Er bestrich lediglich die Oberseite des Lederstrumpfes, und es gibt keinen Dissens darüber, dass das Bestreichen der Oberseite gültig ist. Ibn al-Mundhir sagte: Ich kenne niemanden, der das Bestreichen der Lederstrümpfe vertritt und sagt, dass das Bestreichen der Oberseite des Lederstrumpfes nicht gültig sei.
Abschnitt: Das Urteil über das Bestreichen der Ferse des Lederstrumpfes ist wie das Urteil über das Bestreichen seiner Unterseite, da diese kein Ort für die rituelle Pflicht des Bestreichens ist, sie ist also wie seine Unterseite.
90 – Problem: Er sagte: (Und Mann und Frau sind in dieser Hinsicht gleichgestellt.)
Das heißt, beim Bestreichen der Lederstrümpfe sowie in allen anderen dazugehörigen Urteilen und Bedingungen; dies aufgrund der Allgemeinheit der Überlieferung und weil es ein Bestreichen ist, das an die Stelle des Waschens gesetzt wurde, womit Männer und Frauen gleichgestellt sind, wie beim Tayammum. Es gibt keinen Unterschied zwischen einer Frau mit Mustahada (Dauerblutung), jemandem mit Harninkontinenz und anderen. Einige der Shafi'iten sagten: Es ist ihnen nicht erlaubt, länger als für eine Gebetszeit über den Lederstrumpf zu streichen, da die rituelle Reinheit (Tahara), mit der sie die Lederstrümpfe angezogen haben, für mehr als das nicht als zulässig erachtet wird. Wir stützen uns auf die Allgemeinheit seiner Aussage (Friede und Segen Gottes seien auf ihm): "Der Ansässige streicht einen Tag und eine Nacht, und der Reisende drei Tage und drei Nächte." Und weil das Bestreichen nicht durch die Dinge, die die rituelle Waschung (Wudu) ungültig machen, hinfällig wird, wird es auch nicht durch das Verstreichen der Zeit hinfällig. Wenn jedoch der Grund für ihre Ausnahmeregelung entfällt, so vervollständigen sie ihr Gebet in ihrem jeweiligen Rahmen, und es ist ihnen nicht gestattet, mit jener Tahara weiterzustreichen, wie beim Tayammum, wenn man die Fähigkeit erlangt, Wasser zu benutzen; man streicht dann nicht über den Lederstrumpf, der über dem Tayammum angezogen wurde.
Abschnitt: Es ist zulässig, über den Turban zu streichen. Ibn al-Mundhir sagte: Zu denen, die über den Turban strichen, gehörten Abu Bakr al-Siddiq, und diese Meinung vertraten auch 'Umar, Anas, Abu Umama; es wurde von Sa'id ibn Malik und Abu al-Darda (Gott möge mit ihnen zufrieden sein) überliefert, und dies ist die Ansicht von 'Umar ibn 'Abd al-'Aziz, al-Hasan, Qatada, Makhul, al-Awza'i, Abu Thawr und Ibn al-Mundhir. 'Urwa, al-Nakha'i, al-Sha'bi, al-Qasim, Malik, al-Shafi'i und die Anhänger des Ra'y (Rationalisten) sagten: Man streicht nicht darüber, wegen des Wortes Gottes, des Erhabenen: {Und streicht über eure Köpfe}. Und weil es mit keiner Mühsal verbunden ist, ihn abzunehmen, ist das Bestreichen darüber nicht zulässig, wie bei den Ärmeln. Wir stützen uns auf das, was von al-Mughira ibn Shu'ba überliefert wurde: Der Gesandte Gottes (Friede und Segen Gottes seien auf ihm) vollzog die Waschung und strich über die beiden Lederstrümpfe und den Turban. Al-Tirmidhi sagte: Dies ist ein Hadith Hasan Sahih (guter, authentischer Hadith). Und bei Muslim: Der Prophet (Friede und Segen Gottes seien auf ihm) strich über die Lederstrümpfe und den Schleier (Khimar). Ahmad sagte: Er ist über fünf Überlieferungswege vom Propheten (Friede und Segen Gottes seien auf ihm) überliefert. Al-Khallal überlieferte mit seinem Isnad von 'Umar (Gott möge mit ihm zufrieden sein), dass er sagte: Wer sich nicht durch das Bestreichen über den Turban reinigt, den möge Gott auch nicht reinigen. Und weil es sich um eine Bedeckung an einem Ort handelt, für den die Gesetzgebung das Bestreichen vorsieht, ist das Bestreichen darüber zulässig, wie bei den Lederstrümpfen. Und weil der Kopf ein Körperteil ist, dessen Pflicht beim Tayammum entfällt, ist das Bestreichen über seine Bedeckung zulässig, wie bei den Füßen. Der Koranvers schließt das, was wir erwähnt haben, nicht aus, denn der Prophet (Friede und Segen Gottes seien auf ihm) ist derjenige, der das Wort Gottes darlegt und erläutert; der Prophet (Friede und Segen Gottes seien auf ihm) hat über den Turban gestrichen und das Bestreichen darüber angeordnet, was darauf hindeutet, dass mit [dem Vers] das Bestreichen des Kopfes oder seiner Bedeckung gemeint ist. Was dies verdeutlicht, ist, dass das Bestreichen meist nicht die Kopfhaut selbst erreicht, sondern man streicht über das Haar, welches eine Bedeckung zwischen der Hand und dem Kopf darstellt; so verhält es sich auch mit dem Turban, denn wenn jemand seinen Turban berührt oder küsst, so sagt man: Er hat seinen Kopf geküsst und berührt. Ebenso ordnete er das Bestreichen der Füße an, und wir sind uns über die Zulässigkeit des Bestreichens ihrer Bedeckung einig.
(1) In M: "al-Tahara" (die rituelle Reinheit). (2) In M: "akmala" (vervollständigte).
إنَّما مَسَحَ ظَاهِرَ الخُفِّ، ولا خِلافَ في أنَّه يُجْزِىءُ مَسْحُ ظَاهِرِهِ، قال ابنُ المُنْذِر: لا أعْلَمُ أحدًا يقولُ بالمَسْحِ على الخُفَّيْنِ يقولُ: لا يُجْزِىءُ المَسْحُ على أَعْلَى الخُفِّ.
فصل: والحُكْمُ في المَسْحِ على عَقِبِ الخُفِّ كالحُكْمِ في مَسْحِ أسْفَلِهِ؛ لأنَّه ليس بِمَحَلٍّ لِفَرْضِ المَسْحِ، فهو كأسْفَلِهِ.
٩٠ - مسألة؛ قال: (والرَّجُلُ والمَرْأَةُ في ذلك سَوَاءٌ)
يَعْنِى في المَسْحِ على الخِفافِ، وسَائِرِ أحْكَامِهِ وشُرُوطِهِ؛ لِعُمُومِ الخَبَرِ، ولِأنَّه مَسْحٌ أُقِيمَ مُقَامَ الغَسْلِ، فاسْتَوَى فيه الرِّجالُ والنِّساءُ، كالتَّيَمُّمِ، ولا فَرْقَ بينَ المُسْتَحَاضَةِ ومَنْ بِهِ سَلَسُ البَوْلِ، وغَيْرِهما. وقال بعضُ الشَّافِعِيَّة: ليس لهما أنْ يَمْسَحَا على الخُفِّ أكْثَرَ مِنْ وَقْتِ صَلاةٍ؛ لأنَّ الطَّهارةَ التي لَبِسَا الخُفَّ عليها لا يُسْتَبَاحُ بها أكْثَرُ مِنْ ذلك. ولَنا، عُمُومُ قَوْلِه عليه السَّلامُ: "يَمْسَحُ المُقِيمُ يَوْمًا ولَيْلَةً، والمُسَافِرُ ثَلَاثَةَ أَيَّامٍ ولَيَالِيهِنَّ". ولأَنَّ المَسْحَ لا يَبْطُلُ بِمُبْطِلَاتِ الوُضوءِ (١)، فلا يَبْطُلُ بِخُرُوجِ الوَقْتِ. لكِنْ إنْ زالَ عُذْرُهما كَمَّلا في بَابِهما، فلم يكنْ لهما المَسْحُ بِتلْكَ الطَّهَارَةِ، كالتَّيَمُّمِ إذا كَمَّلَ (٢) بالقُدْرَةِ على الماءِ، لا يَمْسَحُ بالخُفِّ المَلْبُوسِ على التَّيَمُّمِ.
فصل: ويَجُوزُ المَسْحُ على العِمَامَةِ، قال ابْنُ المُنْذِرِ: ومِمَّنْ مَسَحَ على العِمَامَةِ أبو بكرٍ الصِّدِّيقُ، وبه قال عمرُ، وأَنَس، وأبو أُمامَة، ورُوِىَ عن سَعِيدِ بنِ مَالِكٍ، وأبي الدَّرْدَاء، رَضِىَ اللهُ عنهم، وبه قال عمرُ بن عبد العزيز، والحسنُ، وقَتادَة، ومَكْحُول، والأوْزَاعِىُّ، وأبو ثَوْرِ، وابْنُ المُنْذِرِ. وقال عُرْوَة، والنَّخَعِىُّ، والشَّعْبِىُّ، والقاسِمُ، ومَالِك، والشَّافِعِىُّ، وأصْحَابُ الرَّأْىِ: لا يَمْسَحُ عليها؛ لِقَوْلِ اللهِ تعالى: {وَامْسَحُوا بِرُءُوسِكُمْ}. ولأنَّه لا تَلْحَقُه المَشَقَّةُ في نَزْعِها، فلم
(١) في م: "الطهارة".(٢) في م: "أكمل".