنِ اجْتَمَعَ جُنُبٌ ومُحْدِثٌ، فالْجُنُبُ أحَقُّ إنْ كان الماءُ يَكْفِيهِ؛ لأنَّه يَسْتَفِيدُ بهِ ما لا يَسْتَفِيدُه المُحْدِثُ. وإنْ كان وَفْقَ حَاجَةِ المُحْدِثِ فهو أوْلَى به (١٧)؛ لأنَّه يَسْتَفِيدُ به طَهارةً كَامِلةً. وإنْ كان لا يَكْفِى واحدًا منهما، فالْجُنُبُ أَوْلَى به؛ لأنَّه يَسْتَفِيدُ به تَطْهِيرَ بَعْضِ أعْضَائِه. وإنْ كان يَكْفِى كُلَّ وَاحِدٍ منهما، ويَفْضُلُ مِنْه فَضْلَةٌ (١٨) لا تَكْفِى الآخَرَ، فالمُحْدِثُ أَوْلَى؛ لأنَّ فَضْلَتَه يُمْكِنُ لِلْجُنُبِ اسْتِعْمَالُها، ويَحْتَمِلُ أنَّ الْجُنُبَ أَوْلَى؛ لأنَّه يَسْتَفِيدُ بِغُسْلِهِ ما لا يَسْتَفِيدُ المُحْدِثُ. وإذا تَغَلَّبَ مَنْ غَيْرُه أوْلَى منه على الماءِ، فاسْتَعْمَلَه، كان مُسِيئًا، وأجْزَأَهُ؛ لأَنَّ الآخَرَ لم يَمْلِكُهُ، وإنَّما رَجَحَ لِشِدَّةِ حَاجَتِهِ.

فصل: وهل يُكْرَهُ لِلْعَادِمِ جِمَاعُ زَوْجَتِه إذا لم يخَفِ العَنَتَ؟ فِيهِ رِوايَتان: إحْدَاهُما، يُكْرَهُ؛ لأنَّه يُفَوِّتُ على نَفْسِه طَهَارَةً مُمْكِنًا بَقَاؤُها. والثانيةُ، لا يُكْرَهُ، وهو قَوْلُ جابرِ بنِ زيد، والحسنِ، وقَتَادَةَ، والثَّوْرِيِّ، والأَوْزَاعِيِّ، وإسحاق، وأصْحَابِ الرَّأْىِ، وابنِ المُنْذِرِ. وحُكِىَ عن الأوْزَاعِيِّ: أنَّه إنْ كان بينَه وبينَ أهْلِه أرْبَعُ لَيَالٍ، فَلْيُصِبْ أهْلَه، وإن كانَ (١٩) ثَلاثٌ فما دُونَها، فلا يُصِبْها. والأَوْلَى جَوَازُ إصَابَتِها مِنْ غيرِ كَرَاهَةٍ؛ لأنَّ أبا ذَرٍّ قال للِنَّبِيِّ -صلى اللَّه عليه وسلم-: إنِّي أعْزُبُ عَنِ الماءِ وَمَعِى أَهْلِى، فَتُصِيبَنِى الجَنَابَةُ فأُصَلِّى بِغَيْر طَهُورٍ؟ فقال النبيُّ -صلى اللَّه عليه وسلم-: "الصَّعِيدُ الطَّيِّبُ طَهُورُ (٢٠) ". رواه أبو داود والنَّسَائِيُّ. وأصابَ ابنُ عَبَّاس مِنْ جَارِيَةٍ له رُومِيَّة، وهو عادِمٌ لِلمَاءِ، وصَلَّى بأصْحَابِه وفيهم عَمَّارٌ، فلم يُنْكِرُوهُ. قال إسحاق بن رَاهُويَه: هو سُنَّةٌ مَسْنُونَةٌ عنِ النَّبِيِّ -صلى اللَّه عليه وسلم- فىِ أبى ذَرٍّ وعَمَّارٍ وغَيْرِهما. فإذا فعلا ووجَدَا مِنْ الماءِ ما يَغْسِلانِ به فَرْجَيْهما غسلاهُما، ثم تَيَمَّمَا، وإن لم يَجِدَا، تَيَمَّمَا لِلْجَنابةِ والحَدَثِ الأَصْغَرِ والنَّجَاسَةِ، وصَلَّيَا.

Anmerkungen

(١٧) سقط من: م.(١٨) في الأصل: "فضل".(١٩) في م زيادة: "بينه".(٢٠) تقدم في صفحات ١٩، ٢١، ٣١١.

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