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KI-Übersetzung

Die Überlieferung von Aḥmad zu dieser Abhandlung weicht voneinander ab. So wurde von ihm etwas Ähnliches überliefert, wie al-Chiraqī erwähnte, was die Aussage von al-Thawrī, al-Schāfiʿī und Isḥāq ist. Und es wurde von ihm überliefert: dass er das Streichen des Reisenden durchführt, ungeachtet dessen, ob er während der Anwesenheit (im Heimatort) für ein Gebet gestrichen hat oder mehr als das, sofern die Streichfrist nicht abläuft, während er anwesend ist. Dies ist die Rechtsschule von Abū Ḥanīfa, aufgrund seiner Aussage, Friede und Segen Gottes seien auf ihm: „Der Reisende streicht drei Tage und ihre Nächte.“ Und dieser ist ein Reisender, und weil er vor Ablauf der Streichfrist reiste, gleicht er jemandem, der vor dem Streichen nach der rituellen Unreinheit reiste. Dies ist die Wahl von al-Khallāl und seines Gefährten Abū Bakr. Al-Khallāl sagte: Aḥmad nahm seine erste Aussage zugunsten dieser zurück. Die Begründung für die Aussage von al-Chiraqī ist, dass es sich um eine gottesdienstliche Handlung handelt, die sich zwischen Anwesenheit und Reise unterscheidet; da einer ihrer beiden Teile in der Anwesenheit stattfand, überwiegt in ihr das Urteil der Anwesenheit, wie beim Gebet. Die Überlieferung besagt, dass der Reisende während seiner Reise drei Tage streichen soll, was denjenigen einschließt, der das Streichen auf seiner Reise begonnen hat, während in unserer Abhandlung die Zeitspanne, die in der Anwesenheit vergangen ist, angerechnet wird.

Abschnitt: Wenn er zweifelt, ob er das Streichen in der Anwesenheit oder auf (1) der Reise begonnen hat, so stützt er sich auf das Streichen eines Anwesenden; denn das Streichen ist bei Zweifeln über dessen Erlaubnis nicht zulässig. Erinnert er sich danach, dass er (2) das Streichen auf der Reise begonnen hatte, so ist es erlaubt, auf dem Streichen eines Reisenden aufzubauen. Und wenn er nach dem Tag und der Nacht mit Zweifel gebetet hat und dann Gewissheit erlangt, so muss er das wiederholen, was er mit Zweifel gebetet hat; denn er hat mit einer rituellen Reinheit gebetet, mit der er nicht beten durfte, und das ist, als ob er gebetet hätte, in der Annahme, er sei rituell unrein, sich dann aber daran erinnert, dass er die Gebetswaschung hatte, so wäre seine rituelle Reinheit zwar gültig, er muss das Gebet aber dennoch wiederholen. Wenn er mit Zweifel gestrichen hat, ist es gültig; denn die rituelle Reinheit ist bei Zweifel bezüglich ihrer Ursache gültig. Siehst du nicht, dass er, wenn er über eine rituelle Unreinheit zweifelt und dann die Gebetswaschung mit der Absicht vollzieht, die rituelle Unreinheit aufzuheben, und danach Gewissheit erlangt, dass er rituell unrein war, ihm dies ausreicht. Der umgekehrte Fall: Wenn er über den Eintritt der Zeit zweifelt, betet und dann Gewissheit erlangt, dass sie bereits eingetreten war, so reicht es ihm nicht aus. Ebenso stützt sich der Streichende, wenn er über den Zeitpunkt der rituellen Unreinheit zweifelt, auf das, was nach seiner Ansicht vorsichtiger ist. Diese Aufzweigung basiert auf der ersten Überlieferung, während er gemäß der zweiten das Streichen des Reisenden in jedem Fall ausführt.

83 - Abhandlung; Er sagte: (Und wenn ein Reisender weniger als einen Tag und eine Nacht streicht, dann ansässig wird oder ankommt, vollendet er

Anmerkungen

(1) Fehlt in M. (2) Fehlt in der Vorlage.

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Arabisch (Quelle)

اخْتَلَفَت الرِّوايةُ عن أحمدَ في هذه المسألةِ؛ فَرُوِىَ عنه مِثْلُ ما ذَكَرَ الْخِرَقِىُّ، وهو قَوْلُ الثَّوْرِىِّ، والشَّافِعِىِّ، وإسحاق، ورُوِىَ عنه: أنَّه يَمْسَحُ مَسْحَ المُسَافِرِ، سَوَاءٌ مَسَحَ في الحَضَرِ لِصَلَاةٍ أوْ أَكْثَر مِنها بعدَ أنْ لا تَنْقضِىَ مُدَّةُ المَسْحِ، وهو حَاضِرٌ. وهو مذهبُ أبي حنيفةَ؛ لِقَوْلهِ -صلى اللَّه عليه وسلم-: "يَمْسَحُ المُسَافِرُ ثَلَاثَةَ أَيَّامٍ ولَيَالِيهِنَّ". وهذا مُسَافِرٌ، ولأنَّهُ سَافَرَ قبلَ كَمالِ مُدَّةِ المَسْحِ، فأَشْبَهَ مَنْ سَافَرَ قبلَ المَسْحِ بعدَ الحَدَثِ. وهذا اخْتِيَارُ الخَلَّالِ، وصاحبِه أبى بكْرٍ. وقال الخَلَّالُ: رَجَعَ أحمدُ عن قَوْلِه الأوَّلِ إلى هذا. ووَجْهُ قَوْلِ الْخِرَقِيِّ أَنَّها عِبَادَةٌ تَخْتَلِفُ بالحَضَرِ والسَّفَرِ، وُجِدَ أحَدُ طَرَفَيْها في الحَضَرِ، فَغَلَبَ فيها حُكْمُ الحَضَرِ، كالصَّلاةِ، والخَبَرُ يَقْتَضِى أنْ يَمْسَحَ المُسَافِرُ ثلاثًا في سَفَرِهِ، وهذا يَتَنَاولُ مَنِ ابْتَدَأ المَسْحَ في سَفَرِهِ، وفي مَسْأَلَتِنا يَحْتَسِبُ بِالمُدَّةِ التي مَضَتْ في الحَضَرِ. فصل: فإنْ شَكَّ، هل ابْتَدَأَ المَسْحَ في الحَضَر أو في (١) السَّفَرِ، بَنىَ على مَسْحِ حاضِرٍ؛ لأنَّه لا يَجُوزُ المَسْحُ مع الشَّكِّ في إبَاحَتِهِ. فإنْ ذَكَرَ بعدُ أنَّه كان (٢) قد ابْتَدَأ المَسْحَ في السَّفَرِ، جازَ البِنَاءُ على مَسْحِ مُسَافِرٍ. وإنْ كان قد صَلَّى بعدَ اليَوْمِ واللَّيْلَةِ مع الشَّكِّ، ثم تَيَقَّنَ، فعليه إعادَةُ ما صَلَّى مع الشَّكِّ؛ لأنَّه صَلَّى بِطَهارةٍ لم يكنْ له أنْ يُصَلِّىَ بها، فهو كما لو صَلَّى يَعْتَقِدُ أنَّه مُحْدِثٌ، ثم ذَكَرَ أنَّه كان على وُضُوءٍ، كانَتْ طَهَارَتُهُ صَحِيحَةً، وعليه إعادُة الصَّلاةِ. وإنْ كان مَسَحَ مع الشَّكِّ، صَحَّ؛ لأنَّ الطَّهارةَ تَصِحُّ مع الشَّكِّ في سَبَبِها، ألا تَرَى أنَّه لو شَكَّ في الحَدَثِ، فتَوَضَّأَ يَنْوِى رَفْعَ الحَدَثِ، ثم تَيَقَّنَ أنَّه كان مُحْدِثًا، أجْزَأهُ. وعَكْسُهُ: ما لو شَكَّ في دُخُولِ الوَقْتِ، فَصَلَّى، ثم تَيَقَّنَ أنَّه كان قد دَخَلَ، لم يُجْزِهِ. وكذلك إنْ شَكَّ المَاسِحُ في وَقْتِ الحَدَثِ، بَنَى على الأَحْوَطِ عندَهُ. وهذا التَّفْرِيعُ على الرِّوايةِ الأُولَى، فأَمَّا على الثَّانِيةِ، فإنَّه يَمْسَحُ مَسْحَ المُسَافِرِ على كُلِّ حَالٍ. ٨٣ - مسألة؛ قال: (وإذَا مَسَحَ مُسَافِرٌ أقَلَّ مِنْ يَومٍ ولَيْلَةٍ، ثُمَّ أقَامَ أوْ قَدِمَ، أَتَمَّ

Anmerkungen

(١) سقط من: م.(٢) سقط من: الأصل.