darunter, ist es zulässig. Ähnliches sagte al-Hasan. Malik sagte: Wenn es viel ist und das Ausmaß übersteigt, ist es nicht zulässig, andernfalls ist es zulässig. Sie stützten sich auf die Allgemeinheit des Hadith und darauf, dass es ein Lederstrumpf (Khuff) ist, mit dem man weiterhin gehen kann, weshalb er dem unversehrten ähnelt. Zudem sind die Lederstrümpfe der Araber in der Mehrheit zerrissen, und der Prophet (Friede und Segen Gottes seien auf ihm) ordnete das Streichen über sie an, ohne eine Differenzierung vorzunehmen, was sich auf die bei ihnen gebräuchlichen Lederstrümpfe bezieht. Unser Argument ist, dass er den Fuß nicht bedeckt, weshalb das Streichen darüber nicht zulässig ist, so wie wenn der Riss groß und exzessiv wäre oder in Analogie zu etwas anderem als einem Lederstrumpf. Zudem ist die Regelung für das Sichtbare das Waschen und für das Bedeckte das Streichen; wenn beides zusammenkommt, überwiegt die Regelung des Waschens, wie wenn einer seiner Füße entblößt wäre.
Abschnitt: Das Streichen über Wickelgamaschen und Stofffetzen ist nicht zulässig. Ahmad hat dies explizit festgelegt. Man fragte ihn: „Die Leute aus dem Bergland wickeln sich Gamaschen bis zur Wadenmitte um ihre Füße?“ Er sagte: „Das Streichen darüber ist nicht ausreichend, es sei denn, es handelt sich um eine Socke.“ Dies liegt daran, dass eine Wickelgamasche nicht von selbst hält, sondern nur durch das Festbinden, und uns ist in dieser Frage kein Widerspruch bekannt.
88 - Rechtsfrage: Er sagte: (Und er streicht über den Spann des Fußes).
Die Sunna ist das Streichen über die Oberseite des Lederstrumpfes, nicht über seine Unterseite oder Ferse. Man legt die Hand auf die Stelle der Zehen und zieht sie dann in einer Linie mit den Fingern zum Unterschenkel. Wenn man von der Wade zu den Zehen streicht, ist dies zulässig, jedoch ist das Erste die Sunna. Es gehört nicht zur Sunna, über die Unterseite oder die Ferse zu streichen. Dies sagten auch 'Urwa, 'Ata', al-Hasan, al-Nakha'i, al-Thawri, al-Awza'i, Ishaq, die Anhänger der Vernunft (Ashab al-Ra'y) und Ibn al-Mundhir. Von Sa'd wurde überliefert, dass er das Streichen über die Ober- und Unterseite für richtig hielt. Dies wurde auch von Ibn 'Umar, 'Umar ibn 'Abd al-'Aziz, al-Zuhri, Makhul, Ibn al-Mubarak, Malik und al-Shafi'i überliefert, aufgrund der Überlieferung von al-Mughira ibn Shu'ba, der sagte: „Ich verrichtete die Waschung für den Gesandten Gottes (Friede und Segen Gottes seien auf ihm), und er strich über die Oberseite und die Unterseite des Lederstrumpfes.“ Dies wurde von Ibn Maja überliefert. Zudem gleicht die Unterseite der Stelle der rituellen Pflicht, also ähnelt sie der Oberseite. Unser Argument ist die Aussage von Ali (möge Gott mit ihm zufrieden sein): „Wenn die Religion durch Meinung bestimmt würde, wäre die Unterseite des Lederstrumpfes für das Streichen eher geeignet als die Oberseite, doch ich habe den Gesandten Gottes (Friede und Segen Gottes seien auf ihm) über die Oberseite seiner beiden Lederstrümpfe streichen sehen.“ Dies wurde von Abu Dawud überliefert.
(3) Shaykh al-Islam Ibn Taymiyya sagte: „Das Richtige ist, dass man über Wickelgamaschen streicht, denn sie sind eher für das Streichen geeignet als Lederstrümpfe und Socken.“ Siehe seine Argumentation dazu in al-Fatawa 21/185.
(1) In: Kapitel über das Streichen über die Oberseite und Unterseite des Lederstrumpfes, aus dem Buch der rituellen Reinheit. Sunan Ibn Maja 1/183. Al-Tirmidhi hat dies ebenfalls überliefert in: Kapitel über das Streichen über die Lederstrümpfe an der Oberseite und Unterseite, aus den Kapiteln der rituellen Reinheit. 'Aridat al-Ahwadhi 1/146.
أقَلَّ، جازَ. ونَحْوَه قال الحسنُ، وقال مالِكٌ: إنْ كَثُرَ وتَفاحَشَ، لم يَجُزْ، وإلَّا، جازَ. وتَعَلَّقُوا بعُمُومِ الحَدِيثِ، وبأنَّهُ خُفٌّ يُمْكِنُ مُتَابَعَةُ المَشْىِ فيه، فأَشْبَهَ الصَّحِيحَ. ولأنَّ الغَالِبَ على خِفَافِ العَرَبِ كَوْنُها مُخَرَّقَةً. وقد أمَرَ النبيُّ -صلى اللَّه عليه وسلم- بِمَسْحِها مِنْ غَيْرِ تَفْصِيلٍ، فيَنْصَرِفُ إلى الخِفَافِ المَلْبُوسَةِ عِنْدَهم غَالِبًا. ولَنا، أنَّهُ غيرُ سَاتِرٍ لِلْقَدَمِ، فلم يَجُزِ المَسْحُ عليه، كما لو كَثُرَ وتَفاحَشَ، أو قِيَاسًا على غيرِ الخُفِّ، ولأنَّ حُكْمَ ما ظَهَرَ الغَسْلُ، وما اسْتَتَرَ المَسْحُ، فإذا اجْتَمَعَا، غَلَبَ حُكْمُ الغَسْلِ، كما لو انْكَشَفَتْ إحْدَى قَدَمَيْهِ.
فصل: ولا يَجُوزُ المَسْحُ على اللَّفَائِفِ والخِرَقِ. نَصَّ عليه أحمدُ. وقِيلَ له: إنَّ أهلَ الجَبَلِ يَلُفُّونَ على أرْجُلِهِم لَفَائِفَ إلى نِصْفِ السَّاقِ؟ قال: لا يُجْزِئُه المَسْحُ على ذلك، إلَّا أنْ يكونَ جَوْرَبًا. وذلك لأَنَّ اللُّفَافَةَ لا تَثْبُتُ بِنَفْسِها، إنَّما تَثْبُتُ بِشَدِّهَا، ولا نَعْلَمُ في هذا خِلَافًا (٣).
٨٨ - مسألة؛ قال: (ويَمْسَحُ عَلَى ظَاهِرِ القَدَمِ)
السُّنَّةُ مَسْحُ أعْلَى الخُفِّ دُونَ أسْفَلِهِ وعَقِبِه، فيَضَعُ يَدَهُ على مَوْضِعِ الأصَابِعِ، ثمَّ يَجُرُّها إلى سَاقِهِ خَطًّا بأصابِعِهِ. وإنْ مَسَحَ مِنْ ساقِهِ إلى أصابِعِهِ، جازَ، والأوَّلُ المَسْنُونُ. ولا يُسَنُّ مَسْحُ أَسْفَلِهِ، ولا عَقِبِهِ. بذلك قال عُرْوَة، وعَطَاء، والحسنُ، والنَّخَعِىُّ، والثَّوْرِىُّ، والأَوْزَاعِىُّ، وإسحاق، وأصْحَابُ الرَّأْىِ، وابْنُ المُنْذِرِ. ورُوِىَ عن سَعْد أنَّه كان يَرَى مَسْحَ ظَاهِرِهِ وبَاطِنِه. ورُوِىَ أيضًا عَن ابْنِ عُمَرَ، وعُمَرَ بن عبد العزيز، والزُّهْرِىِّ، ومَكْحُولٍ، وابْنِ المُبَارَكِ، ومَالِك، والشَّافِعِىِّ؛ لِمَا رَوَى المُغِيرَةُ بنُ شُعْبةَ، قال: وَضَّأْتُ رسولَ اللهِ -صلى اللَّه عليه وسلم-، فمَسَحَ أعْلَى الخُفِّ وأسْفَلَهُ. رواهُ ابْنُ مَاجَه (١)، ولأنَّهُ يُحَاذِى مَحَلَّ الفَرْضِ، فأشْبَهَ ظَاهِرَهُ. ولَنا، قَوْلُ
(٣) قال شيخ الإسلام ابن تيمية: "والصواب أنه يمسح على اللفائف، وهى بالمسح أولى من الخف والجورب". انظر احتجاجه لهذا في الفتاوى ٢١/ ١٨٥.(١) في: باب في المسح أعلى الخف وأسفله، من كتاب الطهارة. سنن ابن ماجه ١/ ١٨٣. وأخرجه الترمذي أيضًا، في: باب في المسح على الخفين أعلاه وأسفله، من أبواب الطهارة. عارضة الأحوذى ١/ ١٤٦.